Hallo, es ist geschafft. Nachdem mir die Restschuldbefreiung angekündigt wurde kam nun endlich der Beschluß über die Aufhebung des Insolvenzverfahrens mit Datum 11.09.2008. Also schieb mir mal ne bequeme Couch in die Hallen WVP

Und was soll ich sagen: Ich habe das Gefühl, dass man sich dort aber ein weniges vertan hat.
Im Beschluß wurde die Nachtragsverteilung für die Steuererstattung 2007 angeordnet (die im übrigen schon seitens des FA an IV ausgezahlt sein müsste, Antrag habe ich selbst Anfang des Jahres dort eingereicht, Bescheid über Erstattung liegt mir auch schon vor).
Heißt das nun, dass mir die Steuererstattung für 2008 insgesamt zusteht ? Wenn dem nun so wäre, dann kann ich mich freuen, da diese deutlich höher ausfallen muss als für das vergangene Jahr. Ich meine eigentlich nur anteilig ab 12.09.08.
Sollte ich TH darauf hinweisen oder kann dieser eine entsprechende Änderung des Beschlusses beantragen?
Mittlerweile ist auch mein Arbeitgeber hinsichtlich der Berücksichtigung meines Sohnes (der ja nun wieder bei mir wohnt) etwas einsichtiger geworden. IV hat bei Einreichung des Schlußberichtes bei Gericht die Unterhaltspflicht erwähnt und anerkannt. Aber ich denke, mein Arbeitgeber wird sich nicht weiter sperren (hoffe ich zumindest

).
In diesem Sinne eine erkältete, nicht mehr ganz so dolle heisere aber durchaus gut gelaunte
MissTraut