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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 12. Februar 2012, 15:07:59 *
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Autor Thema: Lohnpfändung - Verbraucherinsolvenz  (Gelesen 817 mal)
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« am: 02. August 2010, 17:10:06 »

Hallo,

ich habe eine Frage zu meiner Lohnpfändung. Ich habe ein Kind und hab ca. 1350,00 Netto. Nun möchte mein Arbeitgeber die Gebühren für den Kindergartenplatz (120,00) meines Sohnes übernehmen. Werden die 120,00 Euro auf mein Nettogehalt drauf gerechnet?

LG Maik
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paps
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« Antworten #1 am: 02. August 2010, 17:49:34 »

Ja.
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« Antworten #2 am: 02. August 2010, 19:12:38 »

Mein AG überweist die Kosten für den Kita Platz direkt an die Kita und schlägt den Betrag nicht auf mein Netto drauf!
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« Antworten #3 am: 02. August 2010, 19:22:13 »

Mein AG überweist die Kosten für den Kita Platz direkt an die Kita und schlägt den Betrag nicht auf mein Netto drauf!

ja das macht mein AG auch. Wir das dann nicht trotzdem angerechnet?
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« Antworten #4 am: 02. August 2010, 19:25:49 »

Ich habe meinen TH darauf angesprochen und für Ihn war diese Vorgehensweise ok und er hat den Betrag nicht
zu meinem Netto gerechnet.
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« Antworten #4 am: 02. August 2010, 19:25:49 »



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« Antworten #5 am: 03. August 2010, 10:47:25 »

Ich sehe es so wie paps. Der Zuschuss erhöht das pfändbare Einkommen, denn er fällt m.E. nicht in eine der unpfändbaren Lohnteile, die in § 850a ZPO stehen.
Dabei ist egal, wohin gezahlt wird. Und es ist egal, ob steuer- oder sozialversicherungsrechtliche Begünstigungen bestehen.
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« Antworten #6 am: 03. August 2010, 14:26:27 »

Hallo, danke für die Antworten. Ich habe heute mit meinem IV gesprochen. Er würd auf jeden Fall die 120,00 Euro auf meinem Nettolohn drauf rechnen, egal ob der Arbeitgeber das Geld direkt an den Kitaplatz überweist. Es sei ein geldwerter Vorteil .
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paps
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« Antworten #7 am: 03. August 2010, 20:16:38 »

so sehe ich es eigentlich auch.
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« Antworten #8 am: 03. August 2010, 23:47:22 »

Letztendlich ist es wohl das selbe wie die Geschichte mit dem Essensgeld für den Sohn welches per LA überwiesen wurde und eigentlich auch vom TH zurückgeholt werden konnte. Nur macht das idr. niemand!

Die Zuzahlung des AG für den Kindergarten aufs Netto aufzurechnen ist (auch wenn gerechtfertigt) eine Frechheit.
Ich habe heute nochmals meinen TH angerufen weil ich mir selbst unsicher war. Es stimmt, der Zuschuss wird als
geldwerter Vorteil gewertet, jedoch sieht er diesen Zuschuss zweckgebunden und somit als nicht pfändbar an.

soviel mal wieder zu "die bunte welt der th -  jeder macht was er will".
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