Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 10:34:11 *
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Autor Thema: Schulden beim Auswandern Schweden Norwegen  (Gelesen 4110 mal)
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Insokalle
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« Antworten #15 am: 20. Dezember 2009, 20:01:51 »

Das ist eine ziemlich einseitige, populistische Betrachtungsweise. Ohne ein Lanze für die Gläubiger brechen zu wollen, durch interne Vorgaben vieler Institute wird man leider immer wieder bei Vergleichsverhandlungen ausgebremst. Aber man muss ihnen wenigstens im Ansatz eine Chance geben, wenigstens eine kleine Quote zu erhalten. Der Mittelstand, der die Republik angeblich trägt, ist auch durch Forderungsausfälle stark gebeutelt. Man kann also umgekehrt genauso fragen, warum eine kurze Verfahrensdauer nicht auch rechtswidrig sein soll.

Natürlich mag man sich darüber streiten, wie lange ein Verfahren dauern soll. Es prallen eben zwei Interessen aufeinander. Rechtswidrig ist die Verfahrensdauer hier natürlich nicht, es gibt nun mal keine EU-Vorgaben. Wem es hier aber nicht passt, dem bleibt es unbenommen, seinen Wohnsitz zu verlegen und sei es nur für die dortige Verfahrendauer.
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« Antworten #16 am: 21. Dezember 2009, 19:20:51 »

Hallo,

leider habe ich auf meine Fragen zur Auswanderung in die Schweiz bei Insolvenz in Deutschland noch keine Antworten bekommen.

Hier nochmal die konkreten Fragen:

Ich hätte die Möglichkeit in der Schweiz zu arbeiten (Nähe Genf).
Meine PI wurde im Oktober 2009 eröffnet.
Warte nun auf den Schlußtermin.

Was würde nun passieren, wenn ich Anfang kommenden Jahres den TH informiere, zu Deutschland tschüss sage und in die Schweiz umziehe?

Läuft die Inso in Deutschland ganz normal weiter, wird auch in der Schweiz der pfändbare Teil meines Gehalts vom TH eingezogen?

Kann sich mein schweizer Arbeitgeber weigern, den pfänbaren Teil abzuführen (gibt es in der Schweiz überhaupt eine Privatinsolvenz und ein Pfändungsgesetz, in den USA sind z.B. Lohnfändungen untersagt)?

Wenn der TH kein pfändbares Einkommen mehr bekommt, läuft dann die PI trotzdem weiter und bekomme ich nach 6 Jahren meine RSB?
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Insokalle
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« Antworten #17 am: 21. Dezember 2009, 20:14:31 »

"Läuft die Inso in Deutschland ganz normal weiter,"

ja.
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« Antworten #18 am: 21. Dezember 2009, 21:40:58 »

Hallo,

also ich will ich nun auch noch mal meinen Senf dazugeben vorallem weil sich ja Inkassounternehmen, RA's usw nicht auf die Schuldner einlassen wollen. Nein sie können nicht, weil Banken z.B. eine Kreditausfallversichung haben und den Schuldner lieber in die Inso gehen lassen und wie es sich der TE vorstellt schonmal gar nicht funktioniert.

6 Jahre eine Frechheit  gruebel
In Deutschland bekommt dafür jeder seine RSB und zwar auch derjenige der nicht arbeitet und sich den ganzen Mist noch von der Allgemeinheit bezahlen lässt. Das gibts m.W. sonst nirgends. Die Insokosten muss man überall zahlen und schliesslich haben die meisten Schuldner auch lange benötigt um die Schuldenberg anzuhäufen und dann soll man nach 1-2 Jahren fertig sein und das ganze auf Kosten anderer. Nein
Nicht falsch verstehen ich verstehe trotzdem viele Schuldner und bin auch der Meinung dass es immer 2 Seiten gibt, nämlich den Schuldner der die Kredite u.ä. bekommen hat und der Gläubiger welche sie bewilligt haben ohne vielleicht auf mehr zu schauen wie auf irgendwelche Scorewerte. Und auch die Gläubiger müssen 6 Jahre Inso mitmachen und z.B. mit TH's komunizieren, Schreiben versenden u.s.w. für oftmals nichts.

Also ich habe es schon oft gehört, dass Schuldner mit Inso ins Ausland gegangen sind und auch dass weiterhin bezahlt werden muss. Aber wie das genau läuft können evtl. andere mehr zu sagen oder halt googln.
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Feuerwald
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« Antworten #19 am: 21. Dezember 2009, 21:59:17 »




In Deutschland bekommt dafür jeder seine RSB und zwar auch derjenige der nicht arbeitet und sich den ganzen Mist noch von der Allgemeinheit bezahlen lässt.

