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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 10:19:58 *
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Autor Thema: wichtige Frage zur Mietkaution  (Gelesen 430 mal)
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Gina210
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« am: 05. Juli 2009, 11:58:30 »

Hallo liebes Team,

trotz durchlesen von den vielen gestellten Anfragen, wegen Mietkaution, muss ich doch noch einmal eine wichtige Frage stellen, da ich nicht so das richtige gefunden habe.

Was hat das zu bedeuten bzw. kommt das Gericht damit durch, wenn die nachträglich die Mietkaution zur Masse ziehen wollen? ( Eine Anordnung einer Nachtragsverteilung )

Ich bin auf dieses Geld, Kaution bei einem Umzug angewiesen, dass kanns doch nicht sein?
Bitte, gibt es hierzu eine gesetzl. Regelung bzw. §

Für eine Antwort bedanke ich mich ganz herzlichst schon Vorab, vg von Gina
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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 05. Juli 2009, 13:25:09 »

http://dejure.org/gesetze/InsO/203.html
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Gina210
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« Antworten #2 am: 05. Juli 2009, 15:17:29 »

Hallo Feierwald,

vielen Dank für den Tip. Habe diesen schon zum nachlesen aufgerufen.

Hm? böhmisches Dorf... bin halt leider kein Anwalt :-)  Wie darf ich das auffassen? Müsste ich so einer Nachtragsverteilung zustimmen? oder könnte ich dies ablehnen?
Oh, Mann oh Mann, das ist ja alles verzwickt. In Grunde finde ich, das dies ein Eingriff ins Persönlichkeitsrecht darstellt.

Ich sag schon mal wieder "Merci" für eine Antwort und ein herzliches Servus von Gina
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Florentino_Perez
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« Antworten #3 am: 06. Juli 2009, 21:38:33 »

Hallo Feierwald,

vielen Dank für den Tip. Habe diesen schon zum nachlesen aufgerufen.

Hm? böhmisches Dorf... bin halt leider kein Anwalt :-)  Wie darf ich das auffassen? Müsste ich so einer Nachtragsverteilung zustimmen? oder könnte ich dies ablehnen?
Oh, Mann oh Mann, das ist ja alles verzwickt. In Grunde finde ich, das dies ein Eingriff ins Persönlichkeitsrecht darstellt.

Ich sag schon mal wieder "Merci" für eine Antwort und ein herzliches Servus von Gina

Wie wäre es, wenn dein Vermieter rein zufällig dejure gr0be Mängel findet, die ein Handwerker beseitigen muß und dessen Lohn der Kaution entspricht.
Defacto löst er zunächst das Kautionskonto auf, zahlt das Geld auf eins seiner zahlreichen Konten und transferiert es an irgend ein Onlinekonto in zB Österreich das du dort aufmachst. Österreicht hat ein strengeres Bankgeheimnis als die Schweiz und keine deutsche Behörde kommt ran.
Deshalb ist das das bevorzugte Land für deutsche Steuerhinterzieher und Geldwäscher. Außerdem gibt es grenznahe Banken, die ein Konto komplett ohne elektronische Kontonummer als anonymes Konto führen und damit ist es nicht mal für die österr. Behörden sichtbar.
Natürlich solltest du in Süddeutschland wohnen, damit die Fahrt dahin nicht zu teuer wird.

Ansonsten soll angeblich ein schwedisches Onlinekonto wasserdicht sein. Ich hab aber keine Ahnung, wie man das eröffnet und ob man hierfür in Schweden gemeldet sein muß.
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Insokalle
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« Antworten #4 am: 07. Juli 2009, 19:47:33 »

Wie wäre es, wenn dann rein zufällig dejure die Restschuldbefreiung versagt wird
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 07. Juli 2009, 19:47:33 »



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MissTraut
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« Antworten #5 am: 07. Juli 2009, 23:04:22 »

Wie wäre es, wenn dann rein zufällig dejure die Restschuldbefreiung versagt wird

.... hmmm mal überlegen   gruebel  ... ich glaube das wäre nicht so wirklich schön  sad

Soweit ich den § verstehe, hast Du, Gina, keine Möglichkeit eine mögliche Nachtragsverteilung zu verhindern.

LG
MissTraut
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