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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 06. Februar 2012, 05:54:15 *
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Autor Thema: mietkaution aus wohngemeinschaft soll komplett an insolvenzverwalter gehen?!  (Gelesen 1798 mal)
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paps
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« Antworten #15 am: 01. Juli 2009, 20:58:14 »

Aus meiner persönlichen Sicht kommt die Umschreibung ja einer Kpndigung gleich.
Damit wäre die Kaution sofort fällig.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
tesla
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« Antworten #16 am: 01. Juli 2009, 21:20:39 »

ok, das im falle einer ofiziellen kündigung die kaution fällig wird und dann das problem mit den anteilen meiner mitbewohner ensteht, dass habe ich verstanden, da kann man dann wahrscheinlich auch nichts mehr machen..

ich habe allerdings damals selbst als untermieter diesen vertrag übernommen von der vorherigen hauptmieterin, der grund hierfür war, dass ein umzug bzw. eine neue wg oder wohnung teurer gewesen wären, also blieb ich und hatte glück das ich die wohnung übernehmen konnte.

damals hatten wir beide optionen; die kaution wird an die vormieterin ausgezahlt ODER die kaution bleibt beim vermieter und nur der vertrag wird überschrieben. die kaution hätten dann die 3 nachmieter anteilig an die vormieterin überwiesen.

sollte sich der vermieter auf soetwas nochmal einlassen, würde halt der vertrag geändert aber es würde kein geld überwiesen oder ausgezahlt werden..?


vielen dank nochmal!

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« Antworten #17 am: 02. Juli 2009, 11:30:00 »

Aber zum jetzigen Zeitpunkt würden Sie den Gläubigern insgesamt Geld entziehen und andere stattdessen begünstigen. Lassen Sie doch endlich die Finger von solchen Schnapsideen.
« Letzte Änderung: 02. Juli 2009, 18:49:04 von Insokalle » Gespeichert
tesla
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« Antworten #18 am: 02. Juli 2009, 11:37:16 »

ist es eine snapsidee zu versuchen seine existenz zu retten?

meine jetzigen mitbewohner wissen nicht von meiner insolvenz, weil ich hier den hausfrieden waren muss, ich hatte das schon erklärt. auch ich wusste nicht das die kaution meiner mitbewohner an den th fällt, konnte somit auch nicht soetwas kommunizieren.

das heisst ich stehe jetzt als betrüger da und kann im falle eines auszuges die gezahlte anteilige kaution nicht wieder auszahlen...

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« Antworten #19 am: 02. Juli 2009, 18:48:50 »

Mit zweifelhaften Ideen kann man sich nur noch tiefer reinreiten. Das hat mit Existenzrettung nichts mehr zu tun.
Außerdem glaube ich nicht, dass ein ständiges "Weiterdrehen" der Kaution empfehlenswert ist, denn irgendwann wird die Bombe platzen.
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« Antworten #19 am: 02. Juli 2009, 18:48:50 »



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« Antworten #20 am: 02. Juli 2009, 18:51:13 »

und was würden sie an meiner stelle tun?
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« Antworten #21 am: 03. Juli 2009, 19:35:21 »

Solange das Insolvenzverfahren noch nicht aufgehoben ist, bleibt m.E. zunächst abzuwarten, vor allem im Hinblick auf zusätzliche Beschlüsse des Insolvenzgerichts. 
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Tags: Insolvenz  kaution  wohngemeinschaft 
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