-> das ist nicht ganz richtig. Es besteht - soweit zumutbar - eine Erwerbsobliegenheit.

Also ich habe es schon oft gehört, dass Schuldner mit Inso ins Ausland gegangen sind und auch dass weiterhin bezahlt werden muss. Aber wie das genau läuft können evtl. andere mehr zu sagen oder halt googln.

-> richtig. Es kann n.b .auch in der Schweiz der Lohn gepfändet werden, mit oder ohne InsO. Die Frage ist eher, nach welcher Pfändungsvorschrift im InsO/RSB Verfahren der Lohn im Ausland behandelt wird.  I.d.R. wohl nach der deutschen ZPO.
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« Antworten #19 am: 21. Dezember 2009, 21:59:17 »



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Inkassomitarbeiterin
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« Antworten #20 am: 21. Dezember 2009, 22:32:33 »

Ja natürlich gibt es eine Erwerbsobliegenheit. Aber wer prüft die??
Und was ist mit denen welche nicht arbeiten können z.B. durch Krankheit/Mutterschaft, Renter, ... bekommen alle die RSB wenn sie eine Kostenstundung beantragen. Ich glaube das gibt es nirgends wenn ich mich nicht irre.
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Feuerwald
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« Antworten #21 am: 21. Dezember 2009, 23:10:06 »

Und was ist mit denen welche nicht arbeiten können z.B. durch Krankheit/Mutterschaft, Renter, ... bekommen alle die RSB wenn sie eine Kostenstundung beantragen

- Prinzip einer gerchten sozialen Gesellschaft. Wer nicht "leisten" kann, der darf dennoch mitleben.

Wir dürfen nicht vergessen, das deutsche Insolvenzgehabe ist ein gigantisches Geschäft. Man glaubt gar nicht, wer davon alles profitiert. Da wird sehr dicke Geld verdient.

Die paar Armutsschuldner, die im Schatten dieses Geschäfts  zum Nulltarif nach 6 Jahren wieder systemfähig gemacht werden, tun nicht wirklich weh.

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« Antworten #22 am: 22. Dezember 2009, 19:50:32 »

Hallo,

um hier nicht falsch verstanden zu werden, ich würde nicht ins Ausland arbeiten gehen, um vor der PI in Deutschland zu "fliehen".

Der Job in meiner derzeitigen Firma steht auf sehr wackeligen Beinen, in letzter Zeit haben viele Kunden ihre Aufträge stark zurückgefahren und die Aussichten für kommendes Jahr sind nicht rosig.

Ein großer Kunde meines derzeitigen Arbeitgebers, würde mich gerne abwerben und bietet mir die Position des Leiters der Elektronikentwicklung in der Schweiz an (quasi die gleiche Position wie bisher, nur beim weltweiten Marktführer in diesem Segment).

Ich möchte hier auch nochmals betonen, insbesondere auf die Angriffe von "Inkassomitarbeiterin", dass ich nicht zu denen gehöre, die die PI dazu nutzen den Gläubigern nichts zu bezahlen und auch so ihre RSB bekommen.
Ich verdiene so viel, dass ich nach 6 Jahren PI fast 90% meiner Schulden abzahlen kann, durch den Wechsel in die Schweiz und dem damit verbundenen höhren Einkommen, sind sogar 100% drinn.

Und um nochmals auf "Inkassomitarbeiterin" einzugehen, nehmen wir mal an, ein Schuldner der ALG2 bezieht meldet PI an. Glauben Sie wirklich, dass der Schuldner nun verstärkt nach Arbeit suchen wird, nur um die Gläubiger zu befriedigen? Das sind vielleicht die Wunschvorstellungen Ihres Arbeitgebers, aber mit der Realität hat das gar nichts zu tun! Man kann mit fast 100 prozentiger Sicherheit davon ausgehen, dass bei diesem Schuldner nichts zu holen sein wird, ob die PI nun 2 Jahre, 6 Jahre oder 20 Jahre dauert.
Gibt man diesem Schuldner dagegen die Möglichkeit, die PI schon nach z.B. 2 Jahren zu Ende zu führen, gibt dies dem Schuldner einem Anreitz doch wieder ins Arbeitsleben zurückzukehren und wieder für sein auskommen selbst zu sorgen und nicht der Gemeinschaft auf "der Tasche" zu liegen. Somit wäre jedem geholfen und die Banken und Inkassounternehmen müssten sich nicht mit Briefen an TH und IG die Finger wundschreiben. Nur leider scheinen Banken, Versicherungen usw. schon so weit der Realität entrückt, dass hier kein Einsehen herrscht. Natürlich muss man an dieser Stelle auch "Feurwald" recht geben - das ganze Inkassogeschäft und auch die PI werden mittlerweile als sehr gut sprudelnde Geldquelle genutzt (Inkassomitarbeiterin, woher glauben Sie kommt Ihr Gehalt?) Ich möchte sogar behaupten, dass es hier regelrecht eine Lobby gibt, die gar nicht will, dass es weniger Schuldner gibt - nur an einem Schuldner kann man richtig verdienen!

