Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 10:29
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 10:29:49 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: zahlungen nach inso-eröffnung??  (Gelesen 458 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
ickebins
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 35

Danke
-von Ihnen: 8
-an Sie: 6



« am: 07. Februar 2009, 16:14:01 »

Ich habe eine -sicher mal wieder etwas dämliche- Frage undecided
Entschuldigung schon mal dafür wink

Je näher mein Inso-Antrag rückt (die ausgefüllten Formulare sind von meiner Anwältin bereits losgesandt worden) , umso mehr Gedanken mache ich mir...

Nach Eröffnung des Verfahrens wird ja mein Girokonto gesperrt und mit etwas Glück innerhalb weniger Tage auch wieder freigegeben.
Kann ich dann (erfahrungsgemäss) auch wieder onlinebanking durchführen? (ich mache alles online..)
Oder muss ich jede Zahlung zuvor vom IV absegnen lassen?
Wenn ja, wie lange dauert das?
Oder kann ich mit meinem unpfändbaren Einkommen auch im eröffneten Verfahren bereits tun und lassen, was ich möchte?
Also z.B.  giropay oder paypal- Zahlungen durchführen (Ich gestehe, ich bin online-shopper)...

Vielen Dank.. cheesy cheesy
Gespeichert
Feuerwald
Moderator
*****

Karma: 13
Offline Offline

Beiträge: 2767

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 354


WWW
« Antworten #1 am: 07. Februar 2009, 16:46:51 »

das Konto wird i.d.R. freigegeben und kann dann wie gewohnt für den Zahlungsverkehr genutzt werden. Manche Banken/Kasse usw. schränken jedoch den weitern Gebrauch ein. Dann sucht man sich besser einen neunen Bankpartner.
Gespeichert

ickebins
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 35

Danke
-von Ihnen: 8
-an Sie: 6



« Antworten #2 am: 07. Februar 2009, 18:35:21 »

und ich muss auch für keine meiner Zahlungen den TH um "Erlaubnis" bitten??

Also dass ich an keinen meiner GL zahlen darf ist ja klar, aber den Rest darf ich einfach weiter bedienen wie bisher???? wow wow
Dann klingt das ja alles halb so schlimm... whistle
Und bei meiner onlineApotheke  darf ich auch weiterhin bestellen???

Ich bin bisher davon ausgegangen, dass ich jede Zahlung sozusagen "anzeigen" und "absegnen" lassen muss. sad
Das fände ich ziemlich lästig....

Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #3 am: 07. Februar 2009, 19:37:25 »

Sie dürfen über das freigegebene Konto frei verfügen, da nur unpfändbare Bezüge eingehen werden.

Damit können Sie auch in ihrer online-Apotheke einkaufen; sofern diese Sie noch als Kunden haben möchte.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
ickebins
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 35

Danke
-von Ihnen: 8
-an Sie: 6



« Antworten #4 am: 07. Februar 2009, 20:41:21 »

..ja, das bleibt abzuwarten.... lollol lollol

Vielen Dank für die schnelle Antwort!!!!
Gespeichert
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 07. Februar 2009, 20:41:21 »



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
 Gespeichert
meerlis
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 16

Danke
-von Ihnen: 4
-an Sie: 2


« Antworten #5 am: 08. Februar 2009, 14:41:56 »

Bei mir was das Konto auch erstmal gesperrt und der IV hat dann das Konto wieder freigegeben. Ich habe dann alles wieder neu beantragen müssen was Online-Banking angeht.
Ich habe volle Verfügung über mein Konto und kann sogar noch überall ohne Probleme bestellen.

Mein IV warnte mich nur davor, kein Sparbuch anzulegen, weil es evtl. passieren kann, das die Bank das Sparbuch sperrt und er es extra wieder freigeben muss
Gespeichert

Vielen Dank
meerlis
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.2246 Sekunden, mit 29 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz