mir ist vielleicht mal wieder etwas "blödes " passiert..
versuch es euch mal so verständlich wie möglich zu berichten
ich befinde mich ja in der phase das gerade der außergerichtliche einigungsversuch abgelehnt wurde und insolvenzantrag gestellt wird
nun nutze ichauf anraten meines insolvenzanwaltes seit anfang des jahres ein anderes konto (da auchschulden bei meiner früheren kontoführenden bank mit in die insolvenz fließen werden)
ich bekomme für meine beiden mädels uvg -leistungen vom amt (=unterhaltsvorschuss)
habe die neuen bankdaten dort auch rechtzeitig bekannt gegebebn und das geld ging im februar das erste mal auf das neue konto..
im märz kam nichts,da hieß es das amt habe systemumstellung und das könne etwas dauern..ich muss ehrlich zugeben..ich habdas fast vergessen und wir hatten uns den monat ohne das geld durchgeschlagen..jetzt im april kam wieder nichts und da fiel mir das dann wieder siedendheiß ein
ich beim amt angerufen... da nun die aussage das geld sei auf mein altes konto gegangen

hab mit der sparkasse geredet (bank bei der mein altes konto besteht) und hab von denen auch das uvg für april ausgezahlt bekommen..was mich erstmal natürlich freut
sie haben mir aber gesagt das für märz können sie nicht auszahlen,da der zeitraum zu lang und alles schon zum inkassounternehmen gegangen ist
ich weiß da gibt es ja auch diese fristen in welchem zeitraum man sozialleistungen noch abheben kann und danachhätte die sparkasse sicher recht
nur bin ichgerade etwas am zweifeln,da dies ja eine leistung ist die ansichdie kinder erhalten,das ist auch ganz konkret immer so auf den auszügen vermerkt (zahlung für "name des kindes")
zählen die fristen denn da auch und das geld der kinder kann einbehalten werden?
oder sollte ich mich an das inkassounternehmen wenden und dortdie ganzen umstände schildern (vom jugendamt bekomme ich schriftlich zugesendet das es sich da um einen überweisungsfehler handelt) ?
weiß da jemand etwas?
vielen dank imvorraus