Und nochmal an "Inkassomitarbeiterin", bei der Vergabe von z.B. Krediten haben die Banken insbesondere in der heutigen Zeit dermassen gute Kontrollmöglichkeiten (ich sage nur "gläserner Mensch"), dass mit einigem gesunden Menschenverstand abzusehen ist, ob nun ein Kreditnehmer überschuldet ist oder nicht. Dafür versichern die Banken ja ihre Kredite (und lassen sie sogar vom Schuldener nochmals versichern) und für dieses Risiko kassieren sie horrende Zinsen, also erzählen Sie hier nicht, wir sollen Mitleid mit den Banken haben. Wenn ein Bankkunde mit hohen Schulden in die PI geht, hat nicht nur der Schuldner versagt, sondern auch die Bank hat in der Regel zu lasch gehandelt, oder konnte nicht genug bekommen.

Ich hoffe, das ich auf die eigentliche Frage zum Arbeiten in der Schweiz noch einige konkretere Aussagen bekomme.


viele Grüße
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Inkassomitarbeiterin
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« Antworten #23 am: 22. Dezember 2009, 23:12:26 »

Guten Abend

ich habe nie von Ihnen behauptet, dass sie der deutschen Inso entfliehen wollen. Und das sie trotz Inso vielleicht mehr wie Ihre eigentlichen Schulden zahlen müssen tut mir auch ehrlich leid. Hätte man sich die Inso auch sparen können. Gut aber ich weiss nicht warum und wieso sie beantrag wurde und das ist auch egal.

Ich habe mit keiner Bank und auch mit keinem Versandhaus Mitleid, Quelle und überhaupt Arcandor hätte schon viel früher Pleite gehen sollen, aber es wurde erst noch bisschen was verscherbelt (z.B. Karstadt-Quelle Bank,...). Natürlich hat man viele Kontrollmöglichkeiten aber sie werden oft nicht genutzt. Versandhäuser geben Ware an Kunden die 4 mal die EV geleistet haben und 3 HB's haben oder 80 Jahre alt sind und dement und deshalb die neue Küche für 5000€ auf Raten gekauft haben.

Natürlich verdienen wir unser Geld mit Schuldnern (aber nicht mit Insolandern!) aber eben auch welche die zahlen können. Was haben wir von den oben genannten Schuldnern->nichts, ausser Kosten.

Wegen dem H4-Empfänger und RSB. Warum macht man es nicht nach dem Model unserer Nachbarn ist Österreich, es gibt die RSB frühestens nach Begleichung der Gerichts-und TH Kosten. Soll (glaube ich) irgendwann auch eingeführt werden.

@Comunicator: Stellen Sie ihre Frage zwecks Auswanderung und Inso doch mal in die Rubrik "Insolvenzverfahren" dort kann man Ihnen mit Sicherheit eher weiterhelfen oder Onkel Google fragen.

Schönen Abend noch
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Feuerwald
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« Antworten #24 am: 23. Dezember 2009, 01:00:46 »

Warum macht man es nicht nach dem Model unserer Nachbarn ist Österreich

-> warum nicht wie in UK oder USA oder Japan oder sonst wo. Da kann man lange philosophieren. Ich habe nun auch seit vielen Jahen täglich mit Menschen zu tun, die als betroffene "Schuldner" nur noch den Kopf schütteln weil unser Finanzsystem insgesamt  den "Schuldner" lieber in einer aufgezwungenen Insolvenz sieht als in konstruktiven außergerichtlichen Lösungsweg.

Wir sind nicht nur ein Land der Juristen, wir sind auch ein Land der Insolvenzen. Deshalb ist es auch mühselig immer wider zu hören oder zu lesen, wie volksschädigend das Insolvenzverfahren für die Gläubiger ist. Ich glaube da schon lange nicht mehr dran. Schade ist es vielmehr, das gewisse Mechanismen selbst diejenigen in die Insolvenz zwingen, die auch ohne alle Seiten befrieden könnten.  Die Insolvenz geht fast nie vom Schuldner aus! Der wird dahin gebracht!


