Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
 
© www.pleite-was-nun.info
Montag, 15. März 2010 06:15
 Navigation
icon_home.gif Home
favoritos.gif Foren
tree-T.gif Forenübersicht
tree-T.gif Schulden allgemein
tree-T.gif Prävention
tree-T.gif Insolvenzverfahren
tree-T.gif Wohlverhaltensperiode
tree-T.gif Forenregeln
tree-L.gif Suche im Forum
page_white_text.gif Inhalte
tree-T.gif Informationen
tree-T.gif Schuldnerberater
tree-T.gif Erlebnisberichte
tree-T.gif Wörterbuch
tree-T.gif Tipps
tree-T.gif Links
tree-L.gif Pfändungstabelle
icon_poll.gif Internes
tree-T.gif FAQ
tree-T.gif Feedback
tree-T.gif Link zu uns
tree-T.gif Impressum
tree-L.gif Suche im Portal
icon_community.gif Community
tree-T.gif Benutzer Anmeldung
tree-T.gif Benutzermenü
interdit Team
som_themes.gif Sonstiges
tree-L.gif Geld sparen
 
Google Anzeigen

 
Kredit-Anfrage

Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 15. März 2010, 06:15:22 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Chat

Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!

Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Du hast dieses Thema noch nicht bewertet. Wähle eine Bewertung:
Autor Thema: Was bedeutet "" Verwertbare Masse"""  (Gelesen 444 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Heidelberg
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 30

Danke
-von Ihnen: 12
-an Sie: 0


« am: 19. Juli 2008, 09:07:54 »

Hallo, juchu

Kann mir jemand sagen was die " Verwertbare Masse " ist  gruebel
Und was dazugehört .

Mfg Heidelberg
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 13
Offline Offline

Beiträge: 4676

Danke
-von Ihnen: 60
-an Sie: 441



« Antworten #1 am: 19. Juli 2008, 11:27:17 »

vereinfacht:
das in Geld umsetzbare/vorhandene Vermögen des Schuldners.

Aus der Masse werden zuerst die Gerichts-/TH-Kosten gezahlt und der Rest an die Gläubiger verteilt
Gespeichert

Mfg aus dem "Grünen Herzen" Deutschlands
Paps


Paps ist Initiator einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
Feuerwald
Moderator
*****

Karma: 12
Offline Offline

Beiträge: 2025

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 170


WWW
« Antworten #2 am: 19. Juli 2008, 11:29:43 »

 § 35 - Begriff der Insolvenzmasse

(1) Das Insolvenzverfahren erfaßt das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (Insolvenzmasse).



 § 36 - Unpfändbare Gegenstände

(1) Gegenstände, die nicht der Zwangsvollstreckung unterliegen, gehören nicht zur Insolvenzmasse. Die §§ 850, 850a, 850c, 850e, 850f Abs. 1, §§ 850g bis 850i, 851c und 851d der Zivilprozessordnung gelten entsprechend.

(2) Zur Insolvenzmasse gehören jedoch
1.  die Geschäftsbücher des Schuldners; gesetzliche Pflichten zur Aufbewahrung von Unterlagen bleiben unberührt;
 2.  die Sachen, die nach § 811 Abs. 1 Nr. 4 und 9 der Zivilprozeßordnung nicht der Zwangsvollstreckung unterliegen.

(3) Sachen, die zum gewöhnlichen Hausrat gehören und im Haushalt des Schuldners gebraucht werden, gehören nicht zur Insolvenzmasse, wenn ohne weiteres ersichtlich ist, daß durch ihre Verwertung nur ein Erlös erzielt werden würde, der zu dem Wert außer allem Verhältnis steht.

(4) Für Entscheidungen, ob ein Gegenstand nach den in Absatz 1 Satz 2 genannten Vorschriften der Zwangsvollstreckung unterliegt, ist das Insolvenzgericht zuständig. Anstelle eines Gläubigers ist der Insolvenzverwalter antragsberechtigt. Für das Eröffnungsverfahren gelten die Sätze 1 und 2 entsprechend.


Gespeichert

Heidelberg
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 30

Danke
-von Ihnen: 12
-an Sie: 0


« Antworten #3 am: 19. Juli 2008, 11:55:59 »

Hallo Paps


Das Einzige Vermögen das ich habe bzw hatte seit der Insolvenzeröffnung ist mein Monatliches Gehalt.
Gespeichert
Tags:
Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

 
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info
Die Inhalte / letzten Postings unserer Diskussionsforen sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.


Bot-Trap Logo

Seitenerstellung in 0.4485 Sekunden, mit 31 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | Insolvenz | Linktausch | Billig Strom