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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 10:21:26 *
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Autor Thema: wie lange noch bis zur WVP  (Gelesen 1338 mal)
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frauke
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« am: 11. April 2010, 10:52:53 »

hallo zusammen,bin neu hier und hab da mal ne Frage
Ich bin jetzt ein wenig verunsichert ,weil ich immer bei euch lese das die WVP nach 18 Mon. beginnt.
Bin in der PI und das Verfahren wurde am 7.8.2008 eröffnet,habe immer noch nichts vom Gericht gehört bezüglich der WVP.Wie lange kann das denn dauern oder haben die mich vergessen.Wäre sehr dankbar für eine antwort.

Liebe Grüße und einen schönen Sonntag wünscht euch frauke
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rookie


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« Antworten #1 am: 11. April 2010, 10:54:55 »

Eine Anfrage bei Gericht wo es hängt kann Ihnen helfen.... coffee
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frauke
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« Antworten #2 am: 11. April 2010, 11:01:41 »

Hallo rookie,also ist das nicht normal und ich muss mir jetzt ensthaft Sorgen machen und danke für die schnelle Antwort.
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waldi2506


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« Antworten #3 am: 11. April 2010, 11:53:12 »

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« Letzte Änderung: 28. April 2010, 16:02:10 von waldi2506 » Gespeichert
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« Antworten #4 am: 12. April 2010, 17:45:20 »

hmmm. ich habe zwar ne rechnung über 119€ bekommen vom IV fürs 1. jahr der wvp aber man sagte mir heute, solange ich nichts vom gericht bekomme bin ich auch nicht drin. das geld fordert er nur vorher ein damit er dem gericht schreiben kann das ich angeblich all meine pflichten nachgekommen bin. habe nämlich richtig theater zur zeit mit dem finanzamt...deswegen stehe ich mit meinem iv gerade im regen kontakt. jeder sagt einem was anderes...finde das nicht okay.
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« Antworten #4 am: 12. April 2010, 17:45:20 »



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« Antworten #5 am: 20. April 2010, 15:57:06 »

Wieso schreibt Ihnen der Th eine Rechnung ?

Sie sind erst nach Ankündigung der Restschuldbefreiung und anschliessender Aufhebung des Insolvenzverfahrens in der WVP.

Solange Sie nicht einen solchen Beschluss erhalten haben sind Sie noch in der Inso.
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« Antworten #6 am: 21. April 2010, 07:41:51 »

hmm, ich weiß nur das ich ein brief bekommen habe wo drauf steht, das ich zahlen soll damit der IV dem gericht sagen kann das ich meine pflichten nachgekommen bin. oben in der betreffzeile steht: 1. jahr der wvp!
und dann habe ich angerufen dort wegen meiner 1000€ steuernachzahlung und die meinten weil ich in der wvp drin bin muss ich das auch bezahlen....
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Fallera
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« Antworten #7 am: 21. April 2010, 08:18:28 »

Also wenn Du in der WVP bist, zählt die Steuernachzahlung nicht mehr als Insolvenzforderung und muss von Dir bezahlt werden. Andersherum dürftest Du ja eine Steuererstattung in der WVP auch behalten und müsstest diese nicht an den TH abführen.
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« Antworten #8 am: 21. April 2010, 08:55:55 »

genau...bin aber angeblich noch in der inso......fühle mich irgendwie ein bischen verar.....keiner gibt auf den ämtern ne richtige info und alle sagen ich solls bezahlen...der IV sagt ich bin in der WVP und andere sagen ich bin noch im lfd. verfahren
aber egal...werde es bezahlen.....ist doch ein klacks....
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ThoFa
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« Antworten #9 am: 21. April 2010, 08:57:24 »

Hallo,

sind Ihnen die Verfahrenskosten gestundet worden?

MfG

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Fallera
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« Antworten #10 am: 21. April 2010, 09:05:58 »

genau...bin aber angeblich noch in der inso......fühle mich irgendwie ein bischen verar.....keiner gibt auf den ämtern ne richtige info und alle sagen ich solls bezahlen...der IV sagt ich bin in der WVP und andere sagen ich bin noch im lfd. verfahren
aber egal...werde es bezahlen.....ist doch ein klacks....

Hast du vom Gericht noch keinen Aufhebungsbeschluss bez. des Verfahrens erhalten? Ansonsten kannst Du auch unter www.insolvenzbekanntmachungen.de mal nachsehen wie der aktuelle Stand Deines Verfahrens ist.
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« Antworten #11 am: 21. April 2010, 09:35:21 »

Dem Schuldner ist durch Beschluss vom  die Restschuldbefreiung rechtskräftig angekündigt. Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt werden, wenn er während der Laufzeit der Abtretungserklärung (Wohlverhaltensperiode) die Obliegenheiten gemäß § 295 Insolvenzordnung (InsO) erfüllt und die Restschuldbefreiung nicht zuvor nach §§ 296 ff. InsO versagt wird. Die Wohlverhaltensperiode beträgt sechs Jahre, beginnend mit der Verfahrenseröffnung am 06.06.2007

so stehts drin
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« Antworten #12 am: 21. April 2010, 09:43:40 »

Dem Schuldner ist durch Beschluss vom  die Restschuldbefreiung rechtskräftig angekündigt. Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt werden, wenn er während der Laufzeit der Abtretungserklärung (Wohlverhaltensperiode) die Obliegenheiten gemäß § 295 Insolvenzordnung (InsO) erfüllt und die Restschuldbefreiung nicht zuvor nach §§ 296 ff. InsO versagt wird. Die Wohlverhaltensperiode beträgt sechs Jahre, beginnend mit der Verfahrenseröffnung am 06.06.2007

so stehts drin

Meiner Meinung nach bist Du noch nicht ganz in der WVP. Es handelt sich hierbei nur um die Ankündigung der RSB. Du müsstest eigtl. noch ein Schreiben erhalten haben, in dem das Verfahren aufgehoben ist. Erst dann bist du in der WVP. Hast Du schon mal beim zuständigen Amtsgericht nachgefragt?
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« Antworten #13 am: 21. April 2010, 09:48:25 »

mir wurde gesagt das ich in der wvp bin und die steuerlast tragen muss. deswegen habe ich nicht weiter mich drum gekümmert und die 1000€ rückzahlung akzeptiert....und nu ist es eh zu spät
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« Antworten #14 am: 21. April 2010, 09:49:42 »

aso...nein habe noch nichts bekommen vom gericht.  die vergütung an den th sollte ich bis zum 29.04. gezahlt haben was ich auch tat
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