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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 11. Februar 2012, 10:16:09 *
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Autor Thema: Wohlverhaltensphase fast geschafft. Was kommt jetzt ?  (Gelesen 12209 mal)
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ezam
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« Antworten #15 am: 03. September 2006, 14:04:17 »

Hallo,
bin seit heute neu hier. Habe auch ein verbraucher-Inso laufen und befinde mich seit 4 Jahren in der Wohlverhaltensperiode. Mein Vater ist vor 1,5 Jahren gestorben und hatte kein Vermögen hinterlassen, also hat niemandem etwas vererbt. Deshalb habe ich auch nicht meinen Inso-Verwalter über den Tod meines Vaters informiert. Nun hat mich mein Iso-Verwalter wieder einmal über meine persönlichen Verhältnisse schriftlich angefragt im speziellen ob ich in der letzten Zeit eine Erbschaft gemacht habe. Daraufhin habe ich Ihn über den Tod meines Vaters informiert und auch mitgeteilt, daß mein Vater nichts vererbt hat. Mein Inso-Verwalter hat nun das zuständige Amtsgericht informiert und die sagen nun, daß ich evt. meiner Auskunftsplicht nicht nachgekommen bin. Was soll ich nun tun?  
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paps
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« Antworten #16 am: 03. September 2006, 18:49:27 »

zu Ihren Obliegenheiten hat ja ThoFa im Beitrag über Ihnen ausführlich die InSo gepostet.
Aus meiner Sicht sollten Sie dir reaktion des InsoGerichtes anwarten.
Bis dahin können Sie ja schon mal eine Aufstellung machen, was sie alles geerbt haben.
Obliegenheiten wurden ja mit der \"vergessenen\"\" Meldung nicht verletzt, anders wenn tatsächlich Vermögen oder verwertbare Gegenstände geerbt wurden.
In der Regel befindet sich ja im Haushalt so einiges, was noch  einen materiellen Wert hat.
Strenggenommen müßte auch ein Kontoguthaben von 1,- hälftig an den Th abgeführt werden.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
ezam
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« Antworten #17 am: 04. September 2006, 10:48:10 »

Hallo,
danke für die kurzfristige Antwort. Von meinem Vater gab es tatsächlich nichts zu erben. Aus diesem Grund gibt es nichts über was ich eine Aufstellung machen könnte. Dies wurde auch so von meiner Mutter dem Nachlassgericht schriftlich mitgeteilt die ja grundsätzlich immer tätig werden, wenn jemand gestorben ist.
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ezam
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« Antworten #18 am: 12. September 2006, 22:30:23 »

Hallo, nun habe ich den \"Salat\". Das Gericht hat mir mitgeteilt das nun meine Gläubiger über den Sachverhalt informiert werden. Sie sollen nun, laut Gericht, selbst entscheiden ob eine Verletztung des Inso-rechts meinerseits vorliegt! Wo kann ich Rechtsberatung oder Hilfe bekommen??!! Wo bekomme ich den Gesetzestext über das Inso-recht? Ich weiß nun nicht, wie ich mich verhalten soll!  ;-(
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ThoFa
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WWW
« Antworten #19 am: 13. September 2006, 18:24:04 »

Hallo,

wenn Sie nichts geerbt haben, können Sie auch nicht gegen Ihre Obliegenheiten verstoßen haben.
Warten Sie soch erstmal ab, ob denn überhaupt ein Antrag auf RSB-Versagung kommt, dann müssen Sie erst reagieren.

Sollte sich alles so zugetragen haben, wie Sie es hier schreiben, haben Sie nicht zu befürchten.

MfG

ThoFa
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« Antworten #19 am: 13. September 2006, 18:24:04 »



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