Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 10:32:19 *
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Autor Thema: Antrag auf Inso / Gerichtsvollzieher  (Gelesen 3369 mal)
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« Antworten #15 am: 07. Mai 2006, 10:56:48 »

Hallo Norbi,

was soll jetzt Dein Gejammere. Ist doch logisch, daß der GV so langsam ungeduldig wird. Vor allem wirds immer teurer. Hat Dir Dein Anwalt auch gesagt, dass man per Haftbefehl zur Abgabe der EV gezwungen werden kann. (solange das VIV natülich noch nicht eröffnet worden ist.

Hat Dir Dein Anwalt gesagt, was gepfändet werden kann. So langsam glaube ich solltest Du Dir einen Fachmann zur Seite nehmen und keinen Feldwaldundwiesenanwalt.

Gruss Sanierer[addsig]
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Norbi76
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« Antworten #16 am: 07. Mai 2006, 11:01:33 »

Ich hab mir jetz so einige Antworten in diesem Forum durchgelesen und wie man da mit den Leuten umgeht und sie als dumm hinstellt, daß is schon nicht mehr schön.

Ich dachte, man versucht hier auch den Leuten etwas bei zu stehen, aber Feingefühl scheint hier wohl nich gerade an der Tagesordnung.
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« Antworten #17 am: 07. Mai 2006, 13:05:01 »

Hallo,

ich weiß jetzt nicht auf welche Postings sich Ihre Aussage bezieht, aber ich kann hier kein generelles \"dumm hinstellen\" erkennen.

Nun zu Ihrem Problem:

Ihr Anwalt hätte beantragen sollen, dass Sicherungsmaßnahmen getroffen werden, damit laufende Vollstreckungen ausgetzt werden. Da dies nicht zum Standardprogramm gehört, hat Ihr Anwalt davon offensichtlich keine Kenntnis.  :-?

Ihr Verfahren wird - gemäß des Schreibens, welches Sie zitiert haben - in den nächsten Tagen eröffnet. Souveräne Gerichtsvollzieher gehen damit locker um und legen die Angelegenhiet in solchen Fällen als unterstes in Ihren Auftragsstaple. Einen solchen GV scheinen Sie nicht erwischt zu haben. Lassen Sie ihn ruhig rein, er wird nichts bei Ihnen pfänden, sofern Sie nicht gerade die Goldbarren auf dem Tisch liegen haben. Sie müssen sich natürlich bewußt sein, dass Sie den GV schon etwas geärgert haben, also wird er eventuell etwas über das Ziel hinaus schießen wollen. Will er bspw. den PC pfänden, fordern Sie Ihn auf Ihre persönliche Daten der Festplatte professionell und dauerhaft zu sichern, dann wird er schon Abstnad nehmen.
Wenn er Ihnen sofort die Eideststattliche Versicherung abnehmen will, erinnern Sie ihn daran, dass Sie ein Recht auf einen gesonderten Termin zur Abgabe der EV haben, der nicht vor Ablauf von zwei Wochen stattzufinden hat. Bis dahin dürfte Ihr Verfahren eröffnet sein.
Im ersten Termin beim Insolvenzverwalter weisen Sie diesen gleich darauf hin, dass Sie aus Angst dem Gerichtsvollzieher den Betrag überwiesen haben. Er wird sich dann das Geld zurück holen.

Und nun Kopf hoch, es wird nicht mehr lange dauern, bis zur ersehnten Ruhe.   8-)

MfG

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Norbi76
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« Antworten #18 am: 07. Mai 2006, 14:04:04 »

Danke  :applaus:  ... solche Reaktionen erwarte ich in solch einem Forum.

Es muß doch jedem klar sein, derjenige der hier ein Problem vorbringt, ist eh schon am Boden. Aussagen wie:\"Was soll das Gejammer jetzt\" ...  sind hier bestimmt nicht fördernd, dazu noch Panikmache mit \"Haftbefehl\" usw. Ich dachte eigentlich, daß man in so einem Forum etwas Beistand findet.

Bis gestern hätte ich mich noch verrückt machen lassen mit solchen Aussagen, heute steh ich da etwas anders zu den Dingen.

