hallo forum,
war lange nicht mehr da...ein paar schicksalsschläge erlebt, die mich ziemlich mitgenommen haben...
die insolvenz läuft aber natürlich...darauf ist verlass....

nun zu meiner aktuellen situation und meinen fragen:
ich bin seit 09/2006 in einem unternehmen beschäftigt, arbeite 20 std./woche und verdiene meistens knapp unterhalb der pfändungsgrenze (ledig, keine kinder).
mein studium musste ich aus diversen gründen abbrechen, bin aber noch eingeschrieben.
meine insolvenz wurde am 22.01.2010 eröffnet.
mit beginn der WVP wird der th mich wohl auffordern mich um eine vollzeitstelle zu bemühen, denke ich.
er hat gerade die letzten drei gehaltsabrechnungen von mir angefordert. darauf ist ersichtlich, dass ich nur teilzeit beschäftigt bin.
wie verhält es sich, wenn mir mein psychiater bescheinigt, dass ich aufgrund einer psychischen erkrankung nicht in der lage bin vollzeit zu arbeiten?
nehme seit mitte august medikamente (antidepressiva) und mache zusätzlich eine ambulante psychotherapie.
muss er das akzeptieren und mich daraufhin in ruhe lassen?
muss ich regelmäßig aufs neue nachweisen, dass ich krank und nicht voll einsatzfähig bin?
reicht ein attest oder muss es ein umfangreiches gutachten sein?
kann es sein, dass der th mich zwingt nochmal einen anderen arzt aufzusuchen, damit die diagnose bstätigt wird?
kann ich mich selbst um alles kümmern (formloses schreiben mit darlegung des sachverhaltes + attest bzw. gutachten) an den treuhänder schicken oder sollte ich dafür einen anwalt einschalten?
das nicht-bemühen um einen vollzeitjob kann ja die versagung des RSB nach sich ziehen.
danke.