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Tini75
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« Antworten #25 am: 23. Dezember 2009, 21:13:01 »

Hallo!
Mir schwillt beim lesen etwas der Kamm!
In Norwegen warten sie bestimmt nicht auf jemanden wie dich. Ich bereite meine Auswanderung dort hin nun 1 1/3 Jahre vor. Ohne Sprache geht dort gar nichts! Nicht zur jetztigen Zeit, denn auch dort merkt die Wirtschaft die Krise. Wenn du kein Dipl. Ing bist......lerne mündlich und auch schriftlich norwegisch. Es hilft dir dort niemand. Man sehe die Versager im Fernseh....die meisten sind mit ihren Schulden schneller in D zurück und evtl dann auch im Knast.
Wenn du hier dein Leben nicht auf die Reihe bekommst, gelingt dir das auch nicht im Ausland. Schon gar nicht, mit so einer Einstellung!!!

Bin selbst seit drei Jahren in der Inso und habe mich hier mit den Gerichten auseinander setzten müssen, weil der Selbstbehalt in Norge wesentlich höher sein muss, als in D. Viel Papierkram, aber das muss nun mal für eine gute Vorbereitung sein.
Glaub nicht, dass das Leben in einem anderen Land ein Zuckerschlecken ist. Die Schulden bleiben dir, womöglich auch Länderübergreifend. Bring erst mal hier Ordnung rein und dann kannst du weitersehen!

Ich empfinde deinen Thread einfach nur als Frechheit! Damit bringst du dich in Abseits. Alle anderen, die sich den A.... aufreissen, um sich zu bemühen, dem ganzen Herr zu werden und auch für kleines Geld arbeiten gehen.....man muss nicht mehr dazu sagen!

Es grüßt, seit zwei Monaten auf Jobsuche in Norge, eine gut Ausgebildete mit perfekten Sprachkenntnissen i norsk. Du har ingen chance med  det svært i norge. Det er ikke fantastisk, det er lurvete og en synd for deg. Skade deg!
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« Antworten #26 am: 23. Dezember 2009, 21:25:12 »

@ communicator:
Deine Inso läuft trotzdem weiter, egal wo du wohnst. Auch in der Schweiz.
Allerdings dürfte in der Schweiz die Lebenshaltungskosten auch etwas höher als in D liegen. Du kannst bei Gericht dann beantragen, dass der Selbstbehalt/nicht pfändbare Teil erhöht wird. Du musst aber nachweisen, dass die Kosten in der Schweiz höher liegen. Sprich, z.B. Mieten (angemessen) von mehreren Wohnungen aufzeigen, das gleiche gilt für die Lebenshaltungskosten, Sprit ect. Also solltest du vorher schon mal dort gewesen sein und z.B. einen Wocheneinkauf getätigt haben. Kassenzettel natürlich zum Nachweis aufheben.
Es ist  nicht wichtig, ob evtl ein zukünftiger AG einer Pfändung zustimmt. Deine Inso ist in D, also gilt das deutsche Recht. Also muss man den pfändbaren Teil abführen......deswegen die Erhöhung beantragen.

Viel Glück!
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Aequintas
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« Antworten #27 am: 16. August 2010, 10:38:33 »

Hallo ich bin 23 jahre Jung und möchte trotz Schufa-Eintrag nach Schweden auswandern

im Gegensatz zu einigen meiner vor-Texter habe ich schon etwas bessere Vorraussetzungen zum auswandern (fester Wohnsitz nachweis zur Selbstversorgung /Arbeitsvertrag vorhandene Sprachkenntnisse Englisch/Schwedisch) ich könnte auch innerhalb eines jahres meine schulden abzahlen von meinem einkommen her...problem ist nur ich kenne die deutschen gesetzmäßigkeiten leider nicht....

ich könnte sofort anfangen dort oben kenne mich aber leider mit den behörden in deutschland wenig aus (in schweden habe ich sehr viel rückhalt und unterstützung im gegensatz zu hier)

Kann mir jemand helfen bzw nen guten tipp geben wie bzw wo ich hin muss ???

NEIN ONKEL GOOGLE IS ZU DUMM UM MIR ZU HELFEN....

EDIT: WURDE EIN NEUER BEITRAG ERÖFFNET! DESHALB HIER CLOSE! FALLERA
« Letzte Änderung: 16. August 2010, 11:10:13 von Fallera » Gespeichert

Konfuzius sagt : Karma is Scheiße
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