Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 10:30:58 *
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Autor Thema: zuviel bezahlt?  (Gelesen 664 mal)
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x1micha
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« am: 10. August 2010, 21:22:19 »

Hallo zusammen,
bin neu hier und freue mich dieses Forum gefunden zu haben.
Was kann man tun, wenn einem der Insoverwalter mutmaßlich zuviel Geld im Monat einbehält? Wohin kann ich mich wenden? Der Insoverwalter sagt das alles richtig wäre.
Gruß Jupp
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Fallera
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« Antworten #1 am: 10. August 2010, 21:26:15 »

Woher kommt Ihre Annahme, der TH würde zuviel einbehalten?
Könnten Sie mehr fakten liefern?
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x1micha
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« Antworten #2 am: 10. August 2010, 21:34:59 »

Es sind ca. 1600.- Nettoeinkommen (Arbeitnehmer) vorhanden. Zusätzlich bekomme ich Pachteinnahmen aus einem Gewerbebetrieb den ich verpachtet habe (500.- plus MwSt).
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Fallera
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« Antworten #3 am: 10. August 2010, 21:42:57 »

Wieviele Unterhaltsberechtigte Personen?
Was behält der TH ein?

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x1micha
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« Antworten #4 am: 10. August 2010, 21:49:00 »

keine Unterhaltsberechtigte Person (meine Frau bekommt Rente). Es werden 486.39 vom Lohn einbehalten. Zusätzlich muss mein Pächter die vollen 500.- plus MwSt. an den Insoverwalter (was heißt denn eigentlich TH) bezahlen.
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 10. August 2010, 21:49:00 »



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« Antworten #5 am: 10. August 2010, 21:55:47 »

Die Rente meiner Frau war befristet auf 2 Jahre. Nun bekommt sie seit Aug.nichts mehr. Der Antrag aufweitergewährung derRente ist zwar gestellt aber im moment bekommt sie halt auch kein Geld und wäre dann unterhaltsberechtigt?
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Fallera
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« Antworten #6 am: 10. August 2010, 21:57:01 »

Und was ist Ihrer Meinung nach keine Korrekte Pfändung?

Bez. der Miete bzw. Pacht kommt evtl. http://dejure.org/gesetze/ZPO/851b.html zum tragen?
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« Antworten #7 am: 10. August 2010, 22:01:09 »

Die Rente meiner Frau war befristet auf 2 Jahre. Nun bekommt sie seit Aug.nichts mehr. Der Antrag aufweitergewährung derRente ist zwar gestellt aber im moment bekommt sie halt auch kein Geld und wäre dann unterhaltsberechtigt?

Die gesetzlichen Regelungen bez. Unterhalt für Ehegatten finden sich in den §§ 1570 - 1577 BGB.   
« Letzte Änderung: 10. August 2010, 22:07:36 von Fallera » Gespeichert

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« Antworten #8 am: 10. August 2010, 22:06:55 »

ok, vielen Dank für die Infos.  Aber darf er denn auch die kompl. 500.- von der Pacht einbehalten?
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ThoFa
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« Antworten #9 am: 11. August 2010, 09:26:57 »

Hallo,

und die üblichen Fragen:

Eröffnetes Verfahren oder WVP?
IK oder IN?

MfG

ThoFa
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x1micha
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« Antworten #10 am: 18. August 2010, 10:16:39 »

Hallo....
es ist ein eröffnetes und IN.
Und was kann ich tun, wenn ich den Insoverwalter nicht kontaktieren kann? Er antwortet nicht auf mein Schreiben, am Telefon sagt man mir immer nur das er nicht da ist. Die Sachbearbeiterin ist angeblich in Mutterschutz und kommt nur Dienstagvormittag ins Haus und ist dann nie zu sprechen. Fakt ist: Der Insolvenzverwalter hat diesen Monat zuviel einbehalten! Was kann ich tun? Kann ich den Antrag bei Gericht stellen, das man mir jemand anderes zuteilt? Hat es Zweck wenn ich mit einem anderen Anwalt versuche mein Recht durchzusetzen? Für schnelle Antworten wäre ich super dankbar.
Gruß Jupp
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