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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 10:32:08 *
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Autor Thema: Rechtsanwalt verlangt Lohnsteuerjahresausgleich  (Gelesen 3345 mal)
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paps
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« Antworten #15 am: 08. Oktober 2008, 22:10:43 »

Wenn Sie sich an die Obligenheiten halten, bedarf es keiner Symphatie des TH oder der Gläubiger.
Die haben Sie sowieso nicht.

Was soll passieren.
Maximal könnte das Insolvenzgericht dem TH "Recht" geben.
In Abhängigkeit der Form ihres Schreibens /Antrages an das Gericht und der daraus resultierenden Antwortart, stünde u.U. der weitere Rechtsweg offen  oder das Recht wird gebeugt.

Die Frage, die man sich stellen sollte ist, ob das wirklich noch was bringt. (Bei Zahlungen im unteren 3-stelligen Bereich ehr nicht).
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Paps
 
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Gypsy
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« Antworten #16 am: 09. Oktober 2008, 08:14:49 »

Guten Morgen,

mit 'Symphatie' meinte ich Folgendes:

z.B: sollte man einen Pfändungsbetrag falsch (zu wenig) überwiesen haben gibt es ja 2 Möglichkeiten:

IV weist darauf hin und fordert zur Zahlung auf

IV weist nicht darauf hin und schreibt negativ angehauchtes Schreiben ans Gericht und gefährdet evtl. die Insolvenz.

(siehe mein anderer Beitrag)

LG
Gypsy


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paps
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« Antworten #17 am: 09. Oktober 2008, 19:45:34 »

Dazu bedarf es eines Gläubigerantrages und Sie sind zu hören.
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