Ich habe eine -sicher mal wieder etwas dämliche- Frage

Entschuldigung schon mal dafür

Je näher mein Inso-Antrag rückt (die ausgefüllten Formulare sind von meiner Anwältin bereits losgesandt worden) , umso mehr Gedanken mache ich mir...
Nach Eröffnung des Verfahrens wird ja mein Girokonto gesperrt und mit etwas Glück innerhalb weniger Tage auch wieder freigegeben.
Kann ich dann (erfahrungsgemäss) auch wieder onlinebanking durchführen? (ich mache alles online..)
Oder muss ich
jede Zahlung zuvor vom IV absegnen lassen?
Wenn ja, wie lange dauert das?
Oder kann ich mit meinem unpfändbaren Einkommen auch im eröffneten Verfahren bereits tun und lassen, was ich möchte?
Also z.B. giropay oder paypal- Zahlungen durchführen (Ich gestehe, ich bin online-shopper)...
Vielen Dank..
