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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 10:19:37 *
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Autor Thema: wer kann mir helfen???  (Gelesen 310 mal)
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Eifeljuwel
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« am: 22. Januar 2011, 15:18:42 »

der Vorbesitzer meines Geschäfts ist ein Gläubiger von mir, in dem Kaufvertrag vom Inventar war damals noch eine freundin mit drinn, nun erfuhr ich durch zufall das diese freundin Von dem Vorbesitzer Verklagt wurde und jeden monat schön zahlen darf.
ist das den rechtens das er nun doppelt kasiert???
von ihr jeden monat zahlt sie eine hohe rate, und von mir durch die Insolvenz.
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tomwr
weiß was
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« Antworten #1 am: 22. Januar 2011, 15:49:38 »

Im Prinzip kann sich der Gläubiger aussuchen, welchen der Schuldner er bei einer Gesamtschuldnerschaft in Anspruch nimmt (je nach Leistungsfähigkeit). Der Sinn einer Gesamtschuldnerschaft bzw. Bürgschaft ist ja Vorkehrungen für den Fall zu treffen, dass einer der Schuldner ganz oder teilweise ausfällt.
Das ist eines der komplizierteren Themen aber hier ganz gut erläutert:

http://www.brennecke-partner.de/750/SICHERUNGSRECHTE---TEIL-II-BUeRGSCHAFT-
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Eifeljuwel
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« Antworten #2 am: 22. Januar 2011, 15:54:49 »

wir hatten ein Kauvertrag von 40.000€ sie muss nun 40.000€ zahlen und bei mir ist er als gläubiger mit 40.000€
er hat sie verklagt nach dem er bei mir als gläubiger in der inso stand
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paps
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« Antworten #3 am: 22. Januar 2011, 18:31:25 »

Zumindest sollte man den IV auf das Problem hinweisen, dass die Tabelle entsprechend korrigiert werden kann.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Tags: Geschäftsinsolvenz 
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