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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 08. Januar 2009, 23:01:52 *
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Autor Thema: neue Sparverträge bei laufendem Verfahren  (Gelesen 383 mal)
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Spardose
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« am: 09. April 2008, 13:43:50 »

Hallo zusammen  cheesy

Im März 2006 wurde meine Verbraucherinsolvenz eröffnet und nun würde ich auch gerne wieder ein paar kleine Rücklagen bilden!

Mein TH hatte mir bei einem Vertrag, den ich vor der Verfahrenseröffnung abgeschlossen hatte angeboten, wenn ich ihm den angesparten Betrag überweisen würde, könne ich den Vertrag weiter laufen lassen - war damals leider nur nicht möglich, daher kündigte er den Vertrag und holte sich das Guthaben.

Nun habe ich bei meiner Bank (gleich Bank, bei der auch mein Giro-Konto ist) einen neuen Vertrag abgeschlossen, bei dem die Sparguthaben auf einem extra Konto gesammelt werden und nun meine Fragen  gruebel

1. bekommt mein TH automatisch über meine Bank mitgeteilt, daß ich einen neuen Vertrag abgeschlossen habe?

2. kann mein TH sich die Guthabne aus dem neuen Vertrag auszahlen lassen und zur Masse hinzufügen oder kann er da nicht dran?

3. ist es mir, bei laufendem Verfahren, überhaupt gestatte Sparverträge abzuschließen oder ist das eher sinnlos  gruebel

Danke schon mal im Voraus für Antworten  cheesy
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dobberstein
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« Antworten #1 am: 09. April 2008, 13:49:41 »

Bist Du in der Restschuldbefreiungsphase, sprich Wohlverhaltensperiode ?
D.h. es war bereits Schlußtermin ?
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pd
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« Antworten #2 am: 09. April 2008, 13:56:29 »

Öhm...jetzt bin ich überfragt  undecided

Es geht jeden Monat die Sachpfändung an meinen Insolvenzverwalter und ich habe den Bescheid mit der Eröffnung des Verfahrens im März 2006 bekommen - die Begriffe "Wohlverhaltensperiode" oder was mit dem "Schlußtermin" gemeint ist, wreiß ich leider nicht  undecided
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« Antworten #3 am: 09. April 2008, 14:09:57 »

Habe mich noch mal durch die Breif gewühlt  biggrin

Im September 2007 wurde der Schlußbericht für das Insolvenzgericht angefertigt - was auch immer das zu bedeuten hat  gruebel
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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #3 am: 09. April 2008, 14:09:57 »


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dobberstein
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« Antworten #4 am: 09. April 2008, 14:11:11 »

§35 InsO : Das Insolvenzverfahren erfasst das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt. ( sog. Insolvenzmasse)
Wenn Du bereits in der Restschuldbefreingsphase bist - sprich die restschuldbefreiung in einem Schlußtermin angekündigt worden ist- dann darfstDu wieder ansparen was Du willst bzw. kannst.
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pd
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« Antworten #5 am: 09. April 2008, 14:30:07 »

Hmmm...einen solchen Termin habe ich noch nicht mitgeteilt bekommen!

Bekomme nur von meinem TH mal Post, wenn er etwas von mir will - sonst erfahre ich leider nichts  sad

Vielleicht sollte ich ihn mal anschreiben und den Stand des Verfahrens erfragen?!?
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dobberstein
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« Antworten #6 am: 09. April 2008, 14:53:31 »

Schau doch mal unter www.insolvenzbekanntmachungen.de
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pd
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« Antworten #7 am: 09. April 2008, 15:50:06 »

Dort ist ein einem Eintrag eingetragen, daß die Anmeldefrist bis Mitte Juni 2006 ist und in einem neuen Eintrag, daß die Prüfung der nachträglich eingereichten Forderungen im Februar 2008 im schriftlichen Verfahren geprüft werden!
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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #7 am: 09. April 2008, 15:50:06 »


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dobberstein
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« Antworten #8 am: 09. April 2008, 16:25:04 »

Soweit Du sonst keine weitere Benachrichtigung erhalten hast, bist Du scheinbar noch im Verfahren. Insoweit vgl. oben.
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pd
paps
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« Antworten #9 am: 09. April 2008, 19:36:32 »

Davon ist auszugehen, da Forderungen nachträglich angemeldet wurden.

Sie können Sich ja unverbindlich beim Gericht unter Nennung des Aktenzeichens nach dem Stand erkundigen.
Manchmal dauern die Einträge bei Insobekanntmachungen ein wenig. wink

Wenn das Verfahren aber noch nicht eingestellt ist (§200 InsO) dann gehört das Geld zur Masse.
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Mfg Paps

Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken, ist das seltenste Geschenk der Natur"  [Friedrich der Große]


Paps ist Initiator und Leiter einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
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