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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 09. Januar 2009, 15:14:07 *
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Autor Thema: Fahrzeugleasing  (Gelesen 949 mal)
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fassungslos
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« am: 26. Februar 2008, 18:05:35 »

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin seit zwei Jahren in den Händen eines Insolvenzbüros und stehe kurz vor der Wohlwollensphase. Das Auto meiner Frau ist jetzt entgültig hinüber. Ein neues muss her. Kann ich das nach Eintritt in die Wohlwollensphase von meiner Frau (Gütertrennung) abkaufen, oder einen Leasingvertrag auf die Firma umschreiben lassen?
Danke für eure Hilfe
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MissTraut
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« Antworten #1 am: 26. Februar 2008, 20:29:24 »

Hallo fassungslos  Welcome

warum willst Du ein doch schon "plattes" Auto von Deiner Frau abkaufen ? Verstehe ich nicht so wirklich.

Gibt es schon einen Leasingvertrag? Auf wen läuft dieser und wie lange noch ? Welche Inso: privat oder gewerblich ? Hat IV sein Einverständnis zur Fortführung des Leasingvertrages erteilt ?  Welche Firma könnte diesen Vertrag übernehmen ? Ne ich will keine Namen nennen, nur ob Du in direktem Bezug zur Firma stehst oder eher Deine Frau.

Siehste, Fragen über Fragen. Vielleicht kannst Du Dich mal dazu äußern. Vielleicht kann ich Dir dann weiterhelfen.

LG
MissTraut

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fassungslos
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« Antworten #2 am: 27. Februar 2008, 10:09:19 »

Hallo MissTraut,
da habe ich mich wohl missverständlich ausgedrückt. Ein neues Auto muss her. Dies kann grundsätzlich von meiner Frau als Privatleasing erstanden werden, soll aber wenn die Wohlverhaltensperiode einsetzt wieder als Firmenfahrzeug der Firma überschrieben werden. Geht das grundsätzlich? Steht da die Schufa im Weg? Man teilte mir vom Insolvenzbüro mit, das mit beginn der WVP ich wieder wie ein normaler Kaufmann agieren kann.

MfG
fassungslos
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ThoFa
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« Antworten #3 am: 27. Februar 2008, 13:36:35 »

Hallo,

Wohlwollenphase kommt nun in meinen TopTen gleich nach Wohlfühlphase. ;)

Grundsätzlich können Sie in der WVP wieder einen Kreditvertrag oder auch ein Leasingvertrag machen. In der Regel scheitert es an der Bonitätsauskunft.

Das Fahrzeug abzukaufen ist kein Problem.

MfG

ThoFa

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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #3 am: 27. Februar 2008, 13:36:35 »


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fassungslos
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« Antworten #4 am: 27. Februar 2008, 14:09:36 »

Hallo ThoFa,
danke für die Info.

MfG
fassungslos
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MissTraut
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« Antworten #5 am: 27. Februar 2008, 18:27:06 »

Hallo Fassungslos  whistle

MissTraut und Missverständnis liegen offenbar nicht so weit auseinander   wink

Frau vorab im Privatleasing dürfte bei entsprechender Boni keine Frage sein, Umschreibung in der WVP auf eine Firma ist nun mal eine Frage der Boni. Wobei man auch überlegen könnte, die Frau als Mitverpflichtete im Vertrag zu belassen. Allerdings würde ich dies im Vorfeld mal auch mit dem Händler besprechen. Bei einer Umschreibung auf eine Firma ist ja möglicherweise auch eine Umschreibung des Fahrzeugbriefes gewünscht. Da ein zweiter Haltereintrag eben auch ein Wertverlust darstellt, sollte vor Umschreibung mit dem Händler geklärt werden, wie hoch dieser Wertverlust wäre (es gibt da keine pauschalen Berechnungen, ist eben fahrzeugabhängig)- Aber es könnten durchaus ein paar hundert Euros sein.

Viel Spaß schon mal jetzt mit dem neuen Fahrzeug  thumbup

LG
MissTraut
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