Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 10:26
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 10:26:35 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: wohnungswechsel während der wohlverhaltensperiode  (Gelesen 488 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
ich1976
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 1

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« am: 22. Juli 2009, 12:34:19 »

hallo, ich habe die möglichkeit in die eigentumswohnung meines vaters zu ziehen, und würde dort nur die betriebskosten bezahlen.

ich liege aber über der pfändungsfreigrenze und möchte gerne wissen,

ob sich mein betrag erhöht den ich zuzahlen habe.

bzw. ob die miete dort angerechnet wird.

danke
Gespeichert
Feuerwald
Moderator
*****

Karma: 13
Offline Offline

Beiträge: 2767

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 354


WWW
« Antworten #1 am: 22. Juli 2009, 19:21:15 »

solange Sie für das "Wohnen" keine Hausmeistertätigkeit erbringen, ist nichts an- oder abzurechnen. Der unpfändbare Betrag nach § 850c ZPO ist völlig unabhängig von irgendeiner Miete und deren Höhe. 

Gespeichert

Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.2272 Sekunden, mit 28 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz