Ich denke schon das der TH den Kaufvertrag verlangen und einsehen kann /darf.
Es könnte bei eurer Konstellation auch sein, das das KFZ dir gehört und du nur sagst, das es deinem Bekannten gehört. Wenn Ihr nichts zu verbergen habt, seigt dem TH den Vertrag und schon habt Ihr Ruhe.
Danke dir für die Antwort :)
Der Eigentümer weigert sich aber den Kaufvertrag vorzulegen, was ja eigentlich auch sein gutes Recht istund ich ihn auch verstehe.Es ist auch nicht mein Partner oder Verwandschaft eben ein Freund der mir damit geholfen hat da eben mein alter Pkw (der alte war auch angegeben in den Insounterlagen)den Geist aufgegeben hatte.
Einen Nutzungsvertrag kann ich jedoch vorlegen, das müsste doch eigentlich reichen denn was hat der Bekannte mit der Inso zu tun.Muß er rechtlich gesehen was offen legen ?
LG