Es hat sich im übrigen rausgestellt, daß das gestern nicht der GV war, sondern die Post :-(  ... vielleicht reagiere ich einfach zu hypernervös. Hier hat´s auch früher fast täglich an der Tür geschellt, nur seit ner Woche geht der Puls und Blutdruck in solchen momenten rapide nach oben.

Wie gesagt, ich kann nicht mal sicher sagen, ob er denn wirklich diese Woche überhaupt mal da war. Es waren immer nur Vermutungen. Ich denke mal, wenn er da gewesen wäre, hätte er bestimmt was im Briefkasten hinterlassen.  :denken:

Hab heute auch schon überlegt das ganze etwas lockerer anzugehen und wenn er kommt ihn einfach rein zu lassen. Eventuell schont das die Nerven mehr als umgekehrt, aber andererseits wollte ich auch nicht gegen den Rat meines Anwalts handeln.
Es gibt im näheren Umkreis keinen Fachanwalt für Insolvenz-Recht. Der nächste ist in Bamberg, von hier aus 80km. Ich find´s schon wichtig, daß man da jederzeit ohne Probleme mal hingehen kann.

@Moderator
Nochmal danke für die aufmunternden Worte, daß kann man in solchen Situationen durchaus brauchen.



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« Antworten #19 am: 07. Mai 2006, 15:31:27 »

@ Norbi,

von Anfang an habe ich Dir geschrieben, dass Du einen Anwalt benötigst, der Ahnung hat. Deiner hat jedenfalls keine. Du hast Dinge getan, von denen ich abgeraten habe. Stell mich nicht so dar, als ob ich hier der Bösewicht bin. Ich kann nichts dafür, dass unsere Gesetze so sind.

Gleichzeitig wollte ich nur darauf hinweisen, was für Folgen zu erwarten sind, wenn der GV keinen Zugang zu Deiner Wohnung bekommt oder Dich nicht persönlich antrifft. Das hat nichts mit Panikmache zu tun, sonder ist einfach Realität in unserem Land.

Zwangsweise Öffnung der Wohnung sowie zwangsweise Abgabe der EV sind Mittel des GV.

Letztendlich kommt auch Thofa zu dem Ergebnis, dass Du eigentlich einen anderen Anwalt brauchst.

Und nun nochmal zu den Streicheleinheiten, die Du benötigst:

Hier im Forum soll Leuten geholfen werden.

Wenn Du diesen Thread von Anfang bis Ende durchliest, dann wirst Du feststellen, daß ich Dir Dinge geraten habe, die Du einfach nicht gemacht hast. Sich hinterher darüber beschweren ist einfach. Und ganz im Ernst, Zeit für Sentimentalitäten habe ich nicht. Für mich ist damit das Thema erledigt.

Gruss Sanierer





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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #19 am: 07. Mai 2006, 15:31:27 »



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« Antworten #20 am: 07. Mai 2006, 19:48:22 »

Hallo,

@Norbi

Ihr Verhalten ist genau so üblich, wie aber auch unnötig für Menschen in Ihrer Situation. Durch die Unkenntnisse über Rechte und Pflichten malt man sich die schlimmsten Sachen aus. Versuchen Sie so locker wie möglich, aber auch so selbstsicher wie nötig an die Sache ran zu gehen.

@Sanierer
 
Sie sollte bei Gegenwind nicht gleich beleidigt reagiern Dieses Forum existierte bevor Sie kamen und wird auch nach Ihnen weiter existieren. Wofür Sie Zeit haben interessiert wahrlich niemanden, also Stellen Sie nicht sich in den Mittelpunkt, sondern das jeweilige Thema.

MfG

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Norbi76
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« Antworten #21 am: 07. Mai 2006, 20:03:13 »

@Sanierer  

Punkt a: Ich habe einen Anwalt
Punkt b: Eine fremde Person rät mir zu Dingen in einem Internet-Forum.

Zu welchem Punkt hätten Sie denn nun mehr Vertrauen? Also ich favorisiere hier doch eher ersteres. Wer sich hier blind auf Punkt b verläßt, meinetwegen.
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