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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 10:21:09 *
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Autor Thema: wie lange dauert Antrag auf Vollstreckungsschutz  (Gelesen 2416 mal)
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verena123
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« am: 14. August 2009, 14:08:05 »

Hallo habe gestern einen antrag auf vollstreckungschutz gestellt??
wisst ihr wie lange der dauert...

mit freundlichen grüssen
« Letzte Änderung: 15. August 2009, 17:27:24 von verena123 » Gespeichert
paps
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« Antworten #1 am: 14. August 2009, 18:50:55 »

I.d.R. 2-3 Tage.
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« Antworten #2 am: 14. August 2009, 20:04:54 »

es gibt keinen Rechtsanspruch auf vorl. Vollstreckungsschutz. Das ist im Fall einer Verbraucherinsolvenz auch nicht die Regel, da ohnehin die Rückschlagsperre nach Eröffnung greift.
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verena123
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« Antworten #3 am: 14. August 2009, 20:30:39 »

Hallo,

okay warten wir mal...
« Letzte Änderung: 15. August 2009, 17:28:06 von verena123 » Gespeichert
verena123
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« Antworten #4 am: 14. August 2009, 20:46:36 »

 achso meinst du ich Bekomme ich durch den SBP jetzt kein vollstreckungsschutz??
« Letzte Änderung: 15. August 2009, 17:28:23 von verena123 » Gespeichert
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 14. August 2009, 20:46:36 »



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Feuerwald
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« Antworten #5 am: 15. August 2009, 00:05:40 »

ungewiss, aber versuchen ist immer gut.
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verena123
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« Antworten #6 am: 15. August 2009, 14:35:24 »

Hallo,

ja probiertz hab ich es ja denke uach das es die hauptsache ist!! cheesy
Finde es nur seltsam den ich wollte ja auch driekt ins inso verfahren und habe aber den SBP noch dazu bekommen, finde das irgendwie total unlogisch.

Das jemand der eh ins insolvenzverfahren geht einen vollsteckungsschutz bekommt , der jenige der aber noch wochen aufs gericht und auf die gläubiger wieder warten muss bekommt vielleicht keinen ??der hat doch genaus das selbe gemacht wie der im normale inso und muss noch länger warten die gläubiger dürfen noch vollstecken der bräuchtre es doch eher.. seltsam oder ??
 undecided
ich habe es so geschrieben wie der REchtspfleger gesagt hat auf die beiden kleinen  KInder hinweisen aktenzeichen angeben und daruafhinweise das die drohen mitvollstreckung, jetzt heisst es wieder warten... shocked
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verena123
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« Antworten #7 am: 15. August 2009, 16:24:56 »

sage allen bescheid wenn ich positive post bekomme
#mfg
« Letzte Änderung: 15. August 2009, 17:26:26 von verena123 » Gespeichert
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« Antworten #8 am: 30. August 2009, 20:04:59 »

vollstreckungsshutz gewährt trotz SBP..
was sind unbeweglicher gegenstände?? dntknw
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Feuerwald
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« Antworten #9 am: 30. August 2009, 22:33:22 »

was sind unbewegliche gegenstände

- hm, Immobilien, weil man die nicht (weg)bewegen kann ?

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paps
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« Antworten #10 am: 31. August 2009, 20:34:51 »

Unbewegliche Sachen sind Grundstücke und den Grundstücken gleichgestellte Sachen.
Hier kann die Pfändung nicht nach 21 InsO unterbunden werden, da ZVG anzuwenden ist.
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