Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Sonntag, 12. Februar 2012 16:29
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 12. Februar 2012, 16:29:11 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum "Bedanken" bei hilfreichen Antworten:
zu jeder Antwort, die man auf seine Frage bekommen hat, ist es nun möglich ein "Danke" auszusprechen! Dazu findet sich jetzt direkt in der ersten Antwortzeile neben Zitat, Ändern, usw., ein "Danke-Button" mit einem roten Stern versehen.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Du hast dieses Thema noch nicht bewertet. Wähle eine Bewertung:
Autor Thema: Einkommensteuer bei Privat Inso  (Gelesen 759 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Grantelbart
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 3

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0



« am: 22. September 2008, 22:42:41 »

Hallo habe da mal ne Frage.

Ich bin jetzt mittlerweile in der Wohlverhaltensperiode.Das Schreiben über die Einstellung des Verfahrens habe ich seit knapp zwei Monaten. Text:"Das Verfahren wird ohne Schlußverteilung aufgehoben". Und das ohne irgendwelche zusätze von wegen einer Anmeldung von Nachverteilung.
Also habe ich meine Einkommensteuererkl. abgegeben .Nun habe ich (vom Finanzamt )erfahren das der Bescheid immer noch zu meinem Inso-Verwalter ging,weil dieser das Finanzamt noch nicht über die Einstellung des Verf. informiert hat.
Aber ist es nicht so das er evt.Nachforderungen zB. meine Steuererstattung vorher!!!hätte anmelden müssen???
Ich bin davon ausgegangen und auch so informiert worden,das jetzt in der Wohlverhaltensfase nur noch mein Einkommen relevant ist.
Was ist denn nu richtig??
KAnn mir jemand helfen?????
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6072

Danke
-von Ihnen: 78
-an Sie: 690



« Antworten #1 am: 23. September 2008, 20:01:23 »

Die Steuererstattung ist nicht von der Abtretungserklärung erfasst.

Der Th hat auch nicht die Gläubiger über die Einstellung des Verfahrens zu informieren.

Wurde die RSB angekündigt?
Nach welchem §§ wurde aufgehoben?
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Grantelbart
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 3

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0



« Antworten #2 am: 23. September 2008, 22:03:26 »

 Ja die Restschuldbefreiung wurde mir bereitz angekündigt,und das Verfahren wurde nach § 200 inso aufgehoben.
Wortlaut:
                                 " Das Verfahren wird mangels Masse ohne Schlussverteilung aufgehoben.

Erst nachdem ich dieses Schreiben hatte habe ich die Steuererklärung abgegeben.
Gespeichert
ThoFa
weiß was
*****

Karma: 11
Offline Offline

Beiträge: 2384

Danke
-von Ihnen: 5
-an Sie: 116



WWW
« Antworten #3 am: 24. September 2008, 14:08:48 »

Hallo,

schicken sie den Aufhebungsbeschluss zum Finanzamt und weisen Sie diese daraufhon, dass kein rechtsgültiger Bescheid ergangen ist, da dieser in der WVP an Sie zu senden ist.

MfG

ThoFa
Gespeichert

Grantelbart
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 3

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0



« Antworten #4 am: 28. September 2008, 23:37:36 »

 :cry:Der Inso-Verwalter beruft sich auf den § 203 Inso,wonach eine Nachanmeldung bei zu erwartender Masse zulässig ist,grummel
Gespeichert
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 28. September 2008, 23:37:36 »



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
 Gespeichert
ThoFa
weiß was
*****

Karma: 11
Offline Offline

Beiträge: 2384

Danke
-von Ihnen: 5
-an Sie: 116



WWW
« Antworten #5 am: 29. September 2008, 11:47:03 »

Hallo,

der IV muss eine Nachtragsverteilung beim Gericht beantragen. Dies kann er nur, sofern es sich um Steuern aus der Insolvenzzeit handel.
Beispiel: Verfahren wurde im Mai 2007 aufgehoben. Dann steht die Steuererstattung bis Mai 07 der Masse zu und der Rest dem Schuldner.
Der IV erhält "seinen" Anteil nur dann, wenn eine Nachtragsverteilung beschlossen wurde.

Ist das Geld schon ausgezahlt ? Und wieviel ist es denn ?

MfG

ThoFa
Gespeichert

Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.2627 Sekunden, mit 30 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | Insolvenz | Linktausch | Billig Strom