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Autor Thema: Schulden als Student  (Gelesen 400 mal)
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mueller
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« am: 08. Mai 2008, 14:48:39 »

Hallo,


Mein Problem ist folgendes:

Mit 12 Jahren zündete ich mit einem Freund versehentlich etwas an. Wir wurden dann erwischt und meine Eltern hatten mich zu dieser Zeit nicht Haftpflicht versichert. So übernahm nach irgentwelchen Einigungen, die versicherung meines Freundes auch meinen Teil.
Ich hatte damals keinen schimmer von diesen Dingen und mann erzählte mir auch nichts. Mit siebzehen (1998) bekam ich dann Post eines Inkasso unternehmens mit irgentwas von 11000,- DM.
Ich wusste nicht um was es da geht und stellte meine Mutter zur Rede. Schliesslich stellte sich heraus dass sie mit den Gläubigern irgendwas vereinbart hatte, dass ich den Schaden dann irgendwann übernehme.

Tja ich war Mittellos und meine Mutter hatt sich nicht besonders drumm geschert und somit verlief es wieder im Sand. Es kamen keine Briefe mehr zu mir. Keine Ahnung was Sie getan hatte...ich kann Sie nicht mehr Fragen da Sie vor 2 Jahren verstorben ist.

Ich glaub 2001 kam dann wieder Post und ich hatte ein ziemlich ungeortnetes Leben, keinen Ausbildungsplatz und kein Geld. Mit meiner Mutter hatte ich kaum kontakt und ich bekam eine Mahnung nach der anderen.

Im selben Jahr begann ich dann eine Ausbildung und einigte mich mit den Gläubigern, die sache vorerst ruhen zu lassen. Nach der Ausbildung ging es dann wieder los und ich zahlte so 25 € mtl. es hatte sich einfach nicht gelohnt die zinsen haben die raten wieder aufgefressen. Ich hätte mehr bezahlen sollen aber irgendwie sah ich das nicht ein, da es letzt enlich nicht meine Schuld war.

Jetzt habe ich einem Stand von etwa 5.700,- € und es liegt wieder still da ich auf einer Fachschule Studiere und wieder vom Bafög lebe.
Bis July ruht nun alles wobei die Zinsen weiter laufen. Die Schule geht bis Sommer 2009 und danach möchte ich an einer Fachhochschule studieren.
Also ich kann mir an allen zehn ausrechnen das ich das Geld die nächsten 5 -6 Jahre nicht haben werde.

Nun ist die Überlegung, durch einen dritten der Familie, eine Einmalzahlung  anzubieten.

Nun die Frage:

Wie soll ich vorgehen? Ich möchte ja nicht vor Gericht ziehen. Das muss doch in den Griff zu kriegen sein. Würden da 2000,-€ genügen um die Sache zu beenden?

Es geht nun schon solang und das Schlimme ist das ich 12 jahre alt war als das passierte. Hätte man mir damals gesagt was mich erwartet wenn ich son Blödsinn anstelle, hätte ich meine Eltern nochmal darauf hingewiesen eine Haftpflichtversicherung für mich abzuschliessen!

Gruss Mueller
« Letzte Änderung: 08. Mai 2008, 15:07:18 von mueller » Gespeichert
paps
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« Antworten #1 am: 08. Mai 2008, 20:14:50 »

mit einer 30% igen Einmalzahlung durch einen Dritten sollte ein Vergleich möglich sein.

Jedoch bestehen für den Gläubiger ja gute Aussichten dass sie in nicht allzulanger Zukunft, doch noch ordentlich Geld verdienen werden. Insofern kann er getrost seinen Titel(sofern es diesen gibt) ab und zu mal vorholen und ein nettes Mahnschreiben schicken.
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Mfg Paps

Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken, ist das seltenste Geschenk der Natur"  [Friedrich der Große]


Paps ist Initiator und Leiter einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
mueller
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« Antworten #2 am: 11. Mai 2008, 10:57:49 »

Hallo,

kann mir denn Niemand etwas konkreter sagen wie ich vorgehen soll?

Vieleicht hört es sich für den Einen oder Anderen nicht weiter spektakulär an, aber für mich ist das schon eine echte Belastung!!!

Gruß Mueller

 
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MissTraut
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« Antworten #3 am: 11. Mai 2008, 12:33:08 »

Hallo,

nun will ich mich doch mal zu Wort melden:

Sag ich doch immer, die Sünden holen einen irgendwann wieder ein: Du hast mit 12 Jahren gezündelt. Durchaus ein Alter, wo man schon weiß, dass dies a) nicht verlaubt und b) durchaus auch erheblichen Schaden anrichten kann.

Ich verstehe nun nicht, warum Du so expliziet erwähnst, dass Du so quasi unschuldig daran bist, hätten Deine Eltern Dich versichert, wärest Du aufgeklärt gewesen, dass man nicht zündeln darf und hätte und und und ...


Es geht nun schon solang und das Schlimme ist das ich 12 jahre alt war als das passierte. Hätte man mir damals gesagt was mich erwartet wenn ich son Blödsinn anstelle, hätte ich meine Eltern nochmal darauf hingewiesen eine Haftpflichtversicherung für mich abzuschliessen!


Und genau das hättest du als 12jähriger sicherlich nicht getan, welcher 12jähriger würde dies tun.

Hast Du mit den Gläubigern zwischenzeitlich wieder Kontakt aufgenommen ? Hast Du Dir mal eine Kopie eines möglichen Titels zukommen lassen, ebenso von dem Schriftverkehr, auch den zwischen der Versicherung und Deiner Mutter ?

Das wären in meinen Augen die ersten Schritte. Sich erst einmal einen kompletten Überblick verschaffen. Ich denke, so kann man letztlich auch überlegen, was Du für Möglichkeiten hättest. Grundsätzlich wäre es sicher auch überlegenswert, der Versicherung einen Vergleich anzubieten, aber dazu solltest Du auf jeden Fall vorher den Sachverhalt genauestens kennen.

LG
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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #3 am: 11. Mai 2008, 12:33:08 »


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smallville
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« Antworten #4 am: 11. Mai 2008, 15:34:20 »

Mal nebenbei in dei allgemeine Runde:

Ist man mit 12 nicht noch "nicht-strafmündig"
Haften nicht Eltern für die Kinder????

Wie kann es bitte sein, dass ein 12 jähriger nach Jahren Inkassobriefe bekommt?

Irgendwie fehlt mir hier gerade der rechtliche Mittelteil.

Irgendwo steht zwar die Mutter hätte den Gläubiger gesagt dass er TE irgendwann zahlt , aber ich empfinde das alles als sehr seltsam

@mueller:

schon mal gedacht ggf. einen Rechtsanwalt zu befragen?

lg
small
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Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)
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« Antworten #5 am: 11. Mai 2008, 16:54:10 »

Hallo,

strafmündig ist man in der Tat erst ab 14 Jahren (wobei es auch durchaus sein kann, das für unter 14jährige über das Vormundschaftsgericht Maßnahmen angeordnet werden können) , aber das hebelt nicht zwangsläufig zivilrechtliche Ansprüche aus.

Aus diesem Grunde wäre auch wichtig zu wissen, inwieweit die Mutter ggfs. ein Schuldanerkenntnis oder was auch immer erklärt hat. Es wäre sicher auch noch zu klären, ob das Erbe nach dem Tod der Mutter angetreten bzw. ausgeschlagen wurde ...

Natürlich wäre sicherlich auch der Rat eines Anwaltes angesagt ... zumal ja schon aufgrund einer Vereinbarung Teilzahlungen an den Gläubiger geflossen sind ...

Sonnige Grüsse
MissTraut
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