Hallo und

grundsätzlich kannst Du natürlich Insolvenz beantragen, sofern Du eben die vorher notwendigen Schritte absolviert hast, wie Schuldenbereinigungsplan den Gläubigern vorlegen ... Bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahren können da gut und gerne 1 - 1 1/2 Jahre vergehen ...
Vielleicht gibt es ja auch die Möglichkeit, den Gläubigern eine Vergleichszahlung anzubieten (vielleicht kann da jemand aus der Familie helfen) ...
Inwieweit und ob Du mit einer Kündigung rechnen mußt bei einer Lohnpfändung, vermag letztlich nur Dein Arbeitgeber sagen ... da wäre zu überlegen, ob man da nicht im Vorfeld mal mit ihm drüber spricht ... ggfs. Betriebsrat - sofern vorhanden - ansprechen ...
Ich gehe mal davon aus, daß Du Dich bereits mit der Pfändungstabelle vertraut gemacht hast ... ansonsten schaue hier mal links unter Inhalte ... da kannst Du sehen, was möglicherweise von Deinem Gehalt gepfändet werden kann ...
LG
MissTraut