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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 08. Januar 2009, 23:30:33 *
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Autor Thema: Variabler Gehaltsanteil in der Insolvenz  (Gelesen 706 mal)
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vossi
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« am: 28. März 2008, 20:59:37 »

Nachdem ich mich nun seit 2 Jahren in der Privatinsolvenz befinde und das alles recht gut funktioniert, habe ich einen neuen Job gefunden, bei dem ich schon Oberhalb des max. der Pfändungstabelle liege. Zusätzlich steht mir noch ein variabler Anteil als Einmalzahlung in Höhe von 8000 bis 14000 € zu. Damit diese Prämie nicht in die Pfändungssumme fällt, benötige ich eine zündende Idee wie das Ganze auf dem Lohnstreifen denn heissen muß. Bitte geben Sie mir eintsprechende Tipps was vom Insolvenzgericht anerkannt wird.
Meine Familie wird es Ihnen danken! wink

 
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smallville
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« Antworten #1 am: 30. März 2008, 04:22:56 »

Hi vossi,

nur vorab: ich möchte wahrlich nicht als Moralapostel erscheinen, aber ein wenig befremdet mich Deine Frage dennoch.

Wenn Du oberhalb der Pfändungstabelle mit Deinem Verdienst liegst, dann verdienst Du super gut und wenn noch Kinder und/oder andere unterhaltspflichtige Personen da sind, hast Du nach Pfändung vermutlich mehr als manch anderer als Standard Gehalt verdient.

Warum gönnst Du Deinen Gläubigern nicht einen Bruchteil ihrer (ich gehe davon aus berechtigten) Forderungen zurückzuerlangen?

Ich kenne mich leider nicht aus wie man das Deklarieren muss.

Mein AG führt alles automatisch ab – ob Urlaubs-Weihnachtsgeld oder sonstige Prämien.

Ich kriege also immer unter dem Strich was mir rechtlich bleibt.

Ich meine mich aber erinnern zu können, dass eine einmalige Gratifikation für  z.B. Anerkennung für besonders gute Arbeit in einem Jahr, nicht gepfändet werden kann.

Aber hierzu sollten die Fachleute noch was schreiben.

Nicht dass ich da Mumpitz erzähle.

Lieben Gruß
small
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paps
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« Antworten #2 am: 30. März 2008, 13:49:43 »

Wie das Ding heißen muß, lässt sich aus der ZPO ableiten.  wow

Aber der maximal unpfändbare Betrag wäre dann der  regelmäßige durchschnittliche Bruttolohn.
Es sei denn, das Sonderzahlungen in dieser Höhe üblich sind.
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Mfg Paps

Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken, ist das seltenste Geschenk der Natur"  [Friedrich der Große]


Paps ist Initiator und Leiter einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
vossi
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« Antworten #3 am: 30. März 2008, 17:43:34 »

Zitat
nur vorab: ich möchte wahrlich nicht als Moralapostel erscheinen, aber ein wenig befremdet mich Deine Frage dennoch.

Wenn Du oberhalb der Pfändungstabelle mit Deinem Verdienst liegst, dann verdienst Du super gut und wenn noch Kinder und/oder andere unterhaltspflichtige Personen da sind, hast Du nach Pfändung vermutlich mehr als manch anderer als Standard Gehalt verdient.

Warum gönnst Du Deinen Gläubigern nicht einen Bruchteil ihrer (ich gehe davon aus berechtigten) Forderungen zurückzuerlangen?

@smallville:
 so wie Sie meine Frage befremdet, befremdet mich Ihre eigentümliche Antwort. Weder sind wir per du und werden auch wohl kein gemeinsames Bier zusammen trinken, noch muß ich mich für einen "sehr guten" Verdienst im gehobenen Management rechtfertigen. Ich zahle sowieso schon mtl. über 1000 € an den Insolvenzverwalter, womit meine Gläubiger bestimmt schon sehr gut bedient sind. Des Weiteren sind gerade meine Kinder die jenigen, deren Zukunft auch finanziell gesichert werden muß.
Also wenn Sie sich hier schon als "ich weiß was" im forum beteiligen, sollten Sie einfach mal zu ende denken!
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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #3 am: 30. März 2008, 17:43:34 »


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smallville
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« Antworten #4 am: 30. März 2008, 18:29:18 »

Ich habe wohl einen wunden Punkt bei Ihnen getroffen.
Das tut mir sehr Leid.

Für das im Forum meist übliche Duzen entschuldige ich mich vollumfänglich, ebenso dafür auf Ihren Thread geantwortet zu haben.

