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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 09. Januar 2009, 00:52:16 *
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Autor Thema: Nachtragsverteilung Mietkaution  (Gelesen 258 mal)
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Scully
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Danke
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« am: 08. Juli 2008, 13:35:40 »

Hallo zusammen,

seit Mitte April diesen Jahres befinde ich mich in der WVP, im Schlußtermin wurde folgender Beschluss festgelegt:

"Evtl. Steuerrückerstatungsansprücke aus 2007 & 2008, sowie der Rückzahlungsanspruch der hinterlgten Mietkaution bleiben einer Nachtragsverteilung vorbehalten, da der Zeitpunkt und die genaue Höhe der Auszahlung noch nicht feststehen.
Es wird daher bereits jetzt diesbezüglich die nachträgliche Verteilung auf der Grundlage des Schlussverzeichnisses a n g e o r d n e t."

Nun meine Frage:
Wenn ich die verschiedenen Einträge über die Steuerrückerstattung hier richtig lese,
kriegt der TH nächstes Jahr dann bis April und der Rest des Jahres gehört mir anteilig?!
Aber wie ist das mit der Mietkaution, da ich sicher 2009 ausziehen werde?

Hoffe es kennt sich damit jemand aus und sag schonmal Danke für die Antwort.... cheesy
Gespeichert
paps
Moderator
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Beiträge: 2563

Danke
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« Antworten #1 am: 08. Juli 2008, 20:35:12 »

Die Mietkaution würde auf Beschluß an den TH gehen.
Abzüglich der durch den vermieter berechtigt einbehaltenen Kautionsanteile.  whistle

Fällt der Auszug auf einen Zeitraum nach Erteilung der RSB , verbleibt die Kaution bei Ihnen.
Gespeichert

Mfg Paps

Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken, ist das seltenste Geschenk der Natur"  [Friedrich der Große]


Paps ist Initiator und Leiter einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
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