Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 10:26
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 10:26:24 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: wohnung kündigen im insolvenzverfahren  (Gelesen 370 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
tesla
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 25

Danke
-von Ihnen: 7
-an Sie: 1



« am: 23. September 2009, 23:17:39 »

hallo.

ich leb zu dritt in einer wg und muss leider diese wohnung aufgeben und mir etwas neues suchen. es gab eine gas nachzahlung, die meine (ex) mitbewohner leider nicht mittragen möchten, da diese summe aber schon von meinem konto abgebucht sind, kann ich die miete nicht begleichen. es gibt auch leider keine möglichkeit mehr die situation zu lösen. ich möchte schnellstmöglich aus der wohnung ausziehen und, somit auch den mitbewohner kündigen.

bin leider noch im insolv. verf. und noch nicht in der wvp...worauf muss ich achten.

vielen dank.
Gespeichert
lucca_m
weiß was
*****

Karma: 4
Offline Offline

Beiträge: 799

Danke
-von Ihnen: 10
-an Sie: 50



« Antworten #1 am: 24. September 2009, 13:38:53 »

Sie werden auch jetzt aller wahrscheinlichkeit nach keine anderen Antworten als die vor 3 Monaten bekommen.

Wenn es sich um eine Nachzahlung handelt, dann könnte es sogar eine Insolvenzforderung sein. Es sei denn die Forderung ist nach Insolvenzeröffnung entstanden.
Gespeichert
Tags: wg  Kündigung  Insolvenz 
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.2017 Sekunden, mit 27 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz