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Autor Thema: Scheidung und Verbraucherinsolvenz  (Gelesen 167 mal)
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yavguelec
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« am: 18. August 2008, 22:07:20 »

Ich bin in einen Ehescheidung Prozess aber gleichzeitig, weil ich Arbeitlos bin auch in nächsten Monaten ALG 2 beantragen muss, brauche ich über Verbraucherinsolvenz informationen.Ob diesen verfahren für mich sinnvoll sein oder nicht sein kann.

Also ich habe ein Eigentumwohnung wert ca.80000  €, der zeit wohnt meinen Kinder als Hauptwohnsitz.
25 000 €  gekündigte Ratenkredit ,dass ich monatlich 500 € zurück zahlen muss.
Ich habe diesen eigentum auch als sicherheit bei den Kreditvertrag auch angegeben.Aber will soweit wie möglich die Wohnsitz von meinen kinder nicht ändern.

Meine Erste frage;
Wie ist in diesen Verfahren, der Glaubiger ohne Verbraucherinsolvenz angemedete zustand , kann einen direkten Versteigerung veranlassen bzw einen Inkasko Unternehmen beauftragen?Wenn ja wie kann ich dies verhindern ?
Als weiteres , wegen einen Ehescheidung die mögliche Vermögenaufteilung Prozes kann auch für diesen Verfahren einen hinderung sein oder nicht?

Ich danke voraus wegen Ihren Antworten.
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Amrod
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« Antworten #1 am: 19. August 2008, 10:54:59 »

Hallo...

Wenn die Immobilie als Sicherheit gegeben wurde, so kann sie vom Gläubiger natürlich auch entsprechend der geschlossenen Vereinbarungen verwertet werden. Eine Möglichkeit sich dagegen zu verwehren dürfte es kaum geben. Zumindest nicht langfristig. Selbst wenn die Wohnung nicht als Sicherheit gegeben worden wäre, so würde sie im Zuge der üblichen Zwangsvollstreckung der Verwertung unterliegen.

Eine Insolvenz ist hier wenig sinnvoll, da das Vermögen die Schulden bei weitem übersteigt. Die Eigentumswohnung würde auf jeden Fall als Masse vom TH verwertet werden. Ich kann hier nur empfehlen die Eigentumswohnung selbst so gut wie möglich zu verkaufen, die Schulden zu tilgen und sich vom Rest des Geldes eventuell nach einer kleineren Eigentumswohnung umzuschauen.

Welchen Einfluss das Ganze allerdings auf die Vermögensaufteilung im Scheidungsprozess hat, vermag ich nicht zu beantworten. Da empfehle ich doch wirklich den Gang zum Rechtsanwalt.
« Letzte Änderung: 19. August 2008, 11:13:12 von Amrod » Gespeichert
ThoFa
Moderator
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« Antworten #2 am: 19. August 2008, 12:52:15 »

Hallo,

ich erkenne im Moment noch nicht das Ziel Ihrer Fragen.

Was ist das für ein Ratenkredit ? Handelt es sich dabei um die Finanzierung der ETW oder um einen anderen Kredit ?
Zahlen die Kinder Miete ? Und wie alt sind die ?
Sind Sie alleiniger Besitzer der ETW ?
Gibts weitere VErbindlichkeiten ?

MfG

ThoFa
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