Sie sind mir zu unhöflich und fühlen sich angegriffen wo kein Angriff stattgefunden hat.
Denn ich kann nicht erlesen, dass eine Rechtfertigung ob des Verdienstes gefordert gewesen wäre.

Da ich nicht zu Ende denken kann, beende ich wenigstens meine Beteiligung hier in dieser Angelegenheit.

Ich wünsche einen schönen Sonntag und viel Erfolg bei einer adäquaten Antwortsfindung.
small

P.S. "ich weiß was" wird übrigens vom Forum automatisiert vergeben und entspricht keines Wegs einer narzisstischen Ader meinerseits


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dobberstein
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« Antworten #5 am: 01. April 2008, 11:42:52 »

"Denke nicht so oft an das , was dir fehlt, sondern an das, was du hast."( Marc Aurel) Sorry für das Du
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pd
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« Antworten #6 am: 01. April 2008, 15:37:05 »

@smallville:
Sie haben keinen wunden Punkt bei mir getroffen, ich ärgere mich vielmehr über die Tatsache so einfach in eine Insolvenz "hineingeschupst" worden zu sein und nun so machtlos lediglich Schadensbegrenzung betreiben zu können. Sorry, wenn ich dabei aus dem Ärger heraus persönlich geworden bin;das meine ich auch so!
Da zahlt zunächst so eine Berufsgenossenschaft Ihre Lieferanten nicht und im nächsten Moment sind 10 Jahre harte Arbeit und Aufbau einer Firma futsch.......ist schon hart. Und noch einen Moment später lebt man(n) von Hartz IV.......zwei Jahre weiter, nachdem ich wieder auf der Spur bin, nun ständig diese Rückschläge.......da läuft das Fass dann irgendwann einfach über!

 
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« Antworten #7 am: 01. April 2008, 17:02:30 »

@vossi

Die meisten Menschen sind unfreiwillig in die Insolvenz geraten.
Meine Wenigkeit eingeschlossen.

Bei mir war es eine Krebserkrankung die mich zwang meine Selbstständigkeit aufgeben zu müssen, nachdem ich sie während der Behandlungszeit auch nicht mehr ausüben konnte.

Dennoch bin ich der Meinung, dass die Menschen bei welchen ich Schulden habe (warum und durch welche Umstände auch immer) ein Recht darauf haben zumindest einen Anteil zurück zu erhalten.

Ich spreche allerdings nur für mich persönlich. Ich bin allein erziehend und habe bei einer Vollzeit Berufstätigkeit ein "Durchschnittsgehalt"
Da ich Sie und Ihre Umstände nicht kenne, hat mich Ihre Fragestellung schlicht ob dieser Tatsache leicht verwirrt.
Ich als "Kleinverdiener" bin einfach davon ausgegangen, dass man mit einem Gehalt wie dem Ihren ausreichend zurecht kommt.
Aber ich denke das ist auch unerheblich welche Auffassung ich diesbezüglich vertrete.

Bezüglich Ihrer Frage  erwähnte paps bereits die ZPO - ich habe auch noch mal nachgeschaut :

§ 850a
Unpfändbare Bezüge

Unpfändbar sind
   1.    zur Hälfte die für die Leistung von Mehrarbeitsstunden gezahlten Teile des Arbeitseinkommens;
   2.    die für die Dauer eines Urlaubs über das Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge, Zuwendungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses und Treugelder, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;
   3.    Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen, das Entgelt für selbstgestelltes Arbeitsmaterial, Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen, soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;
   4.    Weihnachtsvergütungen bis zum Betrag der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens aber bis zum Betrag von 500 Euro;
   5.    Heirats- und Geburtsbeihilfen, sofern die Vollstreckung wegen anderer als der aus Anlass der Heirat oder der Geburt entstandenen Ansprüche betrieben wird;
   6.    Erziehungsgelder, Studienbeihilfen und ähnliche Bezüge;
   7.    Sterbe- und Gnadenbezüge aus Arbeits- oder Dienstverhältnissen;
   8.    Blindenzulagen.

Wie allerdings der Satz "soweit sie den Rahmen des üblichen nicht übersteigen" ausgelegt wird weiß ich nicht.
Vielleicht kann Ihr Arbeitgeber die Zahlung als Treuegeld deklarieren, dann kann ggf. zumindest weniger abgezogen werden als z.B. bei anderweitigen Zuwendungen.

Alles Gute

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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #7 am: 01. April 2008, 17:02:30 »


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