Hallo,
nein der IV/TH ist nicht Ihr Berater (wie oft habe ich das jetzt schon geschrieben

).
Das Finanzamt wird irgendwann von Ihnen Steuern haben wollen, wenn Sie dafür keine Rücklage gebildet haben, werden Sie ein Problem bekommen.
Soweit der Schuldner eine selbständige Tätigkeit ausübt, obliegt es ihm, die Insolvenzgläubiger durch Zahlungen an den Treuhänder so zu stellen, wie wenn er ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wäre.
Dies bedeutet, dass ein Selbständiger in der Wohlverhaltensphase unabhängig von seinem Gewinn, nur soviel an den Treuhänder zahlen muss, als sei er in einem (angenommenen) angestellten Verhältnis.
Macht der Schuldner also 50.000,00 € Gewinn im Monat ist aber Kfz-Mechaniker, wird der zu zahlende Betrag nicht nach den 50.000,00 € berechnet, sondern nach dem angenommenen Gehalt eines Kfz-Mechanikers.
Umgekehrt muss er aber auch Zahlungen wie ein Kfz-Mechaniker leisten, wenn er Verluste machen sollte.
MfG
ThoFa