Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 12. Februar 2012, 16:47:02 *
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Autor Thema: Welche Chancen habe ich?  (Gelesen 797 mal)
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Riese0104
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« am: 08. Februar 2010, 17:19:35 »

Hallo,
meine Situation zog auch mich auf diese  Seite.

Zuerst kurze Info:
1. Ich war selbstständig. Meine Schulden belaufen sich auf ca. 60.000 Euro. Meine Gläubigeranzahl ist bei ca. 24 Gläubigern. Die Schulden liegen teilweise bei der KFW-Bank bzw. Finanzamt.
2. Eine Insolvenz (beantragt vom Finanzamt) wurde bereits durchgeführt und Mangels Masse eingestellt.
3. Meine EV habe ich bereits letztes jahr abgegeben. Seitdem hat kein Gläubiger versucht zupfänden.
4. Beziehe wegen der Sache leider Hartz4 und bin sehr aktiv in der Arbeitssuche.

Nun meine Fragen:
1. Was soll ich machen? Regelinsolvenz oder versuchen außergerichtlicher Vergleich
2, Da  meine Pfändungsgrenze bei ca. 1350 Euro liegt (alleinstehend mit Kind) würde ich, sobald ich Arbeit habe, gerne eine Zahlung von 150 Euro im Monat anbieten. Soll ich erst eine Arbeit suchen und dann den Gläubigern die rate anbieten im außergerichtlichen Vergleich

oder

3. Jetzt einen Vergleich anbieten, aber wie?

Danke im Vorraus.
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paps
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« Antworten #1 am: 08. Februar 2010, 19:25:42 »

 Welcome

Grundsätzlich sind durch die jetzige finanzielle Situation gute Voraussetzungen für einen vergleich gegeben.
Allerdings sollte eine Einmalzahlung der Ausgangspunkt sein.

Alternativ könnte man, zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens, einen analogen Vergleich wie beim AEV anbieten.
Dazu sollten die 150,- aber gesichert zahlbar sein und das auch für die nächsten 72 Monate.
Bestehen berechtigte Aussichten auf einen Job, der das hergibt, könnte ev über eine zinsfreie Stundung/Stillhaltepolitik vorab verhandelt werden.

Die Forderungen der KfW beruhen auf einem Gründerdarlehen?
Finanzamt reale Forderung oder geschätzt Werte?

Ansonsten käme ein Regelinsolvenzverfahren in Betracht.
Wurde damals(Verfahren gegen die Firma) durch das Insogericht der Hinweis auf Eigenantrag und Antrag Kostenstundung + RSB gegeben?
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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Riese0104
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« Antworten #2 am: 09. Februar 2010, 09:43:40 »

Ja, Forderung KFW war Gründungsdarlehn. zur Hälfte abgebaut. Forderung Finanzamt liegt bei ca. 3000 Euro (müsste mal nachsehen). Die Insolvenz wurde damals vom Finanzamt veranlsst. Umsatzsteuer wurde utopisch hochgesetzt, diesen 5-stelligen Betrag konnte ich nicht bezahlen. Nach der Einstellung mangels Masse, wurde ein "vernünftiger" Bescheid erstellt. Ohne Eigenantrag bzw. Restschuldbefreiung. Der einzige, welcher ein gutes Geschäft gemacht hat, war der "Insolvenzanwalt" und der "Insolvenzverwalter". fuchsteufelswild Übrigens ein und die selbe Person.

Ich habe keine Vermögenswerte mehr, deshalb denke ich dass eine Einmalzahlung bei mir ausfällt bzw. der Betrag den ich mir privat leihen könnte, wäre warscheinlich nicht hochgenug. deshalb hatte ich eine monatliche bzw. jährliche Zahlung überlegt. Geht die Vereinbarung immer über 72 Monate? Wie sieht es aus mit meinen Schufaeinträgen, wann würden die dann gelöscht (Ich weiß, dass nach 3 jahren gelöscht wird, ab Datum, wo Gläubiger Meldung abgibt).
Was ist ein analoger Vergleich( bei ca. 24 Gläubigern?).

Versteh mich nicht verkehrt, einfacher wäre es für mich, wenn ich Regelinsolvenz machen würde. Hier könnte mir nichts gepfändet werden. Aber SO möchte ich mich nicht aus der Sache davonschleichen undecided

Mir geht es um ein normales Leben OHNE Regelinsolvenz, wo ich, nach den 3 Jahren zur Schufalöschung, ein halbwegs "normales Leben" führen kann. Dafür würde ich auch die monatlichen Raten abzwecken. Regelmäßige zahlung ist gesichert (durch Elternhaus).

