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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 21. November 2008, 20:34:57 *
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Autor Thema: Steuer 2007  (Gelesen 1224 mal)
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paps
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« Antworten #15 am: 22. April 2008, 21:08:59 »

@cuxi
Somit sind Erstattungen bis 2007 Massezugehörig. Ev noch bis 04.08.

Wurde keine Nachtragsverteilung beantragtgt, könnte die Erstattung 2007, wenn die Erklärung jetzt erst abgegeben wird auch bei Ihnen verbeliben.
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Mfg Paps

Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken, ist das seltenste Geschenk der Natur"  [Friedrich der Große]


Paps ist Initiator und Leiter einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
Roja54
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« Antworten #16 am: 22. April 2008, 22:22:06 »


Meine Steuererklärung muß ich an meinen TH schicken, da er diesen als Insolvenzverwalter unterschreiben muss.

Hallo NRW2007,

Ich habe für 2006 meine 1.  Steuererklärung nach  genehmigtem Verfahren gemacht. Musste aber nichts von meiner TH unterschreiben lassen oder zusenden. Ich wurde von Ihr lediglich daraufhingewiesen Steuererklärung zu machen., allerdings erst nachdem ich Das von mir aus schon gemacht hatte  juchu.

Tja , und dann schickt das FA mir den Scheck über den Erstattungsbetrag zu.  Das hab ich dann natürlich der TH gesagt und gefragt ob ich den Scheck an sie senden soll. Und oh Wunder...sie wollte nur wissen wie hoch der Betrag wäre, bemerkte noch, dass das FA den Scheck, bzw. den Betrag an sie hätte schicken müssen und sagte ich solle ihn auf meinem Konto gutschreiben lassen und dann den Betrag an an sie überweisen.  Sie wollte nicht mal eine Kopie vom Scheck haben.
Mal sehen wie es dieses Jahr  ist.

liebe Grüsse

Roja
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cuxi
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« Antworten #17 am: 23. April 2008, 09:29:57 »

@cuxi
Somit sind Erstattungen bis 2007 Massezugehörig. Ev noch bis 04.08.

Wurde keine Nachtragsverteilung beantragtgt, könnte die Erstattung 2007, wenn die Erklärung jetzt erst abgegeben wird auch bei Ihnen verbeliben.

Antrag wurde im Februar 08 abgegeben. Bescheid vom Finanzamt ist vom 21.04.08
In meinen Schreiben vom Gericht steht nichts von einer Nachtragsverteilung.

Vielen Dank für Ihre Mühe
cuxi
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NRW2007
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« Antworten #18 am: 27. April 2008, 10:43:50 »

na ja, werde da mal Vorsicht walten lassen. Da ich ja nun inzwischen erfahren habe, daß ich noch mitten in der Eröffnung stecke, dank meiner Gläubiger, die sich viel Zeit nehmen. Die Rückerstattung bezieht sich ja auf das Jahr 2007 und da wurde Eröffnet, wird meine Erstattung ja gewiss auch zur Masse gezählt werden.  Wenn sich das weiter hinzieht, wird schätzungsweise auch das Jahr 2008 komplett an den TH gehen. Zumindest meine Vermutung. Sollte es anders kommen, freu ich mich natürlich, habe aber die Gewissheit nicht gegen irgendwelche Regeln verstoßen zu haben.
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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #18 am: 27. April 2008, 10:43:50 »


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cuxi
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« Antworten #19 am: 29. April 2008, 10:47:46 »

Was meiner Meinung nach nur sehr merkwürdig ist, ist folgendes:
Normal zählt ja immer der Geldeingang der Geldeingänge. Wieso nicht bei einer Steuererstattung?
Kann ja schlecht die Steuererklärung für 2007 schon 2007 einreichen  dntknw

Werde mal sehen was mein TH nun auf meine Anfrage hin antwortet

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