Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren und Chat
 
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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 21. November 2008, 19:56:01 *
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Autor Thema: Selbstständig, aber in die Privatinsolventz gehen! Geht das???  (Gelesen 323 mal)
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Hita82
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« am: 04. Juli 2008, 13:01:15 »

Hallo!
Ich habe meinen Mann vor 5 Jahren kennengelernt, vor 18 Monaten haben wir geheiratet. Nach und nach kommen immer mehr Zahlungsaufforderungen aus seiner Vergangenheit ,vor unserer Beziehung, von denen ich bis sie im Postkasten gelegen hatte, nie eine Ahnung gehabt habe sad.
Am Anfang haben wir noch fleißig alle Rechnungen manche per Ratenzahlung bezahlt.
Heute wächst uns das ganze ein wenig über den Kopf die Gläubiger wollen immer höhere Raten haben.

Aus seiner Arbeitslosigkeit herraus hat er vor 2 Jahren sich mit meinem Vater selbstständig gemacht.
Meine Frage, kann er in die Privatinsolvenz gehen ohne das das Geschäft mit in die Insolvenz geht???

Vielen Dank im vorraus für eure Antwort
Marita
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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 05. Juli 2008, 12:12:38 »

"Aus seiner Arbeitslosigkeit herraus hat er vor 2 Jahren sich mit meinem Vater selbstständig gemacht."

- Rechtsform des gemeinsamen vater-Sohn "Unternehmens" ? GbR ? GmbH ?

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Hita82
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« Antworten #2 am: 06. Juli 2008, 17:54:43 »

* Rechtsform des gemeinsamen vater-Sohn "Unternehmens" ? GbR ? GmbH ?  *

Es ist eine GbR
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Feuerwald
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« Antworten #3 am: 06. Juli 2008, 19:17:58 »

eine GbR ist bei Vorbelastungen die wohl ungünstigste Rechtsform, die man hat wählen können.
Das Insolvenzverfahren eines der Gesellschafter tangiert die GbR durchaus.
Ich bin mir sicher ThoFa schreibt Ihnen noch ein paar Sätze dazu,
der kennt sich in der GbR-Thematik aus

Gruss
Feuerwald

 


 
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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #3 am: 06. Juli 2008, 19:17:58 »


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Insolvenz
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« Antworten #4 am: 06. Juli 2008, 23:10:14 »

Hallo,
na das ist garnicht so einfach...
Die GdBR Anteile Ihres Mannes laufen voll mit in die Insolvenzmasse. Das kann für die Firma sehr schnell den finanziellen Ruin bedeuten. Da auch in die Firma (in seine Anteile) vollstreckt wird (Gebäude, Fahrzeuge, Geräte, Vorderungen, Guthaben,...).
Da die GdBR aber noch weitere Problematiken wie z.B. die Haftungsfrage (alle Gesellschafter haften für alle Verbindlichkeiten mit Ihrem kompletten Privatvermögen)  mit sich bringt, würde ich nicht nur die Rechtsform sondern in Anbetracht der drohenden Insolvenz auch den Firmensitz ins Ausland, z.B. Großbritanien, verlegen. Hier kann Ihr Mann eine Limited mit einer Haftungssumme von notfalls einem GB Pund gründen und führen lassen. Dies verschafft ihm nicht nur erhebliche Steuervorteile. Er kann seine Residenz in Großbritannien nutzen um dort binnen max. 18 Monaten eine komplette Insolvenz für seine bisher angesammelten Schulden inkl. in Deutschland anerkannter Restschuldbefreiung durchführen und seine Geschäfte weiterhin über die LTD abwickeln.
Schönen Abend
Jan whistle

edit by jafern: gleich 3 Regelverstösse direkt nach der Registrierung...  nono  Ich habe Ihre Signatur für künftige Postings entfernt und bitte um Einhaltung der Forenregeln!
« Letzte Änderung: 07. Juli 2008, 09:04:28 von jafern » Gespeichert

J. Junglas
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« Antworten #5 am: 07. Juli 2008, 01:31:46 »

Ltd ... na ganz nett,
hilft aber nicht wirklich die Fragen zu klären und wirft weit mehr auf und führt zu keinem Ergebnis.

Hier ist nur eines zu raten, Beratung!

Gruss
Feuerwald


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ThoFa
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« Antworten #6 am: 08. Juli 2008, 13:32:47 »

Hallo,

die GbR ist mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens eines Gesellschafters aufzulösen. Es ist eine Auseinandersetzungsbilanz zu erstellen, ein daraus resulierendes Guthaben, geht zur Insolvenzmasse. Insgesamt eine ungünstige Situation. Letztendlich wird Ihnen nichts anderes übrig bleiben, als sich in beartung zu begeben. Über kurz oder lang wird einer der Gläubiger in den Geschäftsanteil der GbR reinpfänden.

MfG

ThoFa
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