
Ich bin über einen Immoblienkauf in einer GbR in die Insolvenz geraten. Folgende Daten hat mein Insolvenzverlauf:
Eröffnung des Verfahrens: 9.8.2005
Pfändungen/Abtretungen seit: Sept. 2005
Aufhebung des Verfahrens erst am 30.8.2009
Mit Aufhebung des Verfahrens wurde verfügt, dass die Steuererklärungen von 2005 bis einschließlich 2009 noch durch den Inso-Anwalt erstellt werden müssen.
Dieses ist jetzt passiert und gestern waren die Steuerbescheide in meiner Post.
Es haben sich aufgrund von Steuerfestsetzungen Nachzahungen in Höhe von ca. 5.000,-- Euro ergeben (aus allen Jahren, außer in 2007 und 2009???)
Der Inso-Anwalt hat mich jetzt in seinerm Schreiben darauf hin gewiesen, dass er vorsorglich Widerspruch eingelegt hat, aber das es jetzt meine Sache sei, mich mit dem Finanzamt auseinander zu setzen.
Soweit ich sehen konnte wurden die Anlagen für die Immobilien mit den vermutlich noch bestehenden Abschreibungen gar nicht berücksichtigt.
Der überwiegende Anteil der Nachzahlung stammt noch aus 2005, also vor Beginn der Insolvenz, aus einem eingetragenen Freibetrag.
Alle Unterlagen, auch die der Immobilien (der Zwangsverwalter und vorherigen Steuerberater) liegen dem Inso-Anwalt vor.
Was mache ich denn nun? Kann nicht wenigstens ein Teil der Steuerrückzahlungen (ca. 3.500,-- aus 2005 in der Insolvenzmasse berücksichtig werden?
Ziemlich hartes Brot, 1 Jahr vor dem Insolvenzende... und ich dachte schon ich habe es geschafft....

Danke im voraus und viele Grüße
blaublau