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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 09. Januar 2009, 01:15:11 *
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Autor Thema: Existenzgründung in WVP???  (Gelesen 350 mal)
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Lilalady


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« am: 03. Juni 2008, 17:05:05 »

Hallo Zusammen,

ich bin neu hier im Forum und hab ganz bestimmt wahnsinnig viele fragen. Im Jahr 2004 wurde mein (Verbraucher)Insolvenzverfahren eröffnet.Seit Januar diesen Jahres bin ich in der WVP.

Nun meine Frage...ich möchte mich gern Selbstständig machen. Das ist in der WVP möglich ,soviel hab ich schon in Erfahrung gebracht. Aber wo bekomme ich mein Startkapital ca. 5000 € her? rougi

MfG
 
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lucca_m
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« Antworten #1 am: 03. Juni 2008, 17:52:52 »

Bei so einem geringen Startkapital könnte man überlegen, ob diese nicht sukszessive erwirtschaftet werden kann.

Ander Möglichkeiten wären private Geldgeber wie Freunde oder Famile mit entsprechender Beteiligung oder als Darlehen. Auch das sauber in einem Vertrag manifestiern, mit den Zinsen und Abzahlungsmodalitäten.

Was haben Sie vor mit so wenig Startkapital und ist es zwingend erforderlich? Wozu soll es verwendet werden?
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Lilalady


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« Antworten #2 am: 03. Juni 2008, 19:17:46 »

Hi Lucc_m,

danke für die Antwort.Im allgemeinen ist es eine gute Idee sich durch gutsituierte Freunde und Verwandte finanzieren zu lassen,aber leider habe ich weder die einen noch die anderen. heulen

Das Startkapital benötige ich um Waren einzukaufen,da ich einen Online-Shop eröffnen möchte.Dieses habe ich schon minimal berechnet mit 5000, da ich sowieso bange habe überhaupt wieder einen Kredit aufzunehmen. Noch dazu kommt,dass ich auch nichts ansparen darf,da wir ja Harz IV Empfänger sind.Jedenfalls nicht so viel ,daß ich damit durchstarten könnte.

Naja,jedenfalls haben wir die Nase voll davon, dem Staat auf der Tasche zu liegen und denken das nur eine Existenzründung die Lösung ist.

Hat denn schon jemand Erfahrung damit,Insolvent aus Harz IV sich selbständig gemacht zu haben?

Schönen Abend!
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ThoFa
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« Antworten #3 am: 03. Juni 2008, 19:27:07 »

Hallo,

wenn ich da mal einen Tipp geben darf: Lassen Sie es sein !

Onlineshops gibts wie Sand am Meer und Sie kommen da etwas 10 Jahre zu spät. Es sei denn natürlich, dass Sie etwas anbieten, was es weltweit nicht nochmal gibt, dies wage ich allerdings zu bezweifeln.  wink

MfG

ThoFa
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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #3 am: 03. Juni 2008, 19:27:07 »


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Lilalady


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« Antworten #4 am: 04. Juni 2008, 07:42:19 »

Guten Morgen,

macht nix das sie Zweifel  haben und mir abraten,aber wie ich halt so bin ...mache ichs nun erst recht. Und wenn mir hier keiner weiterhelfen kann oder will,auch egal.Ich bekomm das schon irgendwie hin.Hab ja Zeit...wenn`s nicht anders is dann werd ich halt warten bis meine WVP vorbei ist.
Trotzdem danke für die netten Tipp`s.

MfG

Lilalady biggrin
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ThoFa
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« Antworten #5 am: 04. Juni 2008, 11:56:57 »

Hallo,

was soll das Ende der WVP daran ändern, dass Ihre Idee einfach sch...lecht ist ? Ob jetzt oder nach der WVP, Sie werden damit baden gehen.
Oder glauben Sie allen ernstes daran, dass Ihnen nach der WVP eine Bank auch nur einen Euro für die Gründung eines Onlineshops gibt ?

Ich mag Menschen, die an Ihren Ideen festhalten. Allerdings sollte es nicht in Sturheit umschlagen.  wink

MfG

ThoFa
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AttaTroll
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« Antworten #6 am: 28. Juni 2008, 22:57:30 »

Hallo Lilalady,
ich bin auch Hartz IV-Empfängerin und gerade dabei, mich selbständig zu machen (mit einer Agentur für Online-Marketing). Ich bin noch nicht mal in der WHP - meine Regelinso wurde am 31.8.2007 eröffnet - dauert also noch ein bißchen bis es soweit ist, und Geld habe ich natürlich auch keins. Trotzdem kann das funktionieren.
Sie können - wie ich es getan habe - Einstiegsgeld beantragen, das beträgt 50% des Regelsatzes - ist nicht viel, aber für einen Hartz IV-Empfänger sind 173 Euro eine Menge Geld. In der Regel wird das 12-24 Monate lang bezahlt, das ist von Region zu Region verschieden.
Sie müssen dazu ein Konzept für Ihre Geschäftsidee (mit Rentabilitätsvorschau) abgeben und eine "fachkundliche Stellungnahme" einholen. Da Sie ja vermutlich kein Geld für einen Berater haben, können Sie dieses Gutachten bei der IHK kostenlos bekommen. Dort wird man auch offen mit Ihnen diskutieren, ob Ihre Geschäftsidee Erfolgsaussichten hat oder nicht, bzw. wo und in welcher Weise Sie an Ihren Plänen Korrekturen vornehmen müssen, damit Sie erfolgreich sein können. Wenn der Gutachter keine Zukunft für Ihr Projekt sieht, gibt es auch kein Einstiegsgeld - sorry, aber so ist es nun mal.
Wenn Ihre Idee Erfolg verspricht ist die Arge auch bereit, zusätzlich zum Einstiegsgeld einen Kredit zu gewähren - allerdings nur in Höhe bis 1000 Euro.
Wie die Bedingungen sind, weiß ich nicht, da ich keinen Kredit in Anspruch nehmen werde. Ich investiere die ersten 173 Euro in die Domain und in Webhosting, und danach Monat für Monat  das Einstiegsgeld  in Adwords. Das dauert ein bißchen - aber hey, mühsam ernährt sich das Eichhörnchen. aber es überlebt den Winter :-)
Möglicherweise gibt es noch andere Methoden um an etwas Kapital zu kommen - die Gutachter helfen da oftmals mit guten Tipps weiter.  Ich würde aber sehr vorsichtig damit sein, mir neue Schulden bzw. Verpflichtungen aufzuhalsen.
Ach ja - und ganz wichtig: Während Sie das Einstiegsgeld beziehen bleiben Sie über die Arge krankenversichert.
Ich wünsche viel Erfolg!
Cornelia
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Ein Banker ist ein Kerl, der mir bei Sonnenschein einen Regenschirm aufdrängt und ihn mir wieder wegnimmt, wenn die ersten Tropfen fallen (Mark Twain)
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