Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Samstag, 11. Februar 2012 10:27
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 11. Februar 2012, 10:27:27 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: « 1 2 3   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Du hast dieses Thema noch nicht bewertet. Wähle eine Bewertung:
Autor Thema: Lohnsteuerrückerstattung in der WVP  (Gelesen 3299 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
deagle
weiß was
*****

Karma: 2
Offline Offline

Beiträge: 265

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 40


« Antworten #30 am: 01. August 2010, 00:21:04 »

ums höchstrichterlich zu komplettieren...

BGH, Urteil vom 21. 7. 2005 - IX ZR 115/ 04... kein allgemeines Aufrechnungsverbot während der WVP...

Laß Dir vernünftigerweise den Freibetrag auf der LST-Karte eintragen, dann bleiben Dir zumindest ~ 70% der Summe in der Zukunft

Gespeichert
bemeyno
öfter hier
****

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 131

Danke
-von Ihnen: 3
-an Sie: 0



« Antworten #31 am: 01. August 2010, 20:49:56 »

das Eintragen des Steuerfreibetrages erhöht aber doch auch den Nettoverdienst, von dem der pfändbare Betrag errechnet wird.......

Bleibt dann denn noch etwas über?  Der Fall bei meinem Mann ist genauso gelagert, er hat allerdings pfändbare Bezüge abzuführen.

Schönen Abend noch
Gespeichert
deagle
weiß was
*****

Karma: 2
Offline Offline

Beiträge: 265

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 40


« Antworten #32 am: 03. August 2010, 23:52:32 »

schau doch mal in der Pfändungstabelle nach, mehr als die hälfte des Freibetrages in jedem Fall, und das ist immerhin besser als die vollständige verrechnung duch das Finanzamt, ausserdem immer an die Verfahrenskosten denken...
Gespeichert
Tags: Lohnsteuer Aufgaben des IV 
Seiten: « 1 2 3   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.3022 Sekunden, mit 29 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | Insolvenz | Linktausch | Billig Strom