Ansonsten würde mich diese Sache insgesamt 9 Jahre belasten. heulen

Für die "Schei..e", die ich angestellt hab, möchte ich gerade stehen, aber auch etwas "bekommen". Nicht falsch verstehen.
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Riese0104
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« Antworten #3 am: 09. Februar 2010, 14:23:38 »

Ich hoffe mal, noch eine Antwort zubekommen. cheesy

Danke schonmal im Vorraus respekt
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paps
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« Antworten #4 am: 09. Februar 2010, 17:49:20 »

Grundsätzlich könnte es nach einer einvernehmlichen Einigung der Gläubiger und einem entsprechenden Erledigungsvermerk auch zur Löschung der Schufaeinträge kommen,
Aber auch das erst nach 3 Jahren nach Erledigung.

Sofortlöschungen macht die Schufa äußerst selten.

Analoger Einigungsversuch:
Es wäre wie beim Verbraucherinsolvenzverfahren eine Quote an alle Gläubiger anzubieten, die auf den 150,- beruht.
Nach 72 Monaten geben die GL ihren  Erledigungsvermerk /Titel zurück.

Geht natürlich auch mit einer kürzeren Laufzeit, wenn dargestellt werden kann, dass über 6 jahre keine pfändbaren Beträge entstehen würden.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 09. Februar 2010, 17:49:20 »



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Inkassomitarbeiterin
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« Antworten #5 am: 09. Februar 2010, 18:17:16 »

Hallo,

fassen wir mal zusammen: 24 Jahre, 60000€ und kein pfändbares Einkommen. Sollen Mama und Papa das Geld zurücklegen und dir nach der Inso geben für den Neuanfang.

Mein Tipp geh zum RA oder Su-Ber. (weiss allerdings nicht ob die RI überhaupt machen) und mach die Inso. Mit 24 Gläubigern eine Einigung zu erreichen ist fast nicht machbar zumal du ja bei 150 x 72 Monate gerade mal bei 10800€ anbieten möchtest.

Natürlich geht es auch kürzer aber das wird erst recht keiner annehmen. Wie die Chancen auf Vgl. beim FA aussehen weiss ich, aber gutes gehört hab ich davon auch noch nicht.
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Riese0104
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« Antworten #6 am: 09. Februar 2010, 19:48:37 »

Danke für die 2 Antworten. Weiß jetzt doch nicht was ich machen soll.

@Papa
Meine Gläubiger wissen ja dass ich nichts habe. Wenn ich einen  AEV schaffe, wird dann die Schufaeintragslöschung nach den 72 Monaten beanttragt und nach weiteren 3 Jahren vollzogen. Oder kann man dies vertraglich anders regeln? Normalerweise könnte ich ja Regelinsolvenz machen, mich zurücklehnen und  nach 6 Jahren habe ich alles hinter mir.
Ich dachte aber bei einem AEV mit 150/Monat würde ich vielleicht  früher die sache erledigt haben


@ Inkassomitarbeiterin  ich bin NICHT 24 jahre. Sorry. habe verpflichtungen eines Kindes, welches noch ca. 8 Jahre zur Schule bzw. Uni geht.




Wenn ich richtig alles verstanden habe, gibt es 2 Möglichkeiten:

1. Regelinsolvenz. 6 Jahre alles über der Pfändungsgrenze entsprechend der Tabelle aggeben. Schufa wird 3 jahre nach WVP gelöscht

2. AEV  Hier biete ich einen Betrag (150/Monat) an, welcher jährlich und 72 Monate lang an einen Treuhänder gezahlt wird. Schufa wird aber wie bei Regelinsolvenz nach 9 jahren gelöscht.

Was vergessen?
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Riese0104
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« Antworten #7 am: 09. Februar 2010, 19:50:23 »

Bei der Rückzahlung bin ich bei einer Quote von fast 20% der Schuldensumme. Klar ist weniger als 100%, aber besser als gar nichts. rougi
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paps
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« Antworten #8 am: 09. Februar 2010, 23:54:27 »

Deshalb schrieb ich ja, dass unter der Prämisse, dass nichts pfändbar wäre, auch weniger als 72 Monate angeboten werden können.
Erfahrungsgemäß aber sollte die 20%-Marke doch irgendwo stehen.

Ich glaube, dass professionelle Hilfe angesagt ist.
Aus meiner Sicht, haben Sie gute Chancen, ein Inso-verfahren zu umgehen.

Bei den Erledigungsvermerken wird sich die Schufa aber nicht erweichen lassen und diese 3 Kalenderjahre stehen lassen.
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