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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 08. Januar 2009, 22:31:20 *
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Autor Thema: Unterhaltsnachzahlungen außerhalb der Inso  (Gelesen 402 mal)
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jaja33
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« am: 21. April 2008, 19:41:03 »

Hallo,
habe jetz nach mehrjähriger harz4 odisee evtl. wieder die chance in meinen alten job zu kommen. Mich würde interessieren wie es sich mit unterhaltsnachzahlungen verhält die nicht in der Masse sind. Wärend meiner harz4 zeit bin ich trotz zahlungsunfähigkeit und inso dazu verpflichtet worden unterhalt für mein Kind (10) zu zahlen. Das konnte ich natürlich nicht  und habe so zusätzliche Schulden bei meiner Ex und dem Jugendamt gemacht. Wie funktioniert jetzt eine berechnug meines Geld das mir bleibt ? Gehe jetzt mal von 5000 Euro aus die ich verdienen kann. Nach meiner kentniss gibt das netto ca. 2750 €. Der Insolvenzverwalter nimmt ca. 700 der aktuelle Unterhalt für mein Kind ca. 420 bleiben ca. 1500 € Denke es wird mir noch einiges mehr abgezogen, da ich ein Firmenwagen bekommen könnte.
Was muß ich vom Rest noch an Jugendamt od. meiner Ex nachzahlen ? Welche Pfändungsgrenze zählt da .. die 900 Existenzminimum aus der DD-Tabelle ? Werde dann bei den Gehaltsverhandlungen vorschlagen, das es egal ist ob ich 2000 oder 10000 Euro bekomme ... seltsame aussichten ..
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paps
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« Antworten #1 am: 21. April 2008, 20:44:52 »

Das die Unterhaltsschulden vor Eröffnung zur Inso gehören, scheint ihnen klar zu sein.

Die sog. Neuschulden haben zunächst keinen Einfluß auf den pfändbaren Betrag.

Ihre Berechnung stimmt also insofern. Allerdings muß der Dienstwagen mit dem 1% Wert, so so gehandhabt, noch vom Netto als geldwerter Vorteil von dem Unpfändbaren abgezogen werden.

Werden diese Forderungen jetzt tituliert, könnte in den Vorrechtsbereich gepfändet werden, also m.E. bis 990,- Euro.
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Mfg Paps

Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken, ist das seltenste Geschenk der Natur"  [Friedrich der Große]


Paps ist Initiator und Leiter einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
jaja33
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« Antworten #2 am: 21. April 2008, 21:21:18 »

@paps danke für die schnelle kompetete antwort.

Der nachzuzahlende Unterhalt wird in den nächsten wochen tituiert. Nach 4 Järigen Rechststreit will die Richterin jetzt mein fiktives Gehalt festlegen ... daraus fiktiven Unterhalt ... den ich wohl dann sehr real
nachzahlen kann.
Wird wohl sicher bis 900 Euro runtergepfändet, oder besteht eine chance eine reale Teilzahlung zu machen um
mich bei meiner Arbeit mehr zu motivieren.
Das beste an meiner Arbeit wird dann wohl ein möglichst schöner Dienstwagen sein ... Mein Bruttogehalt spielt ja scheinbar keine Rolle ...
Noch ne kleine Zusatzfrage ... Wie sieht es mit priv. Zusatzversicherung aus (KV, LV, Riester) kann ich sowas irgendwo auch wärend der wohlverhaltensperiode machen und in anrechnung bringen ...
oder alles nur fiktiv .... cheesy
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ThoFa
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« Antworten #3 am: 22. April 2008, 10:56:30 »

Hallo,

Das beste an meiner Arbeit wird dann wohl ein möglichst schöner Dienstwagen sein

also ich finde das beste an der neuen Arbeit, dass Sie nun Ihrem Kind den Unterhalt zahlen können.

MfG

ThoFa
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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #3 am: 22. April 2008, 10:56:30 »


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dobberstein
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« Antworten #4 am: 22. April 2008, 13:27:05 »

 wink
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pd
lucca_m
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« Antworten #5 am: 22. April 2008, 13:34:36 »

vorzüglich ThoFa.

Private Zusatzversicherungen oder Ansparformen können Sie in der WVP eingehen. Anrechnen können sie die Leistungen auch nur in dem Maße wie Sie es ohne die Insolvenz steuerlich anrechnen könnten. Eine Erhöhung der Pfändungsfreigrenze resultiert daraus nicht.
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