Hallo, ich bin hier neu und habe mal eine Frage.

Wenn jemand, der vorher über Zeitarbeit gearbeitet hat, von der Firma einen Jahresvertrag bekommen hat, muss er das selbstverständlich seinem Inso-Verwalter melden.
In vorliegendem Fall ist es so, dass der Schuldner zu KU verpflichtet ist.
Daher wird bei ihm dann doch nur 70 - 80 Euro abgezogen (Verdienst netto: 1.450€), wenn ich das richtig verstanden habe.
Nun wird der Sohn aber Anfang nächsten Jahres 18 Jahre alt.
Wird dem Schuldner dann automatisch der Betrag abgezogen, der bei keiner
Unterhaltspflicht fällig wäre?
Das wären hier ca. 450,-€, wenn ich das richtig gelesen habe.
Was ist, wenn der Unterhaltsempfänger (also der Sohn) noch weitere Schulen (z.B.Handelsschule) besuchen möchte?
Leider besteht (Dank der Mutter

) kein Kontakt zwischen Vater und Sohn.

Wie verhält man sich da am besten?
Ich hoffe, Ihr könnt mir einen Rat geben.
Vielen Dank schon einmal im Vorraus.
Gina