Kann ich ohne weiteres mit die regelinsolvenzantrag runterladen und alle meine gläubiger eintragen und dies geht dann zu gericht. Mir wurde geagt das ich meine Selbständigkeit aufgeben müsse.
Ja. Allerdings würde ich wenn das Gewerbe erst nach Eröffnung abmelden. Betreffend der Gläubiger haben die Richter einen Ermessensspielraum. Sie könnten bei wenig Schulden und überschaubaren Verhältnissen auch bei 20 oder 21 Gläubigern noch ein Verbraucherinsolvenzverfahren einleiten. Sofern ein aktives Gewerbe vorliegt ist immer eine Regelinsolvenz durchzuführen unabhängig von der Anzahl der Gläubiger (und wenns nur einer ist).