Hallo,
ja probiertz hab ich es ja denke uach das es die hauptsache ist!!

Finde es nur seltsam den ich wollte ja auch driekt ins inso verfahren und habe aber den SBP noch dazu bekommen, finde das irgendwie total unlogisch.
Das jemand der eh ins insolvenzverfahren geht einen vollsteckungsschutz bekommt , der jenige der aber noch wochen aufs gericht und auf die gläubiger wieder warten muss bekommt vielleicht keinen ??der hat doch genaus das selbe gemacht wie der im normale inso und muss noch länger warten die gläubiger dürfen noch vollstecken der bräuchtre es doch eher.. seltsam oder ??

ich habe es so geschrieben wie der REchtspfleger gesagt hat auf die beiden kleinen KInder hinweisen aktenzeichen angeben und daruafhinweise das die drohen mitvollstreckung, jetzt heisst es wieder warten...
