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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 08. Januar 2009, 23:49:12 *
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Autor Thema: dauer eines regelinsolvenzverfahren  (Gelesen 600 mal)
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kadojo
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« am: 14. April 2008, 17:53:54 »

hallo liebe leute,hab da mal ne frage.bin seit oktober 2004 im regelinsolvenzverfahren(da wurde es lt.gerichtsbeschluss eröffnet) bis heute ist es immer noch nicht aufgehoben bzw. geschlossen worden.bei meinem th bekomme ich immer nur die antwort das alles okay sei.(tippse) wenn ich hier so lese dauert es im schnitt 19- 24 monate!!!auch in netz steht bis heute nur die  eröffnung im oktober 2004.kann ich beim amtsgericht nachfragen ohne da ärger zu bekommen? bin da unsicher.
2. mein einkommen wird auch seit 2004 gepfändet und dem th zugeführt,seit 2005 bin ich teilerwerbsgemindert und zusätzlich erhalte ich einkommen aus der pensionskasse meine ehemaligen arbeitgeber.darf eigentlich die teilerwerbsminderungsrente gepfändet werden??? für eine antwort wäre ich sehr dankbar.grußkadojo
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paps
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« Antworten #1 am: 14. April 2008, 19:00:25 »

zum ersten Teil.
Sie können sich ohne Nachteile befürchten zu müssen, beim Insolvenzgericht über den Stand des verfahrens informieren.

Meist zieht sich dass verfahren dann in die Länge, wenn noch gegenstände verwertet werden könnten oder der IV noch  Möglichkieten der Masseanreicherung sieht.

In einem anderen Forum schreibt ein user, da dauerte es 5 Jahre und Monate. Da wurde schon spekuliert, ob die RSB auch im laufenden Verfahren erteilt werden kann.


zum 2. Teil.

Sie sollten mal unter  "zusammenrechnung" im Feld oben rechts suchen.
Da kommen mehrere Beiträge von Feuerwald.

m.E. kann auch die Erwerbsminderungsrente auf Antrag mit anderen Einkünften zusammengerechnet werden.
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Mfg Paps

Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken, ist das seltenste Geschenk der Natur"  [Friedrich der Große]


Paps ist Initiator und Leiter einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
kadojo
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« Antworten #2 am: 14. April 2008, 19:10:36 »

hallo paps,vielen dank für ihre info,da ich ja keine weiteren einkünfte (auch in zukunft) haben werde kann ich mir nicht vorstellen, das der th noch auf weitere massezugänge hoffen kann???ich bin damals mit gastronomie pleite gegangen und das war 2002 zum zeitpunkt der eröffnung der insolvenz 2004 war ich schon 2jahre lang zahlungsunfähig also es gab ja garkeine masse mehr!! kann es sein ,wenn der th das verfahren in die länge zieht das er dann höhere kosten abrechnen kann? ich kann mir ansonsten nicht erklären das es so lange dauert. und noch eine frage bitte wenn sich nun garnichts tut bis oktober 2010 (6jahre um) bekomme ich dann automatisch die rsb???odermuss ich da dann nochmals einen antrag stellen?? gruß kadojo
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paps
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« Antworten #3 am: 14. April 2008, 19:23:40 »

Wenn Sie zusammen mit dem Antrag auf Eröffnung auch den Antrag auf RSB gestellt haben, geht das automatisch.

Und ja, der Th bekommt im Verfahren höhere Gebühren.
Bloß wenn keine Masse da ist?

Am besten Sie fragen beim Gericht, zum Stand der Dinge nach.

Das Verfahren ist auf jeden Fall vor der Erteilung der RSB beendet.  wink
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Mfg Paps

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« Antworten #3 am: 14. April 2008, 19:23:40 »


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kadojo
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« Antworten #4 am: 14. April 2008, 19:52:15 »

hallo paps,ja ich habe bei antragstellung des inso gleichzeitig antrag augf rsb und stundung gestellt!!!also kann ich alles in ruhe auf mich zukommen lassen?ich will den th auch nicht verärgern,denn er hatte sich sehr großzügig im meinem falle verhalten,denn ich habe erst 2006 die gesamte rückzahlung ausser des pfändbaren anteils von 2005 behalten dürfen (rentenbescheid da erst 2006 bekommen)okay ich warte einfach malnoch ab,ich informiere sie dann wenn es etwas neues gibt so das andere forenmitglieder auch etwas in zukunft bei solchen fällen erfahren. nochmals vielen dank für ihre mühe mfg. kadojo
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dobberstein
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« Antworten #5 am: 15. April 2008, 10:28:40 »

Sorry für die Rückfrage ist Dein Verfahren ein IN oder ein IK- Verfahren ?
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pd
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« Antworten #6 am: 15. April 2008, 17:39:04 »

Sorry für die Rückfrage ist Dein Verfahren ein IN oder ein IK- Verfahren ?


steht doch hier:
Zitat von: kadojo
bin seit oktober 2004 im regelinsolvenzverfahren(da wurde es lt.gerichtsbeschluss eröffnet)


« Letzte Änderung: 15. April 2008, 17:42:37 von paps » Gespeichert

Mfg Paps

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« Antworten #7 am: 16. April 2008, 09:42:31 »

Wenn Du in der Regelinsolvenz (IN-Verfahren) schon einen Treuhänder hast, dann bist Du auch schon in der Wohlverhaltensphase. Dein Verfahren wurde aufgehoben und Dein ehemaliger Insolvenzverwalter zum Treuhänder für die Restschuldbefreiung bestimmt. Schau mal in Deinem gerichtl. Schriftverkehr nach bzw. kurze Anfrage ans Insolvenzgericht.
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pd
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« Antworten #7 am: 16. April 2008, 09:42:31 »


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NRW2007
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« Antworten #8 am: 19. April 2008, 10:21:56 »

morgen, also ich war etwas verwundert über den Schriftverkehr. Bin auch in der Wohlverhaltensphase der Regelinsolvenz.
Bei mir lief das recht schnell ab.
Antrag bei Gericht, die bestellten ein Gutachter ( Rae) 4- Wo Zeitfrist. Nachdem das Gericht dem Stundungsantrag genehmigt hat, wurde die Insolvenz eröffnet. Die Wohlverhaltensphase begann, daß bekommt man eigentlich auch schriftl. vom Gericht !  Den Gläubigern wurde eine Frist von 3 Monaten eingeräumt um Stellung zu beziehen.

Seit der Eröffnung werden die Pfändungsbeträge an den Treuhänder ( Rae) abgeführt und seitdem ist Ruhe.

Rate Dir daher mal genau deine Schreiben vom Gericht zu lesen ((-:
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Feuerwald
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« Antworten #9 am: 19. April 2008, 12:47:49 »

" wurde die Insolvenz eröffnet. Die Wohlverhaltensphase begann, daß bekommt man eigentlich auch schriftl. vom Gericht !  "


- sehn Sie, und hier beginnt das Problem der Begriffe und deren Definition. Ich würde sagen, Sie befinden sich (noch lang) nicht in der Wohlverhaltensphase, sondern noch im eröffneten Insolvenzverfahren.  Wenn Sie nun an anderer Stelle fragen, ob Ihnen in Ihrer  Wohlverhaltensphase die Steuererstattung zufällt oder an den TH abzuführen ist, bekommen Sie vorprogrammiert eine Fehlauskunft.




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