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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 08. Januar 2009, 23:35:35 *
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Autor Thema: Falsche Gehaltsabrechnung - Insolvenzverwalter geht von falschem Betrag aus.  (Gelesen 488 mal)
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Asspony
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« am: 31. Juli 2008, 09:01:35 »

Guten Morgen,

zuerst einmal ein grosses Lob an die Betreiber dieses Forums. Wirklich tolle Sache und ich sehe hier schnelle und gute Ratschläge von den Moderatoren. Und natürlich erhoffe auch ich mir einen guten Rat  wink

Seit Mai 2005 befinde ich mich in der WVP und bisher gab es auch keinerlei Schwierigkeiten. Mein Insolvenzberater hat sogar zugestimmt meinen (neuen) Arbeitgeber bzgl meiner Insolvenz nicht zu kontaktieren. Ich faxe meinem Insolvenzverwalter jeden Monat meine Gehaltsabrechnung und überweise den pfändbaren Betrag. Achja, mein Insolvenzverwalter ist in Hessen, ich wohne derzeit in Hamburg.

Aber jetzt zu meinem Problem:

Ich habe am 28.06.08 im Ausland geheiratet. Da meine Frau wesentlich mehr verdient, haben wir uns zu einem Wechsel der Steuerklassen entschieden. Sie hat seit dem 28.06.08 Steuerklasse 3, ich Steuerklasse 5. Da wir unsere Flitterwochen noch im Ausland verbrachten und auch die Eheurkunde beglaubigt übersetzt werden musste, konnte ich meine neue Steuerklasse erst am 17.07.08 auf meiner Lohnsteuerkarte eintragen lassen.

Meine Firma ist ein ausländischer Konzern und ich arbeite im Vertrieb in Hamburg (die eine eigentständige GmbH ist). Die Gehaltsabrechnung wird von einem örtlichen Steuerberater gemacht, das Gehalt kommt direkt aus Frankreich.

*Bisher die Einleitung - jetzt kommt das Problem*

Der Steuerberater hatte es nicht geschafft (Zeitmangel oder Blödheit?) meine neue Steuerklasse 5 zu berücksichtigen und hat meine Gehaltsabrechnung noch mit meiner alten Steuerklasse gemacht und dementsprechend wurde mir auch zuviel Geld überwiesen. Auf meine Reklamation hin meinte der Steuerberater nur "das macht nichts, dann überweisen wir Ihnen im nächsten Monat einfach weniger und schon passte es wieder" - würde es ja, wenn da nicht meine Insolvenz wäre  whistle

Eigentlich sollte ich € 1182,91 überwiesen bekommen (Steuerklasse 5), aber es waren € 382,88 zuviel und auf mein Konto gingen € 1565,79 (Steuerklasse 1)...diese € 382,88 werden mir nächsten Monat von den (richtigen) € 1182,91 abgezogen und es werden € 800,03 auf meinem Konto landen.

Diesen Sachverhalt versuchte ich meinem Insolvenzverwalter zu erklären, aber da stellte er sich stur. Er meinte nur, dass er von den  € 1565,79 ausgeht, die auf meiner Gehaltsabrechnung stehen und auch für den nächsten Monat würden ihn "irgendwelche Abzüge" nicht interessieren und er von den (dann hoffentlich richtigen) € 1182,91 ausgehen.

Wäre alles richtig gelaufen, dann hätte ich auf meiner Juli-Abrechnung € 1182,91 stehen gehabt und dem IV € 136,40 als pfändbaren Betrag überwiesen - so aber will er den pfändbaren Betrag von den € 1565,79, die auf meiner Gehaltsabrechnung stehen und das sind dann immerhin € 402,40.

Und auch für den nächsten Monat, in dem ich nur € 800,03 auf dem Konto haben werde, will der IV von den € 1182,91 ausgehen und von mir den entsprechend pfändbaren Betrag von € 136,40 haben.

Zusammengefasst: Durch einen Fehler des Steuerberater verlangt mein Insolvenzberater von mir nun für die Monate Juli + August € 538,80 anstannt der richtigen 272,80 (2 x 136,40)

Natürlich habe ich meinem IV den ganzen Sachverhalt auch nochmal schriftlich geschildert und als Beweis meine Lohnsteuerkarte (mit Steuerklasse 5 seit dem 28.06.08), die Gehaltsabrechnung Juli meiner Frau (mit Lohnsteuerklasse 3), meine Gehaltsabrechnung Juli (mit falscherLohnsteuerklasse 1) mitgeschickt.

Frage: Was kann ich tun, wenn der IV trotzdem auf den unberechtigten Betrag von € 538,80 besteht? Gibt es eine Stelle, wo ich Widerspruch einlegen kann?

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paps
Moderator
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Danke
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« Antworten #1 am: 01. August 2008, 00:07:10 »

ich versuche mich kürzer zu halten.  whistle

Der Steuerklassenwechsel im Verfahren ist ein umstrittenes Problem.
Einerseits steht es ihnen frei die Steuerklassen nach dem,für die Familie günstigsten System zu wählen.
Andererseits wird durch den Wechsel eine Schmälerung der Masse  herbeigeführt und die Insolvenzgläubiger benachteiligt.
Drittens hätte der IV ,zumindest im Verfahren, mit der anteilig höheren Erstattung und Massezuführung zu rechnen.

Lösung des Problems, wäre eine Ermessensentscheidung des Insolvenzgerichtes über den abzuführenden Betrag.
Dies kann sowohl positiv als auch negativ für Sie ausfallen.

Eine Rückforderung oder Haftbarmachung scheint mir ausgeschlossen.
« Letzte Änderung: 03. Januar 2009, 21:26:54 von paps » Gespeichert

Mfg Paps

Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken, ist das seltenste Geschenk der Natur"  [Friedrich der Große]


Paps ist Initiator und Leiter einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
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