Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 10:25
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 10:25:51 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: wohlverhaltensperiode  (Gelesen 1648 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
hasehh
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 3

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« am: 28. Januar 2008, 15:35:32 »

hallo,

wieviel darf ich in der wohlverhaltensperiode brutto verdienen
ohne das gepfändet wird
und wieviel stunden darf ich dann in der woche arbeiten ?

vielen dank für eine schnelle antwort
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #1 am: 28. Januar 2008, 17:26:33 »

Nun eine doch zeimlich allgemeine Frage.

Was Sie  Netto verdienen können erfahren Sie hier.

Wieviel das Brutto ausmacht, kann man nicht berechnen, das ist unter anderem abhängig von:
-individuellem Steuersatz
-Höhe des Beitragssatzes der GKV
- Lohnsteuerklasse
- Kinder (wegen Pflegebeitrag)
- Art der Zuschläge
.....

Sie sollten ihre jetzige Abrechnung nehmen und grob Brutto und Netto vergleichen.
Je mehr Brutto sie haben um so höher wird sich im ähnlichen Verhältnis das netto gestalten.

Wenn Sie in die Tabelle schauen, dann werden Sie sehen, dass auch von einem höheren Netto immer etwas bei Ihnen verbleibt.
Als Alleinstehender beginnt der pfändbare Betrag bei 990,- Euro.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
hasehh
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 3

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #2 am: 28. Januar 2008, 17:56:21 »

hallo und danke für die schnelle antwort.

habe aber noch eine frage.
wieviel stunden darf ich als lediger
steuerkl. I  bei 950 brutto in der woche arbeiten

gruss hasehh
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #3 am: 28. Januar 2008, 18:07:43 »

Das hat mit der Pfändung nichts zu tun.

Die Wochenarbeitszeit ist in den Tarifverträgen geregelt; in aller regel um 40 Stunden
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Feuerwald
Moderator
*****

Karma: 13
Offline Offline

Beiträge: 2767

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 354


WWW
« Antworten #4 am: 28. Januar 2008, 18:27:47 »



"wieviel darf ich in der wohlverhaltensperiode brutto verdienen ohne das gepfändet wird"

Die Frage nach dem "darf" ist doch doch glas klar, man "darf"" so viel man will und kann!
Weit interessanter ist die Frage, wie viel man "muss", um in den Genuss der Restschuldbefreiung zu kommen.

Da genügt es nicht, gerade mal so viel zu leisten, um unpfändbar zu sein.  Die "Erwerbsobliegenheit" ist auch glas klar

§ 295 Inso Obliegenheiten des Schuldners

Abs. 1  (1) Dem Schuldner obliegt es, während der Laufzeit der Abtretungserklärung  1.  eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen;

Angemessen ist stets eine Vollzeiterwerbstätigkeit, es sei denn, die Ausübung wäre nicht zumutbar (bspw. Kinder, Behinderung/Krankheit, Alter).
Gespeichert

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 28. Januar 2008, 18:27:47 »



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
 Gespeichert
hasehh
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 3

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #5 am: 28. Januar 2008, 18:56:10 »



"wieviel darf ich in der wohlverhaltensperiode brutto verdienen ohne das gepfändet wird"

Die Frage nach dem "darf" ist doch doch glas klar, man "darf"" so viel man will und kann!
Weit interessanter ist die Frage, wie viel man "muss", um in den Genuss der Restschuldbefreiung zu kommen.

Da genügt es nicht, gerade mal so viel zu leisten, um unpfändbar zu sein.  Die "Erwerbsobliegenheit" ist auch glas klar

§ 295 Inso Obliegenheiten des Schuldners

Abs. 1  (1) Dem Schuldner obliegt es, während der Laufzeit der Abtretungserklärung  1.  eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen;

Angemessen ist stets eine Vollzeiterwerbstätigkeit, es sei denn, die Ausübung wäre nicht zumutbar (bspw. Kinder, Behinderung/Krankheit, Alter).


hallo,

sorry...aber ich vergass zu erwähnen das ich bereits in der 5ten wohlerhaltungsperiode bin.

gruss hasehh
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #6 am: 28. Januar 2008, 19:39:08 »

Auch das 5. jahr ändert doch nichts an der tatsache, dass je mehr Sie Netto verdienen um so mehr auch bei Ihnen verbleibt.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.272 Sekunden, mit 29 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz