Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren und Chat
 
Benutzername:
Passwort:
Donnerstag, 08. Januar 2009 22:23
 Navigation
icon_home.gif Home
favoritos.gif Foren
tree-T.gif Forenübersicht
tree-T.gif Schulden allgemein
tree-T.gif Prävention
tree-T.gif Insolvenzverfahren
tree-T.gif Wohlverhaltensperiode
tree-T.gif Forenregeln
tree-L.gif Suche im Forum
page_white_text.gif Inhalte
tree-T.gif Thema Schulden
tree-T.gif Spezialbereiche
tree-T.gif Wörterbuch
tree-T.gif Web Links
tree-L.gif Pfändungstabelle
icon_poll.gif Infos
tree-T.gif Impressum
tree-T.gif FAQ
tree-T.gif Feedback
tree-T.gif Umfragen
tree-L.gif Suche im Portal
icon_community.gif Community
tree-T.gif Benutzer Anmeldung
tree-T.gif Benutzermenü
interdit Mitgliederliste
tree-T.gif Usermap
tree-T.gif Altersstatistiken
tree-T.gif Chat
tree-L.gif Pinnwand
nuke.gif Webmaster
tree-T.gif Linktausch
tree-T.gif Linkwolke
tree-L.gif Link zu uns
som_themes.gif Sonstiges
tree-T.gif Internet News
tree-T.gif Schulden-Quiz
tree-L.gif ge-Tagged
 
News-Letter

aktuell: Empfänger
eMail:


 
Google Tipps
Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 08. Januar 2009, 22:23:16 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung :-)


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Chat

Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!

Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Du hast dieses Thema noch nicht bewertet. Wähle eine Bewertung:
Autor Thema: Fernseher weg  (Gelesen 386 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
MickDee
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 27

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0



« am: 28. August 2008, 08:58:32 »

Hallo,

gestern war der GV bei mir wegen 2 offenen Forderungen (1x ca. 700 Euro, 1x Teilforderung von 250 Euro aus 2500 Euro).
Ich habe RI angemeldet vor ca. 1 Woche, hab aber noch kein Aktenzeichen und noch keine Rückmeldung vom Amtsgericht.

Der GV hat meinen Fernseher gepfändet (Flat, ca. 2 Jahre alt, Neupreis war 900 Euro).
Er hat gesagt, wenn die Insolvenz eröffnet ist, könnte ich den Fernseher über den IV wieder "frei" bekommen.
Stimmt das ?
Geht das ?
Der TV steht ja noch bei mir, hat halt nur den Kuckuck drauf.
Auf meine Frage, ob mir denn kein TV zusteht, antwortete er nur, ich hätte ja wohl noch ein Radio !
Durfte er überhaupt den TV pfänden ?

Vielen Dank für eine hilfreiche Antwort.

LG MickDee
Gespeichert

...und wenn du ganz am Boden liegst, kannst du wenigstens wieder die Sterne sehen !
Amrod
Jungspund
***

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 68

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #1 am: 28. August 2008, 09:50:21 »

Also grundsätzlich ist ein hochwertiges-TV Gerät schon pfändbar. Ein angemessenes TV Gerät steht Dir allerdings zu. Die Aussage mit dem Radio ist schlichtweg Quatsch. Hiewr dürfte es zu einer Austauschpfändung kommen.

Von einer Austauschpfändung wird dann gesprochen, wenn der Gerichtsvollzieher einen dem Grunde nach unpfändbaren Gegenstand pfändet und statt dessen eine gleichartige Sache mit geringerem Wert dem Schuldner überlässt.Dieser Austausch wird im Regelfall Zug um Zug geschehen. Der Gläubiger muss insofern an der Austauschpfändung mitwirken, als er die dem Schuldner zu überlassenden Gegenstände zur Verfügung stellen muss. Dies kann auch durch Zahlung des entsprechenden Geldbetrages geschehen. Eine Austauschpfändung setzt aber immer auch die vom Gläubiger zu beantragende Zustimmung des Vollstreckungsgerichts voraus. Dem Gerichtsvollzieher ist eine vorläufige Austauschpfändung auch ohne vorherige Zustimmung des Vollstreckungsgerichts möglich, wenn nach Lage der Dinge die Zustimmung des Vollstreckungsgerichts zu erwarten ist.

Im Großen und Ganzen dürfte das bedeuten, dass man Dir einen alten Fernseher unterjubelt. Traurig aber wahr...
Gespeichert
MickDee
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 27

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0



« Antworten #2 am: 28. August 2008, 09:57:39 »

Danke Amrod,

hab mich grad mal ein bisschen belesen.
Wie sieht es denn mit einer Drittwiderspruchsklage aus ?
Meine Frau hatte damals den Fernseher bar gekauft.
Aber wir haben keinen Nachweis mehr darüber.
Kann sie denn nicht unter Eides statt bezeugen, daß Ihr dieser TV gehört ?
Sie hat Ihn damals mit in die Ehe gebracht, weil mein alter TV aufgegeben hat.

LG MickDee
Gespeichert

...und wenn du ganz am Boden liegst, kannst du wenigstens wieder die Sterne sehen !
Amrod
Jungspund
***

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 68

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #3 am: 28. August 2008, 10:35:06 »

Nun ja, dürfte eher schwierig sein, wenn sich das nicht auch beweisen lässt. Zuweilen es auch höchst unglaubwürdig erscheint für ein solch teures Gerät keinen Kaufbeleg mehr zu haben. Allein schon wegen der Garantie ( manche Hersteller geben immerhin 3 Jahre ). Klingt zugegebenermaßen etwas weit hergeholt und fadenscheinig.

Wenn es sich aber tatsächlich so verhält und davon gehe ich jetzt zumindest einmal aus, könnte Ihre Frau vielleicht einfach erstmal eine Art Widerspruch gegen die Pfändung beim Gerichtsvollzieher mit dieser Begründung einreichen. Dann sollte es jedoch auch Zeugen geben, dass das TV Gerät tatsächlich von Ihrer Frau gekauft und mit in die Ehe eingebracht wurde. Mit dem Abgeben einer Eidesstattlichen Versicherung dahingehend wäre ich vorsichtig. Die muss dann auch 100%ig der Wahrheit entsprechen und unwiderlegbar sein. Sonst wird es teuer...

Im Falle eines Falles könnte es aber durchaus möglich sein, dass der GV auf eine Weiterverfolgung der Sache verzichtet. Zu viel Mühen für zu wenig Ergebnis. Zuweilen in Hinblick auf das zur Eröffnung anstehende IV. Letztlich bliebe dann aber die von Ihnen beschriebe Möglichkeit...
« Letzte Änderung: 28. August 2008, 10:38:32 von Amrod » Gespeichert
Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #3 am: 28. August 2008, 10:35:06 »


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!

 Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 12
Offline Offline

Beiträge: 2563

Danke
-von Ihnen: 6
-an Sie: 42



« Antworten #4 am: 28. August 2008, 13:03:26 »

Unabhängig davon, dass die Nachweisführung zum Eigentum hier nicht ganz eindeutig ist.

Wenn ich das richtig gelesen habe, ist der Antrag bereits abgegeben und somit der Eingang registriert.
Insofern besteht ein Aktenzeichen.

Haben Sie dem GV eindeutig erklärt, dass der Antrag bereits bei Gericht ist?
Dann sollte er auch wissen, dass sein Aufwand möglicherweise umsonst war.

Möglich wäre, abzuwarten bis eröffnet wurde, dann wird die Pfändung rückgängig gemacht werden.

Möglich wäre auch, sich das Aktenzeichen zu besorgen und beim Insolvenzgericht bereits jetzt nach §21 Inso, die Pfändung aufzuheben. Vorlage der Unterlagen erforderlich.
Gespeichert

Mfg Paps

Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken, ist das seltenste Geschenk der Natur"  [Friedrich der Große]


Paps ist Initiator und Leiter einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
MickDee
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 27

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0



« Antworten #5 am: 28. August 2008, 13:10:32 »

Hay Paps,

ich habe noch kein Aktenzeichen,
kann ich dies unproblematisch erfragen ?
Dann würde ich eine Freigabe erwirken. Es ist wirklich nicht einfach, einen Nachweis zu führen, wer
der Besitzer des Fernsehers ist.
Gespeichert

...und wenn du ganz am Boden liegst, kannst du wenigstens wieder die Sterne sehen !
paps
Moderator
*****

Karma: 12
Offline Offline

Beiträge: 2563

Danke
-von Ihnen: 6
-an Sie: 42



« Antworten #6 am: 28. August 2008, 13:37:43 »

wenn sie zum Telefon greifen, könnten Sie es in 5 min. haben.
Gespeichert

Mfg Paps

Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken, ist das seltenste Geschenk der Natur"  [Friedrich der Große]


Paps ist Initiator und Leiter einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
Tags:
Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.4 | SMF © 2006, Simple Machines LLC
 
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info
Die Inhalte / letzten Postings unserer Diskussionsforen sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Bot-Trap Logo


Seitenerstellung in 0.464 Sekunden, mit 31 Datenbank-Abfragen
click to see!