Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren und Chat
 
Benutzername:
Passwort:
Freitag, 09. Januar 2009 15:13
 Navigation
icon_home.gif Home
favoritos.gif Foren
tree-T.gif Forenübersicht
tree-T.gif Schulden allgemein
tree-T.gif Prävention
tree-T.gif Insolvenzverfahren
tree-T.gif Wohlverhaltensperiode
tree-T.gif Forenregeln
tree-L.gif Suche im Forum
page_white_text.gif Inhalte
tree-T.gif Thema Schulden
tree-T.gif Spezialbereiche
tree-T.gif Wörterbuch
tree-T.gif Web Links
tree-L.gif Pfändungstabelle
icon_poll.gif Infos
tree-T.gif Impressum
tree-T.gif FAQ
tree-T.gif Feedback
tree-T.gif Umfragen
tree-L.gif Suche im Portal
icon_community.gif Community
tree-T.gif Benutzer Anmeldung
tree-T.gif Benutzermenü
interdit Mitgliederliste
tree-T.gif Usermap
tree-T.gif Altersstatistiken
tree-T.gif Chat
tree-L.gif Pinnwand
nuke.gif Webmaster
tree-T.gif Linktausch
tree-T.gif Linkwolke
tree-L.gif Link zu uns
som_themes.gif Sonstiges
tree-T.gif Internet News
tree-T.gif Schulden-Quiz
tree-L.gif ge-Tagged
 
News-Letter

aktuell: Empfänger
eMail:


 
Google Tipps

Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 09. Januar 2009, 15:13:03 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung :-)


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Chat

Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!

Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Du hast dieses Thema noch nicht bewertet. Wähle eine Bewertung:
Autor Thema: Fragen zur Prüfung im schriftl. Verfahren  (Gelesen 504 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
rubenspower
Jungspund
***

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 72

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« am: 07. November 2007, 22:14:10 »

Bei meinem Verbraucherinsolvenzverfahren wurde die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Im Beschluß heißt es wörtlich "Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis 22.11.07 den Forderungsanmeldungen schriftl. bei Insolvenzgericht zu widersprechen. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft".

Nun meine Frage: Wann ist dann die Frist für die Prüfung zu Ende?

Im Eröffnungsbeschluß heißt es auch: Gläubiger deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtig.

Heißt dies Sie nehmen nicht an der Prüfung im schriftl. Verfahren teil?
Weil alle Forderungen, die bis jetzt gemeldet sind, sind auch festgestellt.
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 12
Offline Offline

Beiträge: 2563

Danke
-von Ihnen: 6
-an Sie: 43



« Antworten #1 am: 08. November 2007, 23:08:44 »

Wenn alle Forderungen festgestellt und nicht bestritten (durch den TH oder Sie) sind, ist es eine reine Formsache.
Auch ein Gläubiger könnte das ganze Verfahren in`s wackeln bringen, wenn der Rechtspfleger mit seinem Richter nicht den "Rechtsweg" einhält.  thumbup
Gespeichert

Mfg Paps

Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken, ist das seltenste Geschenk der Natur"  [Friedrich der Große]


Paps ist Initiator und Leiter einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
rubenspower
Jungspund
***

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 72

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #2 am: 29. November 2007, 18:37:44 »

Wenn der Rechtspfleger mit seinem Richter den Rechtsweg nicht einhält? Wie das denn?

Gibt es denn Fristen bis wann die Gläubiger "schriftl. geprüft" haben müssen?
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 12
Offline Offline

Beiträge: 2563

Danke
-von Ihnen: 6
-an Sie: 43



« Antworten #3 am: 29. November 2007, 21:26:34 »

Es war eigentlich zu Ihrer Beruhigung und zur Ehrenrettung der Bediensteten am Gericht gemeint.

Da ja keinerlei persönlicheBeziehungen zwischen Ihnen un dem Rechtspfleger/Richter bestehen, werden die  sich einfach nur an den Gesetzestext halten.

Die Prüffristen sollten in den Beschlüssen stehen. Also nächster Termin z.B. Berichts / Schlußtermin.
Gespeichert

Mfg Paps

Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken, ist das seltenste Geschenk der Natur"  [Friedrich der Große]


Paps ist Initiator und Leiter einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #3 am: 29. November 2007, 21:26:34 »


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!

 Gespeichert
Tags:
Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.4 | SMF © 2006, Simple Machines LLC
 
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info
Die Inhalte / letzten Postings unserer Diskussionsforen sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Bot-Trap Logo


Seitenerstellung in 1.1468 Sekunden, mit 31 Datenbank-Abfragen
click to see!
Wood   Kreditkarte Ohne Schufa   betsson   Domain   Suchverzeichnis für Kauf