Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 02. September 2010, 18:21:04 *
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Autor Thema: Regelinsolvenz, Kindesunterhalt, bin wieder Selbständig..  (Gelesen 1656 mal)
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deta
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« am: 03. Oktober 2008, 06:50:24 »

Hallo Zusammen,

ich hoffe Ihr könnt mir eine Antwort geben.

Nach einen kompletten Zusammenbruch, und vielen Jahren vergebens versuche, die Schulden
selbst in den Griff zu geben , hab ich vor einigen Jahren die Regelinsolvenz beantragt um wieder Luft zu haben.

Da hab ich noch ca. 2 Jahre vor mir...

Da ich lange Zeit keine Arbeit gefunden hatte, bin bereits über 40 Jahre,  hab ich den Sprung noch mal in die Selbständigkeit gewagt.
Was auch bisher gut gelaufen ist und es auch wieder in Zukunft sein wird, so kommt wenigstens etwas Geld rein.
Mehr als Harz 4

Nun hab ich seit Juni eine Durststrecke, wo es nur noch gerade fürs Leben langt, nicht mal manchmal das mehr.
Ein Auf und ab.
Jetzt gehts auf die Weihnachtszeit so langsam wieder zu wo es mehr Geld wieder bringen wird.

Nun Spinnt meine ExFrau rum.

Ich konnte seit Juni nicht den Unterhalt für meinen 15 Jahre alten Sohn zahlen, der bei Ihr lebt.
Ich habe es Ihr erklärt und gesagt, sobald es wieder möglich ist, werde ich die Zahlungen wieder aufnehmen
und sogar noch was draufpacken, das der Rückstand wieder irgendwann ausgeglichen ist.

Gestern hab ich nun einen Brief von Ihren Anwalt bekommen, der mich Auffordert bis 15.10 den Rückstand inkl. seiner Gebühren zu bezahlen und sofort meine Kindesunterhaltszahlungen aufzunehmen.
Verlang auch, das ich meine Selbständigkeit aufgebe und mir eine Festanstellung suchen soll.

Fragen:

1. Kann er mich dazu zwingen? Da es dann erst mal wieder zu Harz 4 gehen würde und das selbe Spiel von vor ein paar Jahren los gehen würde und wenn eine Anstellung, dann würde ich warscheinlich nicht mal das verdienen was ich jetzt so gerade hinbekomme. Und der Arbeitsmarkt ist ja bekannt.

2. Wenn ich richtig Informiert bin, hat meine ExFrau doch die Möglichkeit in solchen Fällen sich von der Kindesunterhalstvorschussstelle Geld zu holen oder???

3. Und die Anwaltskosten von dem Anwalt dort muss ich doch nicht Zahlen?

4. Droht er mit Gerichtsprozess

Ich zahle ja nicht mutwillig, es geht nur im Moment nicht...

Was könnt Ihr mir raten? Was sollte ich dem Anwalt antworten?

Mfg
Deta

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« Antworten #1 am: 03. Oktober 2008, 08:31:55 »

Hallo auch.

Für die meisten Fragen hier werden Sie Antwort von kompetenterer Seite bekommen, aber zum Unterhaltsvorschuß kann ich auch etwas sagen.

Ihre Ex-Frau kann für ihr gemeinsames Kind während der ersten 12 Lebensjahre für insgesamt 72 Monate Unterhaltsvorschuß beantragen.
Da Ihr Sohn bereits 15 Jahre alt ist, ist es also nix mit dem Unterhaltsvorschuß.

Dazu möchte ich noch sagen, dass ich sowohl die Seite einer unterhaltsberechtigten Ex-Frau mit gemeinsamen Kindern als auch die der neuen Ehefrau eines unterhaltspflichtigen Mannes kenne. Bei uns sind bis auf die Ex-Frau meines jetzigen Mannes alle anderen in Insolvenz bzw. in der Wohlverhaltensphase. Von Frauen, die mit Anwälten auf die eh nicht zahlungsfähigen Ex-Männer losgehen, halte ich überhaupt nichts.

