Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren und Chat
 
Benutzername:
Passwort:
Freitag, 09. Januar 2009 00:20
 Navigation
icon_home.gif Home
favoritos.gif Foren
tree-T.gif Forenübersicht
tree-T.gif Schulden allgemein
tree-T.gif Prävention
tree-T.gif Insolvenzverfahren
tree-T.gif Wohlverhaltensperiode
tree-T.gif Forenregeln
tree-L.gif Suche im Forum
page_white_text.gif Inhalte
tree-T.gif Thema Schulden
tree-T.gif Spezialbereiche
tree-T.gif Wörterbuch
tree-T.gif Web Links
tree-L.gif Pfändungstabelle
icon_poll.gif Infos
tree-T.gif Impressum
tree-T.gif FAQ
tree-T.gif Feedback
tree-T.gif Umfragen
tree-L.gif Suche im Portal
icon_community.gif Community
tree-T.gif Benutzer Anmeldung
tree-T.gif Benutzermenü
interdit Mitgliederliste
tree-T.gif Usermap
tree-T.gif Altersstatistiken
tree-T.gif Chat
tree-L.gif Pinnwand
nuke.gif Webmaster
tree-T.gif Linktausch
tree-T.gif Linkwolke
tree-L.gif Link zu uns
som_themes.gif Sonstiges
tree-T.gif Internet News
tree-T.gif Schulden-Quiz
tree-L.gif ge-Tagged
 
News-Letter

aktuell: Empfänger
eMail:


 
Google Tipps

Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 09. Januar 2009, 00:20:17 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung :-)


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Chat

Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!

Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Du hast dieses Thema noch nicht bewertet. Wähle eine Bewertung:
Autor Thema: Neues Gehaltskonto in Wohlverhaltensperiode  (Gelesen 403 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
nixnutzwutz
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 46

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0



« am: 29. April 2008, 11:23:54 »

Hallo allerseits!
Ich befinde mich nach 3 (DREI!!) Jahren Verbraucher- Inso-Verfahren endlich in der Wohlverhaltensphase   juchu.
Nun hatte ich heute wieder mal ein einschneidenes Erlebnis mit meiner Sparkasse. Man muß am Schalter BITTE-BITTE machen, damit man an sein Geld kommt, mit tausend Nachfragen und Freigaben (weil der Automat streikte). Ich fühlte mich mal wieder wie ein Mensch zweiter Klasse.
Ich würde nun eigentlich gerne der Sparkasse ade sagen und woanders ein Konto eröffnen. Inwieweit muß ich den Treuhänder mit einbinden? Muß der das Konto wieder freigeben? Hat er das Recht, Einblick in das Konto zu bekommen?
Wäre schön, wenn das nicht mehr der Fall ist - zumindest jetzt in der WVP.
Danke schon mal für die Antwort(en)! smiley
Gespeichert
ThoFa
Moderator
*****

Karma: 8
Offline Offline

Beiträge: 2061

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 13



WWW
« Antworten #1 am: 29. April 2008, 13:23:22 »

Hallo,

Sie haben wieder die volle Verfügungsgewalt über Ihr Vermögen, also NEIN, er hat mit einen neuen Konto nichts am Hut.

MfG

ThoFa
Gespeichert
Tags:
Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.4 | SMF © 2006, Simple Machines LLC
 
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info
Die Inhalte / letzten Postings unserer Diskussionsforen sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Bot-Trap Logo


Seitenerstellung in 0.4239 Sekunden, mit 30 Datenbank-Abfragen
click to see!