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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 10:24:49 *
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Autor Thema: wird der unterhalt mit angerechnet???  (Gelesen 996 mal)
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dirtydancing
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« am: 17. Januar 2008, 22:29:36 »

Hallo.
bin neu hier und hoffe auf eure hilfe. habe im februar inso angemeldet.
bin zum 2.mal verheiratet. habe zwei jungs , 7 u. 9 jahre, aus 1. ehe.
mein ex zahlt für meine 2 jungs 490 EURO zusammen unterhalt.
habe zur zeit nur 400 euro job. ohne lohnsteuerkarte.
wieviel darf ich insgesamt verdienen, wird unterhalt mit eingerechnet??
nun verlangt mein treuhänder das ich steuererklärung abgebe für 2007, das so schnell wie möglich.
 aber erstens war ich das erste halbjahr arbeitslos, zweitens habe ich bei meinen jetzigen job keine abgaben.
er besteht darauf das ich sie trotzdem mache .
da ich wieder verheiratet bin , müssen wir zusammen veranlagen, mei mann bekommt erst februar seine steuerkarte vom vorjahr zurück.
ist das vom treuhänder so rechtens???


bitte um antwort, bin zeimlich verzweifelt.

Vielen dank huh
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paps
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« Antworten #1 am: 17. Januar 2008, 22:49:57 »

neben einem Willkommen  wink nur ruhig Blut.

Gehen wir vom Normalfall aus, haben Sie zwei Unterhaltsberechtigte.
Sie könnten also Netto  1569,99 Euro verdienen ohne das ein pfändbarer Betrag entsteht.

Sie selber wären nicht zur Abgabe des Lohnsteuerjahresausgleiches verpflichtet.
Da aber bei Ehegatten in dieser Konstellation 3/5 vorliegen dürfte, sind Sie allein vom Gesetz her als Ehegatten zur Erklärung verpflichtet.
Aber auch das  stellt kein Problem dar, wenn Ihr Ehemann nicht in der Inso ist.
Bei der Einreichung sollten Sie den Antrag auf getrennte berechnung (nicht Veranlagung) stellen.
Dann erhält jeder Ehegatte den ihm zustehenden Teil.

Im Übrigen könnte der TH befragt werden, ob er sich an 50% der Kosten für die Erstellung beteiligt, wenn er schon diesen absurden Wunsch äußert.
« Letzte Änderung: 18. Januar 2008, 22:45:41 von paps » Gespeichert

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« Antworten #2 am: 17. Januar 2008, 23:31:57 »

danke erst mal.
das heisst der unterhalt den ich von meinen ex für die jungs bekomm wird nicht mit eingerechnet?? 
sind im dez letzten jahres umgezogen. wir hatten strom von eon. hatten nach der abschlussrechnung eine gutschrift. die wurde vom treuhänder eingezogen obwohl der strom auf uns beide lief und er vom konto von meinem mann abging. mein mann hat ja damit nichts zu tun. sind ja meine schulden mit meinen ex mann. ( der ja nichts an schulden zahlt, bin ja nur bürge aber das reichte schon für lohnpfändung).
ist das rechtens das er das einbehält obwohl ees vom konto des mannes abging?? 


vielen vielen dank
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paps
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« Antworten #3 am: 18. Januar 2008, 17:49:44 »

Das sie als Familie ja sparsam gewirtschaftet haben, sollte zumindest über einen Teil an Ihren Mann zu reden sein.
Fragen Sie ihren Th doch mal, ob er im umgekehrten Fall die Gesamtnachzahlung auch zur Inso genommen hätte.
Durch die gemeinschaftliche haftung hätte wohl Ihr mann dafür aufkommen müssen.

Von welchem Konto gebucht wurde, ist dabei aber egal.

Da Sie auch ohne die Rückzahlung über die Runden gekommen sind, betrachten Sie es als anteilige Zahlung auf die Gerichts- und TH-Kosten.

Und nein, der Unterhalt an die Kinder wird nicht berücksichtigt.
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« Antworten #4 am: 18. Januar 2008, 21:47:56 »

danke erst mal.
denke haben mich etwas falsch verstanden.
schulden sind von mir und meinen ex mann.
bin seit 4jahren wieder neu verheiratet und von diesem neuen mann der ja mit meiner inso nichts zu tun hat sind die eon-beiträge abgebucht worden.
drum ist es für mich nicht verständlich, das der th es einziehen kann.
hatte bis jetzt noch kein persönliches wort oder gar gesicht vom th gesehen, bialang kam alles nur schriftlich. 



bitte noch mal um kurze antwort.

danke gruebel
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« Antworten #4 am: 18. Januar 2008, 21:47:56 »



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paps
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« Antworten #5 am: 18. Januar 2008, 22:50:44 »

Nein ich habe das schon richtig verstanden. Die Schulden standen nicht zur Disposition.

Die erhaltene Erstattung wurde wegen des gemeinsamen Versorgungsvertrages mit ihrem jetzigen Mann zur Masse gezogen. Ob das vollumfänglich geht, hatte ich bereits angezweifelt.

Ist dieser Betrag nicht exorbitant hoch, verbuchen Sie es als Anzahlung auf die TH- und Gerichtskosten. Dann müssen Sie im Anschluß an die 6 Jahre nicht mehr für diesen Teil aufkommen.
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