Im Interesse des Kindes sollte es eigentlich immer möglich sein, den Part der Ex-Eheleute von dem der Eltern zu unterscheiden. Das das nicht immer geht, weiß ich aus der Erfahrung mit der Ex-Frau meines heutigen Mannes leider auch.

Vielleicht suchen Sie doch noch einmal das Gespräch mit der Frau. Bei uns hat die "gierige" Ex-Frau nach Insolvenzeröffnung fast 50 % weniger bekommen als vorher.

Viel Glück noch und einen schönen Feiertag.


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deta
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« Antworten #2 am: 03. Oktober 2008, 12:43:39 »

Hallo!

Vielen Dank erst mal schon für diese Antwort!

Reden mit mir tut Sie nicht mehr! Im Gegenteil, sie läst die Anfragen sogar wie immer über meinen Sohn
zu mir gelangen, wenn er alls 2 Wochen bei mir ist.

Sie hat nicht den Mum mit mir direkt zu unterhalten.

Mfg
Deta
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MissTraut
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« Antworten #3 am: 03. Oktober 2008, 13:32:03 »

Hallo,

na dann reihe ich mich mal auch direkt in den Kreis der "gierigen Exfrauen" ein. Ich habe dieses Procedere mit den ewig nicht gezahlten Unterhaltszahlungen hinter mir und ich habe es gehasst immer wieder nachfragen zu müssen.

Was ich in diesem Zusammenhang so gar nicht verstehen kann: Warum wird dann nicht zumindest ein Teil gezahlt ? Für so viele andere Dinge ist dann doch Geld da  aber für das eigene Kind nicht ? Ne, dafür habe ich gerade mal so null Verständnis.

Ist der Mindestunterhalt für das Kind vereinbart bzw. festgelegt? Wenn nein, kann man ggfs. auch bei veränderten Einkommensverhältnissen den Unterhaltsanspruch neu festlegen lassen.

LG
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deta
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« Antworten #4 am: 03. Oktober 2008, 14:20:27 »

Es ist immer ja bis dahin gezahlt worden!

Nur es ist vieles Eingebrochen derzeit, was ich erst wieder in die richtige Richtung geben muss.

Und da ist leider so , es auch mir gegen alles geht nicht das Geld über..

Also es ist nicht eine Sache des nicht wollen, sondern können.

cu Deta
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 03. Oktober 2008, 14:20:27 »

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« Antworten #5 am: 03. Oktober 2008, 19:08:03 »

Ich wollte keinem auf den Schlips treten, auch ich hasse das Nachfragen. Da mein Ex aber so dusselig war, nach unserer Beziehung noch ein Kind zu zeugen (für das er ausschließlich zahlen darf, hahahha), nützt das Schiessen mit Kanonen auf Spatzen nichts......  heulen

von daher verstehe ich Ihre Ex nicht   dntknw


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smallville
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« Antworten #6 am: 03. Oktober 2008, 19:19:01 »

Hallo Deta,

prinizpiell ist es durchaus möglich, dass Du "gezwungen" werden könntest Dir eine Festanstellung suchen zu müssen bei welcher zumindest der gesetzliche Mindestunterhalt gesichert ist.

Deine Ex kann sich beim Jugendamt z.B. eine Beistandschaft einrichten lassen.
Das JA verlangt dann einen aktuellen Einkommensnachweis.

Ist dieser unter der Grenze wirst Du u.U. aufgefordert Deinen Pflichten nachkommen zu müssen.

Ich kann Deine Situation durchaus verstehen, sehr wohl aber auch die Deiner EX und Deines Kindes.

Ich kenne deren finanzielle Lage nicht, aber da ich selbst allein erziehend mit einem 12 jährigen Sohn bin - und in Insolvenz, weiß ich wieviel jeder einzelen Cent zählt.

Du hast NICHT die Kosten die Deine Ex hat.
Bekleidung für das Kind, Essen, Trinken, Klassenfahrt, Bedürfnisse etc.pp.

Dafür ist der Unterhalt u.a. gedacht.

Und sorry für den folgenden harten Satz - bevor DU satt wirst, solltest Du wollen dass Dein Kind es wird.

So far

LG
small
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Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)
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