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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 10:20:22 *
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Autor Thema: wie funktioniert das mit der regelinsolvenz  (Gelesen 318 mal)
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kratzbuerste
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« am: 03. Juli 2011, 12:09:43 »

Hallo bin neu hier,
bräuchte ein rat von euch.
Ich habe mehr als 19 gläubiger und die awo meinte ich müsste eine regelinsolvenz machen. Kann ich ohne weiteres mit die regelinsolvenzantrag runterladen und alle meine gläubiger eintragen und dies geht dann zu gericht. Mir wurde geagt das ich meine Selbständigkeit aufgeben müsse. Da ich kaum noch verdienst habe, war ein halbes Jahr krank von 08/10 bis 01/11. Bin jetzt auch arbeitslos gemeldet bzw. bekomme
Harzt 4. Ich kann im Monet keine Raten zahlen. Ich habe mich auf alle Fälle für eine Insolvenz entschieden weil ich nie von meinen Schulden runterkomme. Und mir wurde von der AWO auch mitgeteilt solange die Kinder 3 noch unterhaltspflichtig sind würde ich gut raus kommen aus meinen Schulden.
Was sagt ihr dazu?
Gruss Kratzy
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Feuerwald
Moderator
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Danke
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WWW
« Antworten #1 am: 03. Juli 2011, 12:58:02 »


Was soll man sagen?
Sie haben ein Gewerbe (selbständige Tätigkeit)
Sie haben kaum Einnahmen
Sie haben Verbindlichkeiten, die Sie nicht bereinigen können.

Sie können das Regelinsolvenzverfahren beantragen, verbunden mit einem Antrag auf Restschuldbefreiung sowie einem Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten.

Sie sollten auch entscheiden, ob es sich lohnt Ihre Selbstständigkeit weiterzuführen. Denn entgegen der allgemeinen Aussage der AWO-Beratungsstellen, müssen Sie Ihre Selbständigkeit nicht zwangsläufig aufgeben
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tomwr
weiß was
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« Antworten #2 am: 03. Juli 2011, 13:28:19 »

Kann ich ohne weiteres mit die regelinsolvenzantrag runterladen und alle meine gläubiger eintragen und dies geht dann zu gericht. Mir wurde geagt das ich meine Selbständigkeit aufgeben müsse.

Ja. Allerdings würde ich wenn das Gewerbe erst nach Eröffnung abmelden. Betreffend der Gläubiger haben die Richter einen Ermessensspielraum. Sie könnten bei wenig Schulden und überschaubaren Verhältnissen auch bei 20 oder 21 Gläubigern noch ein Verbraucherinsolvenzverfahren einleiten. Sofern ein aktives Gewerbe vorliegt ist immer eine Regelinsolvenz durchzuführen unabhängig von der Anzahl der Gläubiger (und wenns nur einer ist).
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