"und wenn wir heiraten ändert sich auch nix ?"
- im Grunde nichts, außer die Tatsache, dass der Ehepartner ebenso als unterhaltspflichtige Person zu berücksichtigen wäre, sprich, der unpfändbare Betrag würde sich erhöhen. Jedoch kann eine unterhaltspflichtige Person mit eigenen Einkünften auf Antrag wieder ganz/teilweise unberücksichtigt bleiben.
@Feuerwald
wie funktioniert sowas ? Die frau als unterhaltspflichtige Person angeben obwohl diese Person ein eigene Einkunft hat? Wenn auf Antrag unberücksichtig bleiben , wer beantragt sowas ? Der TH ?
LG