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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 08. Januar 2009, 22:59:17 *
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Autor Thema: Fa will aufrechnen-hat es vorher aber nicht gemacht  (Gelesen 289 mal)
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carsten1169
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« am: 26. Juli 2008, 17:06:02 »

Hallo zusammen---große Probleme

Ich befinde mich in der Wvp. Im Dezember 2007 habe ich geheiratet. Die Steuererstattungen der vergangenen Jahre sind an den Treuhändler geflossen.
Jetzt will das Finanzamt die Erstattung für 2007 verrechnen. Der Insolvenzverwalter hat im Verfahren das Finanzamt 2003 angeschrieben. Vom Finanzamt wurden keine Forderungen angemeldet; das Schreiben blieb damals unbeantwortet.

Wie komme ich jetzt an die Erstattung?? Meine Frau hat nichts damit zu tun; sie ist auch Hausfrau. Kann ich die Erstattung aufteilen lassen????
Ist die Verrechnung jetzt zulässig? Immerhin wurden die letzten Erstattungen auch nicht verrechnet???

Vielen Dank im voraus
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paps
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« Antworten #1 am: 26. Juli 2008, 18:34:24 »

Das FA muß nicht zur Tabelle melden, wenn die Aufrechnungslage vor Inso entstand und eine vollständige Befriedigung absehbar ist.
zum Anderen:
➼  BFH, VII R 45/03: Zur Aufrechnung und zur Fälligkeit von Steuerforderungen im Insolvenzverfahren auch ohne Steuerfestsetzung
Leitsatz des BFH: Das FA kann im Insolvenzverfahren mit Forderungen aufrechnen, die vor Verfahrenseröffnung entstanden sind, ohne dass es deren vorheriger Festsetzung, Feststellung oder Anmeldung zur Insolvenztabelle bedarf. BUNDESFINANZHOF Urteil vom 4.5.2004, VII R 45/03.
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Mfg Paps

Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken, ist das seltenste Geschenk der Natur"  [Friedrich der Große]


Paps ist Initiator und Leiter einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
carsten1169
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« Antworten #2 am: 26. Juli 2008, 19:12:45 »

Hallo paps,

Danke zunächst,

für die Jahre 2004 bis einschl. 2006 wurde jedoch nichts verrechnet...............

Kann ich die Erstattung aufteilen, denn immerhin steht ihr ja auch ein Teil zu????? Und es ist ja meine Verfahren, nicht ihres???
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paps
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« Antworten #3 am: 01. August 2008, 00:09:40 »

Da ihre Frau als Hausfrau keine Steuern zahlt, gibt es nichts aufzuteilen.
Der Steuervorteil durch die Splittingtabelle liegt allein bei Ihnen.
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Mfg Paps

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Paps ist Initiator und Leiter einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #3 am: 01. August 2008, 00:09:40 »


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