Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren und Chat
 
Benutzername:
Passwort:
Freitag, 09. Januar 2009 01:42
 Navigation
icon_home.gif Home
favoritos.gif Foren
tree-T.gif Forenübersicht
tree-T.gif Schulden allgemein
tree-T.gif Prävention
tree-T.gif Insolvenzverfahren
tree-T.gif Wohlverhaltensperiode
tree-T.gif Forenregeln
tree-L.gif Suche im Forum
page_white_text.gif Inhalte
tree-T.gif Thema Schulden
tree-T.gif Spezialbereiche
tree-T.gif Wörterbuch
tree-T.gif Web Links
tree-L.gif Pfändungstabelle
icon_poll.gif Infos
tree-T.gif Impressum
tree-T.gif FAQ
tree-T.gif Feedback
tree-T.gif Umfragen
tree-L.gif Suche im Portal
icon_community.gif Community
tree-T.gif Benutzer Anmeldung
tree-T.gif Benutzermenü
interdit Mitgliederliste
tree-T.gif Usermap
tree-T.gif Altersstatistiken
tree-T.gif Chat
tree-L.gif Pinnwand
nuke.gif Webmaster
tree-T.gif Linktausch
tree-T.gif Linkwolke
tree-L.gif Link zu uns
som_themes.gif Sonstiges
tree-T.gif Internet News
tree-T.gif Schulden-Quiz
tree-L.gif ge-Tagged
 
News-Letter

aktuell: Empfänger
eMail:


 
Google Tipps

Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 09. Januar 2009, 01:42:02 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung :-)


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Chat

Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!

Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Du hast dieses Thema noch nicht bewertet. Wähle eine Bewertung:
Autor Thema: Übertragung von Immobilien  (Gelesen 710 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Nostalgie
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 1

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0



« am: 25. Mai 2008, 08:52:03 »

Hallo,
meine Tochter befindet sich in Insolvenz (noch 2 Jahre).
Ich würde ihr trotzdem gerne meine Immobilien überschreiben, wobei sie lediglich besitzer wird und keinerlei nießbrauch oder einkünfte, etc.  hat.

Wie ist da wohl die Rechtslage?
Wer weiß etwas.
LG
Nostalgie
Gespeichert
smallville
weiß was
*****

Karma: 5
Offline Offline

Beiträge: 472

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 2



« Antworten #1 am: 25. Mai 2008, 20:38:06 »

Hallo Nostalgie,

um 100% sicher zu sein würde ich offen gestanden noch die 2 Jahre warten.

Aber ich denke auch momentan dürfte nichts dagegen sprechen.
Vermutlich ist Deine Tochter schon in der Wohlverhaltensperiode und darf z.B. 100% eines Lottogewinnes behalten und 50% einer evtl. Erbschaft.

Solange sie nicht mtl. Mieteinkünfte erhält und nur im Grundbuch steht, spricht aus meiner Sicht nichts gegen eine Überschreibung.

Ich würde allerdings sicherheitshalber eine Klausel im Vertrag verankern, dass sie das Objekt vor Ablauf von 3 Jahren (oder 5 oder wie auch immer) nicht veräußern darf.

Zur Not diesbezüglich mal einen RA konsultieren und sich beraten lassen.

lg
Small
Gespeichert

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)
paps
Mods
*****

Karma: 12
Offline Offline

Beiträge: 2563

Danke
-von Ihnen: 6
-an Sie: 42



« Antworten #2 am: 25. Mai 2008, 21:05:11 »

Ich tendiere zum abwarten.
Testamentarisch könnte man das festlegen.

Aber als vorgezogenes Erbe, und die Annahme liegt  für einen Gläubiger nahe, ist diese Übertragung kreuzgefährlich.
Ihre Tochter müßte dann u.U. 50% des Verkehrswertes an den Th abführen .
Gespeichert

Mfg Paps

Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken, ist das seltenste Geschenk der Natur"  [Friedrich der Große]


Paps ist Initiator und Leiter einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
ThoFa
Mods
*****

Karma: 8
Offline Offline

Beiträge: 2061

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 13



WWW
« Antworten #3 am: 26. Mai 2008, 08:15:15 »

Hallo,

sollte sie noch im laufenden Insolvenzverfahren sein, dann ist eine Schenkung natürlich nicht sehr förderlich.

Ist sie in der WVP, dann ist dies problemlos möglich, auch eventuelle Mieteinnhamen aus der Immo unterliegen nicht der Abtretung.

Der Einwand von Paps ist aber unbedingt zu beachten, diesbezüglich sollten Sie auf jeden Fall eine Beratung hinzuziehen.

MfG

ThoFa
Gespeichert
Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #3 am: 26. Mai 2008, 08:15:15 »


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!

 Gespeichert
Tags:
Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.4 | SMF © 2006, Simple Machines LLC
 
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info
Die Inhalte / letzten Postings unserer Diskussionsforen sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Bot-Trap Logo


Seitenerstellung in 0.3909 Sekunden, mit 30 Datenbank-Abfragen
click to see!