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Autor Thema: Habe folgendes Schreiben vom Amtsgericht bekommen , bitte weiter helfen ?????  (Gelesen 322 mal)
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Heidelberg
Newbie
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Danke
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« am: 06. September 2008, 10:04:09 »


Hallo Habe dieses Schreiben bekommen, nun weiß ich nicht wie ich damit umgehen soll , bzw was es bedeutet.

Wäre super nett wenn ihr mir damit weiterhelfen könntet , und mir sagen könntet was es genau ist,
Bin ich nun in der WPV mit Restschuldbefreiung????????


Aktenzeichen

Amtsgericht XXXX
Beschluss vom 25.06.2008
in dem insolvenzverfahren über das Vermögen des

1 .  Der Schlussverteilung wird zugestimmt (§ 196 InsO). ,   2.  Die Prüfung der eventuell nachträglich eingehenden Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
3.  Die Durchführung des Schlusstermins und des besonderen Prüfungstermins im schriftlichen Verfahren wird angeordnet (§§ 5 Abs. 2, 197 Abs. 1, 177 Abs. 1 InsO).
4.  Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht und der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der
02.09.2008
Bis zu diesem Stichtag
-    erhalten die Beteiligten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zu Schlussrechnung und Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen; die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
-    erhalten die Beteiligten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zu dem Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung; falls deren Versagung beantragt wird, sind bis zu diesem Stichtag die Versagungsgründe glaubhaft zu machen (§§ 289, 290 InsO).
-    erhalten die Beteiligten Gelegenheit zur Beauftragung der Treuhänderin mit der Überwachung des Schuldners im Verfahren zur Restschuldbefreiung (§ 292 Abs. 2 InsO).
-    erhalten die Beteiligten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zur Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse.
-    muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob

die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
5.  Die Vergütung und die Auslagen der Treuhänderin xxxxxxx     
    werden antragsgemäß wie folgt festgesetzt:
Vergütung :    €
Auslagen :_____________ €
Zwischensumme :  €
19% Umsatzsteuer______€
Endbetrag:
Der Betrag wird aus der Staatskasse angewiesen werden.
gez.: Rechtspflegerin
Ausgefertigt

Der Urkundsbeamte d. Geschäfts
stelle des Amtsgerichts
Gespeichert
Feuerwald
Moderator
*****

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Beiträge: 1332

Danke
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-an Sie: 14


WWW
« Antworten #1 am: 06. September 2008, 11:37:44 »

"bin ich nun in der WPV mit Restschuldbefreiung????????"


nein, noch nicht,
es wurde aber nun der Schlusstermin bestimt, in dem die RSB zunächst ankekündigt und das Insolvenzverfahren danach aufgehoben wird. Dann folgt die sog. Wohlverhaltensphase.

 
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