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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 10:32:26 *
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Autor Thema: Selber Vergleiche erstellen,flunkern erlaubt?  (Gelesen 1577 mal)
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Inkassomitarbeiterin
weiß was
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« Antworten #30 am: 21. November 2009, 17:24:48 »

google nach Pfändungstabelle und du wirst sehen ab 1780 netto Einkommen (ohne Kindergeld und Unterhalt) ist was pfändbar, nämlich ca 3 €.

Viele Menschen glauben an den Peter u.s.w.
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shayma
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« Antworten #31 am: 21. November 2009, 17:28:39 »

Ich danke dir Inkassomitarbeiterin,du hast mir sehr geholfen :-)
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paps
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« Antworten #32 am: 21. November 2009, 17:30:23 »

google nach Pfändungstabelle ...

 nono  nono  nono  nono  nono  nono  nono  nono  nono  nono und nochmals nono
http://www.pleite-was-nun.info/Content-pid-Lohnpfaendungstabelle-59.html 

siehe links in der Navigationsleiste. Ist sogar fett gedruckt.
http://www.pleite-was-nun.info/modules/Forum/smf/Smileys/default/thumbup.gif" alt="thumbup" border="0" />
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
shayma
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« Antworten #33 am: 21. November 2009, 17:34:50 »

Danke,dann wird wohl nie jemand etwas von mir pfänden können,solange wie meine Kinder bei mir wohnen.Und das wird wohl noch so 18 Jahre dauern  wow cheesy
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